Errichtung und Betrieb von einer Windenergieanlage in der Gemeinde Grambow

Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 8 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) i. V. m. § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV)

Nr.AB 21/24  | 08.07.2024  | StALU MS  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte

Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG i. V. m. § 21a der 9. BImSchV gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte bekannt:

Mit Bescheid G 006/24 vom 13.06.2024, Az StALU MS 51-571/1705-1/2021, wurde der EnBW Windkraftprojekte GmbH, Schelmenwasenstraße 15, 70567Stuttgart eine Genehmigung gemäß § 4 BImSchG erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:

 1       Entscheidungsumfang

  1. Der EnBW Windkraftprojekte GmbH, Schelmenwasenstraße 15, 70567 Stuttgartwird die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von einer Windenergieanlage - WEA – vom Typ Enercon E-160 EP5 E2; 5,5 MW im Windeignungsgebiet 47/2015 Grambow-Krackow in der Gemeinde Grambow, Gemarkung Sonnenberg, Flur 4, Flurstück 18/2 erteilt.
  2. Der Umfang der Genehmigung bestimmt sich insbesondere nach den eingereichten Antragsunterlagen vom 16.02.2021 mit PE 19.03.2021, i.d.F. vom 18.08.2023 (Posteingang der letzten Nachlieferung) soweit in diesem Bescheid nichts abweichend geregelt ist. Dieser Antrag ist Bestandteil der Genehmigung (Anlage 1).
  3. Der durch das Vorhaben in Aussicht stehende Eingriff in Natur und Landschaft wird im beantragten Umfang genehmigt. Der Eingriff ist kompensationspflichtig.
  4. Zur Sicherstellung der Rückbauverpflichtung wird eine Bankbürgschaft zugunsten des Landkreises Vorpommern-Greifswald (bzw. dessen Rechtsnachfolgers) als Sicherheitsleistung in Höhe von 467.000,00 Euro festgesetzt.
  5. Die sofortige Vollziehung der Punkte 2.3.1 (Schallimmissionen), 2.3.2 (Schattenwurf) und 2.6 (Naturschutz) hier: Bedingung der beschränkt persönlichen Dienstbarkeit sowie der Nebenbestimmungen 2.6.1 bis 2.6.3 sowie 2.6.5 bis 2.6.8 der Genehmigung wird angeordnet.
  6. Das gemeindliche Einvernehmen wird hiermit ersetzt.

 

1.1 Entscheidungsinhalt

Der Gegenstand der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung beinhaltet die Errichtung und den Betrieb folgender Anlage:

WEA-Nr.

WEA-Typ
Nennleistung

Standortkoordinaten nach ETRS89, UTM (6(Grad), Zone 33

Nabenhöhe
Rotorradius
Gesamthöhe

Gemarkung

Flur

Flurstück des WEA-Fundamentes

WEA_001

ENERCON E-160 EP5
5.500 KW

E 33456030
N 5916290

166,60 m
  80,00 m
246,60 m

Sonnenberg
4
18/2

Im Einzelnen ergibt sich der Umfang der von der Genehmigung erfassten Anlage und Betriebsweise aus den im Anhang zu diesem Bescheid aufgeführten Unterlagen. Diese Genehmigung wird nach Maßgabe der im Anhang aufgeführten Antragsunterlagen erteilt, sofern sich nicht durch nachstehende Anforderungen Änderungen ergeben.

Die Genehmigung wurde unter Bedingungen erteilt und mit Auflagen verbunden.

 

1.2 Eingeschlossene Entscheidungen

In dieser Genehmigung sind insbesondere folgende Entscheidungen eingeschlossen (§ 13 BImSchG):

  • Baugenehmigung nach § 64 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)
  • Naturschutzgenehmigung gem. § 12 Abs. 6 i.V.m. § 40 NatSchAG M-V
  • Genehmigung nach § 7 Abs. 6 Denkmalschutzgesetz M-V
  • luftfahrtrechtliche Zustimmung des Energieministeriums M-V
  • Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB

 

2          Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Str. 120, 17033 Neubrandenburg, einzulegen.

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe durch den Antragsteller (Genehmigungsinhaber) ohne die Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 Abs.1 S.2 VwGO i. V. m. § 13a Nr.1 GerStrukGAG MV Klage beim Oberverwaltungsgericht Greifswald, Domstraße 7, 17489 Greifswald erhoben werden.

Gegen die Kostenentscheidung dieses Bescheides kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Dieser Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg einzulegen.

 

3          Auslegung des Bescheids

Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides G 006/24 liegt in der Zeit vom vom 09.07.2024 bis einschließlich 22.07.2024 im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft, Neustrelitzer Str. 120, Block E, 17033 Neubrandenburg während der Dienststunden in der Zeit von

            07:00 –15:30 Uhr    (dienstags bis 16:30, freitags bis 13:00 Uhr)

nach telefonischer Terminvereinbarung unter: 0385 - 588 69 547 

zur Einsichtnahme aus.

Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Str. 120, 17033 Neubrandenburg, (poststelle@stalums.mv-regierung.de) angefordert werden.