Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie durch Bodenordnung am Beispiel des Flurbereinigungsverfahrens "Alte Nebel"
Notwendigkeit eines Flächenmanagements
Hoher Flächenbedarf:
- circa 100 ha für die Verbreiterung der Alten Nebel und für den Entwicklungskorridor (Gewässerentwicklungsraum)
- weitere circa 300 ha Grünland werden in ihrer Nutzung durch Verringerung des Grundwasserflurabstands teilweise erheblich eingeschränkt (Entwicklungskorridor Niederung)
Anordnung des Flurbereinigungsverfahrens "Alte Nebel" nach §86 Flurbereinigungsgesetz
"Alte Nebel" zwischen Güstrow und Bützow
© StALU MM
"Alte Nebel" zwischen Güstrow und Bützow
© StALU MM
Abs. 1 (1) um Maßnahmen
- der Landentwicklung, insbesondere Agrarstrukturverbesserung
- der Siedlung
- der Dorferneuerung
- des Umweltschutzes
- der naturnahen Entwicklung von Gewässern
- des Naturschutzes
- der Landschaftspflege
...
zu realisieren
Abs. 2 (2)
Das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren kann auch eingeleitet werden, wenn ein Träger von Maßnahmen nach Absatz 1 die Flurbereinigung beantragt.
Ablauf des Flurbereinigungsverfahrens "Alte Nebel" nach §86 Flurbereinigungsgesetz
Vorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie zur Renaturierung der "Alten Nebel"
© StALU MM
Vorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie zur Renaturierung der "Alten Nebel"
© StALU MM
- Abstimmung mit Kommunen, Verbänden, Behörden und landwirtschaftlichen Betrieben
- Aufklärungstermin
- Einleitungsbeschluss
- Wahl des Vorstandes
- Erstellung des Maßnahmenplanes und Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange
- Feststellung der Verfahrensgebietsgrenze und Aufmessung der Topografie
- Realisierung der Baumaßnahmen
- Wertermittlung
- Durchführung der Planwunschtermine/Abschluss von Planvereinbarungen
- Aufstellung und Bekanntgabe des Flurbereinigungsplans
- Absteckung der Grenzen in der Feldlage
- Ausführungsanordnung
- Berichtigung der öffentlichen Bücher
- Schlussfeststellung
Investive Maßnahmen Flurbereinigungsverfahren "Alte Nebel"
Maßnahme | Ausbauart | Baukosten | Ingenieur- und Leistungen Dritter | Gesamt |
---|---|---|---|---|
Brutto | Brutto | Brutto | ||
M 10-1 "Weg zur alten Eisenbahnbrücke" | bituminöse Tragschicht mit bituminöser Deckschicht | 190500.0 | 19050.0 | 209550.0 |
M 10-2 "Weg Lindhorst" | bituminöse Tragschicht mit bituminöser Deckschicht | 85000.0 | 8500.0 | 93500.0 |
M 12-3 "Weg zur Schleuse" | Spurbahn aus Ortbeton | 110000.0 | 11000.0 | 121000.0 |
M 34-4 "Feldgehölz am Lindhorst" | Gehölzgruppe | 24000.0 | 2400.0 | 26400.0 |
Ländlicher Wegebau | 409500.0 | 40950.0 | 450450.0 | |
Maßnahme | Ausbauart | Baukosten | Ingenieur- und Leistungen Dritter | Gesamt |
---|---|---|---|---|
Brutto | Brutto | Brutto | ||
M 23-5 "Errichtung einer Fischaufstiegsanlage" | Renaturierung | 785160.2 | diverse Einzelkosten | |
M 23-6 "Laufgestaltung Alte Nebel" | Renaturierung | 1300000.0 | diverse Einzelkosten | |
Renaturierung | 2085160.2 | 376400.0 | 2461560.2 | |
Maßnahme | Ausbauart | Baukosten | Ingenieur- und Leistungen Dritter | Gesamt |
---|---|---|---|---|
Brutto | Brutto | Brutto | ||
M 51-8 "Brücke über den Bützow-Güstrow-Kanal bei Zepelin" | Stahlbrücke | 59260.5 | 388890.5 | |
Brückenbauwerke | 391514.0 | 67676.5 | 459190.5 | |
Aufgaben StALU MM | Aufgaben LG MV |
---|---|
Einleitung Flurbereinigungsverfahren | Vorgespräche mit Landwirten |
Wahl des Vorstandes | |
Legitimation | Planwunschgespräche |
Maßnahmenplan | |
Organisation aller Baumaßnahmen | Wertermittlung |
Feststellung Wertermittlung | Neuzuleitung |
Erarbeitung Flurbereinigungsplan (FBP) | |
Mitwirkung bei der Bekanntgabe FBP | |
Anhörungstermin zum FBP | |
Widerspruchsbearbeitung | Mitwirkung bei der Widerspruchsbearbeitung |
Ausführungsanordnung | Vorbereitung der Berichtigung der öffentlichen Bücher |
Berichtigung der öffentlichen Bücher | |
Schlussfeststellung | |
Vorgespräche mit landwirtschaftlichen Betrieben
Anzahl: 14
Themen:
- Vorstellung der Planungen zur Renaturierungsmaßnahme
- Flächenbetroffenheiten, Abfindungsmöglichkeiten Eigentum und Bewirtschaftung
Ziel: Herstellung des Einvernehmens mit den Landwirten
Ergebnisse: wurden bei der Ausführungsplanung berücksichtigt
- Umsetzung der Maßnahmen der Wasserrahmenrichtlinie
- Bedarfsermittlung für Infrastrukturmaßnahmen
- Gestaltung des Verfahrensgebiets
Mitwirkung bei der Erstellung des Wertermittlungsrahmens
Voraussetzung für die Durchführung der Planwunschgespräche
Grundlage: Ergebnisse der Reichsbodenschätzung
Besonderheiten: Ermittlung der Umrechnungsfaktoren zur Umbonitierung der von den Renaturierungsmaßnahmen beeinflussten landwirtschaftlichen Flächen
Arbeitsschwerpunkt: Diskussion des Wertermittlungsrahmens in Vorstandssitzungen, Herstellung des Einvernehmens
Ergebnis: einstimmiger Beschluss des Vorstandes
Mitwirkung bei der Wertermittlung/Anspruchsberechnung
Voraussetzung für die Durchführung der Planwunschgespräche
Arbeitsschwerpunkte:
- Durchführung des Feldvergleiches in der Örtlichkeit
- Anpassung der Reichsbodenschätzungskarten (digital) an die Ergebnisse des Feldvergleichs unter Nutzung der topografischen Aufmessung
Ergebnisse: Wertermittlungskarte, Anspruchsberechnung
Planwunschtermine
aufbauend auf die präzisierte Ausführungsplanung der Renaturierungsmaßnahmen
Durchführung der Gespräche mit den Teilnehmern zur Neugestaltung des Verfahrengebietes
Anzahl: ca. 110
Ergebnisse:
- Landbevorratung (Landesflächen, Flächenankauf durch Bereitstellung von Landesmitteln): 13 LVE mit ca. 26 ha LN, weitere 4 LVE folgen
- Erfassung der Pachtverhältnisse
- Wünsche zur Neugestaltung (Landabfindung)
Noch zu erbringende Leistungen des Auftragnehmers
- Neuzuteilung und Berechnung des Abfindungsanspruches
- Erarbeitung des Flurbereinigungsplans
- Mitwirkung bei der Bekanntgabe des Flurbereinigungsplans
- Mitwirkung bei der Widerspruchsbearbeitung
- Vorbereitung bei der Berichtigung der öffentlichen Bücher
Zeitschiene Flurbereinigungsverfahren "Alte Nebel"
seit 2008: Vorgespräche mit Landwirten
18.03.2009: Einleitungsbeschluss
22.04.2009: Vorstandswahl (7 Vorstandsmitglieder)
bis Ende 2009: Maßnahmenplan
2010: Wertermittlung, Abschluss Landverzichtserklärungen
bis Herbst 2010: Planwunschgespräche
ab 2011: Aufstellung und Bekanntgabe des FBP, Erläuterungs- und Anhörungstermin mit Widerspruchsbearbeitung