Antrag auf Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen der mbb Bredentin 3 GmbH & Co. KG in der Gemarkung Kritzkow

Amtliche Bekanntmachung nach § 10 Abs. 7 und 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz

Nr.AA-Nr.: 42/2023  | 16.10.2023  | StALU MM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg hat der mbb Bredentin 3 GmbH & Co. KG (Stephanitorsbollwerk 3, 28217 Bremen) mit Bescheid vom 11.09.2023 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen am Betriebsort Kuhs (Gemarkung Kritzkow, Flur 2, Flurstück 306) erteilt. Eine Unternehmensverschmelzung auf die mbb Bredentin 2 GmbH & Co KG wurde am 18.09.2023 angezeigt.

Der verfügende Teil des Bescheides hat folgenden Wortlaut:

  1. Auf Antrag vom 24.02.2022 wird der mbb Bredentin 3 GmbH & Co. KG die Genehmigung erteilt, wie folgt zwei Windenergieanlagen (WEA) zu errichten und zu betreiben.

Die Anlage weist folgende Merkmale auf:

ID

Typ

max. elektr. Leistung [MW]

Nabenhöhe [m]

Rotor-durch-messer [m]

Gesamthöhe über Grund

[m]

Gesamthöhe über NN

[m]

Schallleistungspegel

Le, max*

[dB(A)]

1217-01

VESTAS V162

tags:

5,600

nachts:

3,622

119,00

162,00

200,00

 

235,00

 

tags: 105,7
[Mode PO5600]

nachts: 99,7
[Mode SO6]

1217-02

VESTAS V162

tags:

5,600

nachts:

4,566

117,00
(inkl. 2,0 m Fundamentabsenkung)

162,00

198,00

236,00

 

tags: 105,7
[Mode PO5600]

nachts: 101,7
[Mode SO4]

* der Le,max enthält die Unsicherheit der Emissionsdaten gem. Ziff. 3b), 3c) und 4.1 der LAI-Hinweise

Tabelle 1: Technische Merkmale der WEA

 

Die WEA wird an folgendem Standort genehmigt:

ID

ETRS 89 UTM 6 Grad Zone 33

Gemarkung

Flur

Flurstück

1217-01

R: 33317333

H: 5973322

Kritzkow

2

306

1217-02

R: 33317649

H: 5973057

Kritzkow

2

306

Tabelle 2: Standort der WEA

Zu der genehmigten Anlage gehören als Nebeneinrichtungen der Kranstellplatz, die neu herzustellende Zuwegung von der WEA bis zur nächsten bestehenden öffentlichen Zuwegung (Straße oder Weg) sowie die parkinternen Kabeltrassen.

  1. Die sofortige Vollziehung sämtlicher Nebenbestimmungen wird angeordnet.
  2. Die Genehmigung erlischt, wenn nicht bis zum 31.12.2028 der bestimmungsgemäße Betrieb der Anlagen aufgenommen worden ist
  3. Die mbb Bredentin 3 GmbH & Co. KG hat vor Baubeginn, also vor Beginn der Baufeldfreimachung, eine Ersatzgeldzahlung in Höhe von 139.841,09 EUR zu leisten. Die Bankverbindung und das Kassenzeichen werden der Vorhabenträgerin nach angezeigtem Baubeginn durch das StALU MM mitgeteilt.
  4. Für die Kosten des Verfahrens ergeht ein gesonderter Kostenbescheid.

Die Genehmigung ist mit Nebenbestimmungen verbunden.

Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides, der auch die Entscheidungsbegründung enthält, kann in der Zeit vom 17.10.2023 bis einschließlich 30.10.2023 wie folgt eingesehen werden.

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg

An der Jägerbäk 3

18069 Rostock

Mo bis Do:      7:30 – 15:30 Uhr

Fr:                   7:30 – 13:00 Uhr

Darüber hinaus ist die Einsichtnahme nach telefonischer Absprache (0385-58867518) auch außerhalb dieser Zeiten möglich.

Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich unter der vorstehenden Adresse oder elektronisch unter poststelle@stalumm.mv-regierung.de beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg angefordert werden.

Darüber hinaus wird der Genehmigungsbescheid ab dem 17.10.2023 im zentralen
Inernetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (UVP-Portal) unter https://www.uvp-verbund.de/mv veröffentlicht.

Der Bescheid gilt mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten als zugestellt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Ende der Auslegungsfrist Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, An der Jägerbäk 3, 18069 Rostock erhoben werden.

 

Rostock, 28.09.2023