Errichtung und Betrieb von 3 Windkraftanlagen (WKA Granzin IV), Bekanntmachung Genehmigungsbescheid

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklen-burg (StALU WM) nach § 21a Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über das Genehmigungsver-fahren (9. BImSchV) sowie § 10 Abs. 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BIm-SchG) vom 22.04.2024

Nr.B 35/24  | 22.04.2024  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Die KWE New Energy GmbH (Sitz: Forstwiese 5, 18198 Stäbelow) erhielt mit Datum vom 03.04.2024 die Genehmigung für oben genanntes Vorhaben (Gez.: 15/24).

 

Der verfügende Teil des Genehmigungsbescheids hat folgenden Wortlaut:

 

  1. Nach Maßgabe der geprüften Antragsunterlagen, unbeschadet der auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhender Ansprüche Dritter, wird der KWE New Energy GmbH die Genehmigung zur Errichtung und Betrieb von drei Windkraftanlagen (WKA) des Typs Vestas V162-5.6 MW mit einer Nabenhöhe von 166 m, einer Fundamenterhöhung von 3 m, einem Rotordurchmesser von 162 m und einer Nennleistung von 5,6 MW an nachfolgend genanntem Standort

19386 Granzin, Gemarkung Granzin

 

mit den Standortkoordinaten[1]

Bezeichnung

Flur

Flurstück

 

Rechtswert

Hochwert

WKA 10

1

86

 

33296254,0

5933467,2

WKA 11

2

60

 

33298078,2

5933576,7

WKA 12

2

60

 

33298124,0

5933962,4

erteilt. 

  1. Die unter C. aufgeführten Nebenbestimmungen sind Bestandteil dieses Tenors.
  2. Die Verpflichtung zur Kompensation des Eingriffs in die Natur in Höhe von 2,5892 ha (25.892 m2) Kompensationsflächenäquivalenten (KFÄ) geht auf die Flächenagentur M-V GmbH über.
  3. Die Ausnahmegenehmigung von den Verboten nach § 20 NatSchAG M-V, betreffend 269 m2 des Biotops BLT – Gebüsch trockenwarmer Standorte, 132 m2 des Biotops BHS – Strauchhecke mit Überschirmung, sowie 384 m2 des Biotops BHF – Strauchhecke, welche innerhalb der Wirkzone I der WKA 12 liegen, wird erteilt.
  4. Die sofortige Vollziehung der Nebenbestimmungen C.III.1.2, C.III.3, C.III.4, C.III.5, C.III.6, C.III.7, C.III.8 und C.III.10 wird angeordnet.

Die Genehmigung wurde mit Nebenbestimmungen verbunden.

 

Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides einschließlich seiner Begründung wird gemäß § 10 Abs. 8 Satz 3 BImSchG nach der Bekanntmachung für zwei Wochen zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Auslegung erfolgt vom 23.04.2024 bis einschließlich 07.05.2024 zu den angegebenen Zeiten im

 

Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft

 

Montag bis Donnerstag:        7:30 - 15:30 Uhr

Freitag:                                   7:30 - 12:00 Uhr.

Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 0385 – 588 66512) die Einsichtnahme möglich.

 

Darüber hinaus erfolgt sie online im UVP-Portal der Länder unter dem Suchbegriff „WKA Granzin IV“

 

https://www.uvp-verbund.de/portal/

 

Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als bekanntgemacht und zugestellt.

 

Nach der öffentlichen Bekanntmachung können der Bescheid und seine Begründung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich unter oben genannter Adresse oder elektronisch unter StALUWM-Einwendungen@staluwm.mv-regierung.de angefordert werden.

 

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

 

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Ende der Auslegungsfrist Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin, einzulegen.

 

[1] Bezugssystem ETRS 89 – UTM Koordinate Zone 33