Antrag auf Genehmigung von zwei Windenergieanlagen der eno energy GmbH am Standort Recknitz - Entfall Erörterungstermin

Amtliche Bekanntmachung nach § 12 Abs. 1 Satz 5 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV)

Nr.AA-Nr.: 19/2024  | 06.05.2024  | StALU MM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg

Im Verfahren zur Erteilung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen am Standort Recknitz gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg bekannt, dass der Erörterungstermin entfällt.

Diese Entscheidung ist gemäß § 44a Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) nicht selbständig anfechtbar. Sie stellt keine Absichtserklärung der Genehmigungsbehörde über den Ausgang des Genehmigungsverfahrens im Sinne von § 38 Landesverwaltungsverfahrensgesetz M-V (VwVfG M-V) dar.

Über den Ausgang der Genehmigungsverfahren wird nach den Vorschriften des BImSchG entschieden.