Errichtung und Betrieb von acht Windenergieanlagen des Typs GE 5.5 – 158 im Windpark Lüssow durch die Naturwind Schwerin GmbH

Bekanntmachung nach § 10 Abs. 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Nr.B508  | 15.04.2024  | StALU VP  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern

Bekanntmachung nach § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 BImSchG i. V. m. § 21a der 9. BImSchV

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern vom 15.04.2024

Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), in der zurzeit gültigen Fassung und § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), in der zurzeit gültigen Fassung, gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern bekannt:

Mit Bescheid Nr. 1.6.2V-60.028/20-51 vom 22.03.2024 wurde der Naturwind Schwerin GmbH, Schelfstraße 35, 19055 Schwerin die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 zur Errichtung und zum Betrieb von acht Windenergieanlagen (WEA) erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:

  1. Entscheidung

Der Naturwind Schwerin GmbH Schelfstraße 35 19055 Schwerin wird unbeschadet der Rechte Dritter auf Antrag vom 06.05.2020, Posteingang am 11.05.2020, wesentlich geändert am 08.12.2021 und 22.07.2022,die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von 8 Windenergieanlagen (WEA) gemäß § 4 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erteilt.

  1. Genehmigungsgegenstand

Die Genehmigung beinhaltet antragsgemäß Folgendes:

Die Errichtung und den Betrieb von 8 WEA des Typs GE 5.5 - 158 am Standort der Gemeinden Lüssow und Schmatzin, innerhalb des Windeignungsgebietes (WEG) 17/2015 Lüssow, entsprechend der nachstehenden Tabelle:

Bauliche Angaben:

WEA-Bezeichnung:                WEA 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8

Typ:                                        GE 5.5 - 158 mit Blatthinterkantenverzahnung

Nabenhöhe:                           161,00 m   

Rotordurchmesser:                158,00 m     

Gesamthöhe über Grund:      240,00 m  

Nennleistung:                         5,5 MW    

WEA-Nr.

Gemarkung

Flur

Flurstück

Ostwert a)

Nordwert a)

1

Lüssow

1

29

33401754

5976657

2

Lüssow

1

34

33402161

5976669

3

Lüssow

1

25/2

33401391

5976347

4

Lüssow

1

25/2

33401790

5976296

5

Lüssow

1

36

33402345

5976291

6

Lüssow

1

44

33402421

5975984

7

Lüssow

2

84

33402830

5975491

8

Schmatzin

1

274 und 275

33403016

5976023

Tab. 1 Standortdaten der WEA

  1. a) Lagebezugssystem ETRS89, UTM Zone 33

Eingeschlossen in die Genehmigung sind die zur Errichtung und zum Betrieb der zu den genehmigten WEA notwendigen Erschließungswege, Stellplätze und der windparkinternen Verkabelung.

Die Genehmigung erfolgt für den Dauerbetrieb der WEA 1, WEA 2, WEA 3, WEA 4, WEA 5, WEA 6, WEA 7 und WEA 8, täglich von 0.00 – 24.00 Uhr mit Einschränkungen entsprechend den modifizierten Nebenbestimmungen nach Ziffern 3.1 - 3.10 des Genehmigungsbescheides (Artenschutz, Schall, Schattenwurf).

Die Genehmigung schließt folgende Entscheidungen anderer Behörden mit ein oder ersetzt diese (§ 13 BImSchG)

  • Die Baugenehmigung gemäß § 72 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)
  • Zustimmung der zuständigen Luftfahrtbehörde des Landes Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 14 Abs. 1 i. V. m. § 12 Abs. 4 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) für die Errichtung von WEA 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 und 8
  • die Genehmigung des Eingriffs in Natur und Landschaft nach § 12 Abs. 6 NatSchAG M-V (Naturschutzausführungsgesetz - NatSchAG M-V) vom 23. Februar 2010 (GVOBl. M-V 2010 S. 66)

Die Genehmigung wird nach Maßgabe der in Tabelle 2 aufgeführten Antragsunterlagen und sonstigen Unterlagen erteilt, soweit nicht in den Nebenbestimmungen eine abweichende Regelung getroffen ist.

Die Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen (§ 24 UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung)) und die Begründete Bewertung der Umweltauswirkungen (§ 25

UVPG), TÜV NORD Umweltschutz GmbH, jeweils in der finalen Fassung vom 14.12.2023, im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zur Errichtung und zum Betrieb von acht Windenergieanlagen, zur Prüfung der Umweltverträglichkeit für das Vorhaben sind Bestandteil dieser Genehmigung (Anlage 1).

Die Genehmigung wurde unter Bedingungen und Auflagen sowie nach Maßgabe der Antragsunterlagen und sonstigen Unterlagen erteilt. Diese Unterlagen sind Bestandteil des Genehmigungsbescheides und maßgebend für dessen Ausführung, soweit nicht durch die Nebenbestimmungen eine andere Regelung getroffen wird.

Die Kosten des Genehmigungsverfahrens trägt die Antragstellerin.

Der Bescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Badenstraße 18, 18439 Stralsund erhoben werden.

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung durch den Antragsteller (Genehmigungsinhaber) ohne die Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 Abs.1 S.2 VwGO Klage beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Domstraße 7, 17489 Greifswald erhoben werden.

Die Einsicht der Unterlagen in Papierform kann im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft, Dienststelle Stralsund, Ossenreyerstraße 56, 18439 Stralsund, in der Zeit vom 16.04.2024 bis 29.04.2024 während der Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do. von 07.00 – 15.30 Uhr

Di.                  von 07.00 – 17.00 Uhr

Fr.                   von 07.00 – 14.00 Uhr

wahrgenommen werden.

Darüber hinaus wird eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides mit Begründung gem. § 21 a) Abs. 2 Satz 4 9. BImSchV ab dem 16.04.2024 im zentralen Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (UVP-Portal) unter http://www.uvp-verbund.de/mv veröffentlicht.

Gemäß § 10 Absatz 8 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Badenstraße 18, 18439 Stralsund oder elektronisch unter der Mailadresse poststelle@staluvp.mv-regierung.de bei vollständiger Namens- und Adressangabe angefordert werden