Bekanntmachung der Antragsunterlagen AST 1756 – 3 WEA im Windfeld Friedland II

Bekanntmachung nach § 10 Absatz 3, 4, 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.V.m. § 8, 9 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV)

Nr.AB 34/24  | 14.10.2024  | StALU MS  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte (StALU MS) vom 14.10.2024 – Az: StALU MS 51 571/1756-1/2024

Die ENERTRAG SE, Gut Dauerthal, 17291 Dauerthal hat mit Posteingang vom 10.01.2024 einen Antrag gemäß § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen vom Typ N163/6.X mit einer Gesamthöhe von 245,5 m und einer Leistung von 7,0 MW beim StALU MS gestellt. Die Standorte der Anlagen befinden sich in der Stadt Friedland, Flur 39, Flurstück 1 im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Die Inbetriebnahme ist im Juni 2027 geplant.

Das Verfahren soll für alle drei Anlagen im förmlichen Verfahren nach § 10 BImSchG durchgeführt werden. Zudem wurde für das Vorhaben für die Anlagen FL B6 und FL B7 die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt.

Die Windenergieanlagen sind nach § 4 i. V. m. § 10 BImSchG in Verbindung mit Ziffer 1.6.2. Spalte c des Anhangs 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) genehmigungsbedürftig. Für die Anlage FL B5 gelten die Vorschriften des UVPG aufgrund der verpflichtenden Anwendung der Vorschriften des § 6 WindBG nicht.

Der Antrag einschließlich der Antragsunterlagen sowie die bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung bei der Genehmigungsbehörde vorliegenden entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen sowie die vorliegenden Stellungnahmen der Fachbehörden werden gem. § 10 Abs. 3 S. 3 BImSchG im Zeitraum vom 21.10.2024 (erster Tag) bis 20.11.2024 (letzter Tag) auf der Internetseite des StALU MS unter der Adresse

https://www.stalu-mv.de/ms/Service/Unterlagen-Windfeld-Friedland

veröffentlicht.

Zusätzlich besteht gem. § 10 Abs. 3 S. 4 BImSchG auf Verlangen eines Beteiligten die Möglichkeit, eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt zu bekommen. Weitere Informationen können beim

Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt

Mecklenburgische Seenplatte

Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft

Neustrelitzer Str. 120, Block E, 17033 Neubrandenburg

sowie telefonisch unter 0385 588 69 – 541 eingeholt werden.

Die ausgelegten Unterlagen umfassen im Wesentlichen: Antrag, Unterlagenverzeichnis, Kurzbeschreibung, zeichnerische Unterlagen mit kartographischen Darstellung des Standorts und der räumlichen Rahmenbedingungen, gutachterliche Prognosen zu möglichen Einwirkungen durch Schall und Schatten, Bauvorlagen, Unterlagen sowie Gutachten und Stellungnahmen zu den Themen Denkmalschutz, Turbulenz, Bodenschutz, Raumordnung, Arbeitsschutz, Luftverkehrssicherheit, Brandschutz, Anlagentechnik und -sicherheit, Umgang mit Abfällen und wassergefährdenden Stoffen, Unterlagen zur Sichtbarkeit und Visualisierung, Artenschutzgutachten, Landschaftspflegerischer Begleitplan mit Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung, UVP-Bericht sowie die im Genehmigungsverfahren bereits vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden.

Der vorgelegte UVP-Bericht sowie weitere entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen sind gem. § 20 UVPG während der Auslegungszeit auch im zentralen Internetportal (www.uvp-verbund.de) veröffentlicht.

Einwendungen gegen das Vorhaben können gem. § 10 Abs. 3 S. 8 BImSchG i.V.m. § 12 der 9. BImSchV beginnend mit der Auslegung der Unterlagen am 21.10.2024 bis einschließlich 20.12.2024 schriftlich beim StALU MS erhoben werden. Einwendungen per E-Mail sind an stalums-einwendungen-a5@stalums.mv-regierung.de, mit dem Betreff: „Einwendung 3 WEA; Friedland“ zu richten.

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind gem. § 10 Abs. 3 S. 9 BImSchG für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Diese Einwendungen können dann im Widerspruchs- bzw. Klageverfahren erhoben werden.

Name und Anschrift der Einwenderinnen und Einwender sind in den Einwendungen vollständig und deutlich lesbar anzugeben. Einwendungen mit unleserlichen Namen oder Anschriften können im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden. Die Einwendungen werden der Antragstellerin sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereiche von den Einwendungen berührt werden, bekanntgegeben. Einwenderinnen und Einwender können verlangen, dass Namen und Anschriften vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Sofern die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen erörterungsfähig und auch erörterungsbedürftig sind, werden diese im Ermessen der Genehmigungsbehörde voraussichtlich am 16.01.2025 ab 10:00 Uhr in Form einer Video- oder Telefonkonferenz erörtert. Die Erörterung findet gem. § 10 Abs. 4 Nr. 3 BImSchG auch bei Ausbleiben des Antragsstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben, statt. Der Erörterungstermin ist gem. § 18 Abs. 1 9. BImSchV öffentlich. Der Zugang zu der Videokonferenz wird spätestens eine Woche vor dem anberaumten Termin der Videokonferenz auf der Internetseite der Genehmigungsbehörde unter der Adresse

https://www.stalu-mv.de/ms/Service/Presse_Bekanntmachungen/

bekanntgegeben.

Die Entscheidung über die Einwendungen wird den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zugestellt. Die Zustellung der Entscheidung kann gem. § 10 Abs. 4 Nr. 4 BImSchG durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen.