Errichtung und Betrieb von 6 Windkraftanlagen (WKA Klein Dammerow I), Bekanntmachung Genehmigungsbescheid

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmeck-lenburg (StALU WM) nach § 21a Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über das Genehmi-gungsverfahren (9. BImSchV) sowie § 10 Abs. 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 10.06.2024

Nr.B 42/24  | 10.06.2024  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Die UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG (Sitz: Dr. Eberle-Platz 1, 01662 Meißen) erhielt mit Datum vom 17.05.2024 die Genehmigung für oben genanntes Vorhaben (Gez.: 19/24).

 

Der verfügende Teil des Genehmigungsbescheids hat folgenden Wortlaut:

 

  1. Nach Maßgabe der geprüften Antragsunterlagen, unbeschadet der auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhender Ansprüche Dritter, wird der UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG die Genehmigung zur Errichtung und Betrieb von sechs Windkraftanlagen (WKA) des Typs Vestas V162 mit einer Gesamthöhe von 250 m (über Grund), einer Nabenhöhe von 166,0 m (zzgl. einer Fundamenterhöhung von 3,0 m), einem Rotordurchmesser von 162 m und einer Nennleistung von 5,6 MW an nachfolgend genannten Standorten

 

 

mit den Standortkoordinaten[1]

Bezeichnung

Gemeinde

Gemarkung

Flur

Flurstück

 

Rechtswert

Hochwert

WKA 1

19386 Gehlsbach

Vietlübbe

7

153

 

33309994

5919060

WKA 2

19386 Gehlsbach

Vietlübbe

7

145

 

33310402

5919081

WKA 3

19395 Ganzlin

Klein Dammerow

2

24

 

33310890

5919040

WKA 4

19395 Ganzlin

Klein Dammerow

2

57

 

33310846

5918535

WKA 5

19395 Ganzlin

Klein Dammerow

2

9

 

33310305

5918682

WKA 6

19386 Gehlsbach

Vietlübbe

7

159

 

33309709

5918473

                   

 

erteilt.

  1. Die unter C. aufgeführten Nebenbestimmungen sind Bestandteil dieses Tenors.
  2. Die sofortige Vollziehung der Nebenbestimmungen C.III.2., C.III.3., C.III.4., C.III.5., C.III.6., C.III.8., C.III.9. und C.III.10. wird angeordnet.
  3. Die Verpflichtung zur Kompensation des Eingriffs in die Natur im Umfang von 262.550 m² Kompensationsflächenäquivalenten, im Falle keiner Zustimmung der zuständigen Luftfahrtbehörde zum Einsatz der BNK im Umfang von 305.139 m² Kompensationsflächenäquivalenten, geht unter Berücksichtigung der anderweitig ausgeglichenen Anteile auf die Flächenagentur M-V GmbH über.

 

Die Genehmigung wurde mit Nebenbestimmungen verbunden.

 

Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides einschließlich seiner Begründung wird gemäß § 10 Abs. 8 Satz 3 BImSchG nach der Bekanntmachung für zwei Wochen zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Auslegung erfolgt vom 11.06.2024 bis einschließlich 25.06.2024 zu den angegebenen Zeiten im

 

Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft

 

Montag bis Donnerstag:         7:30 - 15:30 Uhr

Freitag:                                   7:30 - 12:00 Uhr.

Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 0385 – 588 66512) die Einsichtnahme möglich.

 

Darüber hinaus erfolgt sie online im UVP-Portal der Länder unter dem Suchbegriff „WKA Klein Dammerow I“

 

https://www.uvp-verbund.de/portal/

 

Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten als bekanntgemacht und zugestellt.

 

Nach der öffentlichen Bekanntmachung können der Bescheid und seine Begründung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich unter oben genannter Adresse oder elektronisch unter StALUWM-Einwendungen@staluwm.mv-regierung.de angefordert werden.

 

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

 

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Ende der Auslegungsfrist Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin, einzulegen.

 

[1] Bezugssystem ETRS 89 – UTM Koordinate Zone 33.