Erteilung einer Genehmigung für die Errichtung und Betrieb von 8 Windenergieanlagen im Windpark Behrenhoff

Bekanntmachung nach § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 BImSchG i. V. m. § 21a der 9. BImSchV

Nr.B 505  | 25.03.2024  | StALU VP  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern

Bekanntmachung nach § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 BImSchG i. V. m. § 21a der 9. BImSchV

Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), in der zurzeit gültigen Fassung und § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), in der zurzeit gültigen Fassung, gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern bekannt:

Mit Bescheid Nr. 1.6.2V-60.047/16-51 vom 05.03.2024 wurde der Windpark Behrenhoff GmbH & Co. KG, An der Seewiese 21, 17498 Behrenhoff die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von acht Windenergieanlagen (WEA) erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat: 

1. Entscheidungsinhalt

1.1 Der Windpark Behrenhoff GmbH & Co. KG, An der Seewiese 21, 17498 Behrenhoff wird unbeschadet der Rechte Dritter auf ursprünglichen Antrag vom 29.03.2016 mit Posteingang vom 29.03.2016, letztmalig geändert durch abschließende Einreichung der Antragsexemplare mit Anschreiben vom 12.12.2018 (Posteingang 07.01.2019), die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von acht Windenergieanlagen (WEA) gemäß   § 4 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erteilt.

1.2 Die Genehmigung beinhaltet antragsgemäß Folgendes:
Die Errichtung und den Betrieb von vier WEA des Typs GE 158 mit einer Nennleistung von 4,5 MW sowie von vier WEA des Typs GE 158 mit einer Nennleistung von 5,3 MW entsprechend der nachstehenden Angaben.

Bauliche Angaben:

WEA-Bezeichnung:                WEA 1 bis WEA 8
Typ-Bezeichnung:                   GE 158
Nabenhöhe:                             161,0 m  
Rotordurchmesser:                  158,0 m
Gesamthöhe über Grund:        240,0 m  
Nennleistung:                         4,5 MW bzw. 5,3 MW
    

Tab. 1:  Standortdaten der WEAs 

WEA-Nr.

antragsinterne

Bezeichnung

Gemarkung

Flur

Flurstück

Standortkoordinaten nach Koordinatensystem

ETRS 89, Zone 33

WEA 1

Behrenhoff

1

195

       Rechtswert                      Hochwert

      33394848,19            5983735,68

WEA 2

Behrenhoff

1

210

       Rechtswert                      Hochwert

      33395129,58            5983239,16

WEA 3

Behrenhoff

1

193

       Rechtswert                      Hochwert

      33395133,02            5984031,11

WEA 4

Behrenhoff

1

206

      Rechtswert                       Hochwert

     33395359,54             5983631,69

WEA 5

Müssow

1

205

      Rechtswert                       Hochwert

     33396668,26             5983477,16

WEA 6

Dargezin

2

18/2

      Rechtswert                       Hochwert

     33397075,61             5983465,46

WEA 7

Dargezin

2

33/1

      Rechtswert                       Hochwert

     33396328,42             5982702,31

WEA 8

Dargezin

2

33/2

      Rechtswert                       Hochwert

     33396405,04             5982335,00

Eingeschlossen in die Genehmigung sind die zur Errichtung und zum Betrieb der zu den genehmigten WEA notwendigen Erschließungswege, Stellplätze und die windparkinterne Verkabelung. 

1.3 Die Genehmigung erfolgt für den Dauerbetrieb der WEA 1 bis WEA 8, täglich von 0.00 – 24.00 Uhr mit Einschränkungen entsprechend den modifizierten Nebenbestimmungen nach Ziffern I.3.4.4, I.3.4.5, I.3.4.10, I.3.4.11, I.3.11.18, I.3.11.19, I.3.11.22 und I.3.11.25 des Genehmigungsbescheides (Schall, Schattenwurf, Artenschutz). 

1.4 Die Genehmigung schließt folgende Entscheidungen anderer Behörden mit ein oder ersetzt diese (§ 13 BImSchG): 

  • Baugenehmigung gemäß § 72 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)
  • Zustimmung der Luftfahrtbehörde des Landes Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 14 Abs. 1 i. V. m. § 12 Abs. 4 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
  • Genehmigung des Eingriffs in Natur und Landschaft nach § 12 Abs. 6 NatSchAG M-V
  • Ausnahmegenehmigung von den Verboten des § 30 Abs. 2 BNatSchG und § 20 Abs. 1 NatSchAG MV (Eingriffe in geschützte Biotope) 

Die Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen (§ 24 UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung)) und die Begründete Bewertung der Umweltauswirkungen (§ 25 UVPG), UGB Genehmigungsmanagement GmbH, jeweils in der finalen Fassung vom 26.10.2023, im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zur Errichtung und zum Betrieb von acht Windenergieanlagen, zur Prüfung der Umweltverträglichkeit für das Vorhaben sind Bestandteil dieser Genehmigung (Anlage 1 und Anlage 2).

Die Genehmigung wurde unter Bedingungen und Auflagen sowie nach Maßgabe der Antragsunterlagen und sonstigen Unterlagen erteilt. Diese Unterlagen sind Bestandteil des Genehmigungsbescheides und maßgebend für dessen Ausführung, soweit nicht durch die Nebenbestimmungen eine andere Regelung getroffen wird.

Die Kosten des Genehmigungsverfahrens trägt die Antragstellerin.

Der Bescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Badenstraße 18, 18439 Stralsund erhoben werden.

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung durch den Antragsteller (Genehmigungsinhaber) ohne die Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 Abs.1 S.2 VwGO Klage beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Domstraße 7, 17489 Greifswald erhoben werden.

Die Einsicht der Unterlagen in Papierform kann im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft, Dienststelle Stralsund, Ossenreyerstraße 56, 18439 Stralsund, in der Zeit vom 26.03.2024 bis 08.04.2024 während der Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do. von 07.00 – 15.30 Uhr
Die.                 von 07.00 – 17.00 Uhr
Fr.                   von 07.00 – 14.00 Uhr

wahrgenommen werden. 

Darüber hinaus wird eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides mit Begründung gem.    § 21 a) Abs. 2 Satz 4 9. BImSchV ab dem 26.03.2024 im zentralen Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (UVP-Portal) unter http://www.uvp-verbund.de/mv veröffentlicht. 

Gemäß § 10 Absatz 8 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. 

Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Badenstraße 18, 18439 Stralsund oder elektronisch unter der Mailadresse poststelle@staluvp.mv-regierung.de bei vollständiger Namens- und Adressangabe angefordert werden.