Errichtung und Betrieb von einer Windkraftanlage (WKA Lübesse IV), Bekanntmachung des Vorhabens

Amtliche Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 1. Juli 2024

Nr.B 48/24  | 01.07.2024  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Die Naturwind Schwerin GmbH (Schelfstraße 35, 19055 Schwerin) plant die Errichtung und den Betrieb von einer Windkraftanlage (WKA) in Lübesse, Gemarkung Lübesse, Flur 2, Flur-stück 37/ 74.

 

Geplant ist eine WKA vom Typ Nordex N149 mit einer Leistung von 5700 kW, einem Rotor-durchmesser (RD) von 149,1 m, einer Nabenhöhe (NH) von 125,4 m und einer Gesamthöhe von 199,95 m.

 

Die Anlage soll voraussichtlich im Juni 2025 in Betrieb genommen werden.

 

Für das Errichten und Betreiben der Anlage ist eine Genehmigung nach § 4 BImSchG beantragt. Die Durchführung des Genehmigungsverfahrens erfolgt gem. § 10 BImSchG sowie der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV).

 

Zuständige Behörde für das Genehmigungsverfahren ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg.

 

Das Vorhaben unterliegt gemäß § 7 UVPG der Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Es wurde eine allgemeine Vorprüfung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 UVPG i.V.m. § 7 UVPG durchgeführt. Im Ergebnis der allgemeinen Vorprüfung war festzustellen, dass das Vorhaben gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 UVPG i.V.m. § 7 UVPG der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeits-prüfung unterliegt. Ein UVP-Bericht wurde vorgelegt.

 

Die entscheidungserheblichen Berichte und Stellungnahmen die der Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahrens vorliegen, sind Fachgutachten des Antragstellers (Schall, Schatten, Turbulenz, Risikobeurteilung Eisfall- und Bauteilversagen, Natur- und Artenschutz)

sowie Stellungnahmen folgender Beteiligter:

  • 50Hertz Transmission GmbH

 

Die Auslegung des Antrages, beigefügter Unterlagen sowie der Stellungnahmen erfolgt vom 9. Juli 2024 bis einschließlich 8. August 2024 zu den angegebenen Zeiten im

 

  1. Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft

 

Montag bis Donnerstag:   7:30 - 15:30 Uhr

Freitag:                             7:30 - 12:00 Uhr

 

Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 0385 – 588 66512) die Einsichtnahme möglich.

 

 

 

  1. Amt Ludwigslust-Land, Wöbbeliner Str. 5, 19288 Ludwigslust, Raum 202

 

Dienstag:           9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag:      9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr

 

Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel.  03874 426-911 oder 03874 426-910) die Einsichtnahme möglich.

        

Darüber hinaus erfolgt die Auslegung online im UVP-Portal der Länder unter dem Suchbegriff „WKA Lübesse IV“

 

https://www.uvp-verbund.de/portal/

 

Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 9. Juli 2024 bis einschließlich 9. September 2024 schriftlich bei den o. g. Behörden oder per E-Mail an:

 

StALUWM-Einwendungen@staluwm.mv-regierung.de

 

unter dem Betreff: „Einwendung WKA Lübesse IV“ als beigefügtes unterschriebenes Dokument (z. B. als PDF) erhoben werden. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht.

 

Die Anschrift der Einwender ist vollständig und deutlich lesbar anzugeben, ferner sind Einwendungen zu unterschreiben, ansonsten ist die Einwendung ungültig.

 

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

 

Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt wird, bekannt gegeben. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor dieser Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

 

Die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen werden, auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben,

 

am 26. November 2024 ab 9:00 Uhr

 

im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg,

Bleicherufer 13, 19053 Schwerin

 

und, falls erforderlich, am Folgetag erörtert.

 

Der Erörterungstermin ist öffentlich (§ 18 Abs. 1 der 9. BImSchV) und wird auf Grund einer Ermessensentscheidung der Genehmigungsbehörde durchgeführt (§ 10 Abs. 6 BImSchG). Sofern Änderungen hinsichtlich der Durchführung, des Termins oder des Ortes erfolgen, werden diese im Amtlichen Anzeiger M-V, dem UVP-Portal sowie auf der Internetseite des StALU WM bekannt gemacht. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.