Wesentliche Änderung von zwei Windkraftanlagen (WKA) am Standort Mühlen Eichsen (Mühlen Eichsen II)

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmeck-lenburg (StALU WM) nach § 5 Abs. 2 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) vom 08.07.2024

Nr.B 51/24  | 08.07.2024  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Die Windpark Mühlen Eichsen GmbH & Co. KG (Vertretungsberechtigt: BS Widertrag GmbH, Joachim-Karnatz-Alle 1, 10557 Berlin) plant die Änderung der Betriebsweise von zwei Windkraftanlagen (WKA) am Standort Mühlen Eichsen, Gemarkung Webelsfelde; Flur 4; Flurstücke 13 und 15. Geplant ist die Änderung der Nennleistung der WKA vom Typ Vestas V162-6.2 von bislang je 5,6 MW auf je 6,2 MW. Für die Änderung der Betriebsweise der Anlagen ist eine Genehmigung nach § 16b Abs. 8 BImSchG beantragt.

 

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg hat als Genehmigungsbehörde eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 7 Abs. 2 UVPG durchgeführt. Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass besondere örtliche Gegebenheiten vorliegen, das Vorhaben jedoch keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele des Gebietes betreffen und nach § 25 Absatz 2 bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich.

 

Diese Feststellung ist gemäß § 5 Absatz 3 Satz 1 des UVPG nicht selbständig anfechtbar. Die zuständige Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.