Wesentliche Änderung von einer Windkraftanlage (WKA) am Standort Mühlen Eichsen (Mühlen Eichsen I)

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmeck-lenburg (StALU WM) nach § 5 Abs. 2 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) vom 08.07.2024

Nr.B 50/24  | 08.07.2024  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Die UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG (Dr. Eberle-Platz 1, 01662 Meißen) plant die wesentliche Änderung von einer Windkraftanlage (WKA) am Standort Mühlen Eichsen, Gemarkung Goddin; Flur 1; Flurstück 15. Geplant ist die Änderung des Turmtyps und der Nennleistung sowie eine minimale Anpassung der Zuwegung. Es ist eine WKA vom Typ Nordex N163/6.X mit einer Nennleistung von 6,8 MW, einer Nabenhöhe von 164,00 m, einem Rotordurchmesser von 163,00 m und einer Gesamthöhe von 245,50 m geplant. Für die wesentliche Änderung der Anlage ist eine Genehmigung nach § 16b Abs. 7 BImSchG beantragt.

 

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg hat als Genehmigungsbehörde eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 7 Abs. 2 UVPG durchgeführt. Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass besondere örtliche Gegebenheiten vorliegen, das Vorhaben jedoch keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele des Gebietes betreffen und nach § 25 Absatz 2 bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich.

 

Diese Feststellung ist gemäß § 5 Absatz 3 Satz 1 des UVPG nicht selbständig anfechtbar. Die zuständige Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.