Antrag auf Genehmigung von zwei Windenergieanlagen der eno energy GmbH am Standort Recknitz - Auslegung Bescheid

Amtliche Bekanntmachung nach § 10 Abs. 7 und 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz

Nr.AA-Nr.: 44/2024  | 21.10.2024  | StALU MM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg hat der eno energy GmbH (Straße am Zeltplatz 7, 18230 Ostseebad Rerik) mit Bescheid vom 30.09.2024 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen am Betriebsstandort Recknitz (Gemarkung Knegendorf, Flur 1, Flurstücke 162, 144) erteilt.

Der verfügende Teil des Bescheides hat folgenden Wortlaut:

  1. Auf Antrag vom 03.01.2022 wird der eno energy GmbH die Genehmigung erteilt, in der Gemarkung Knegendorf wie folgt zwei Windenergieanlagen (WEA) zu errichten und zu betreiben.

Die Anlagen weisen folgende Merkmale auf:

ID

Typ

max. elektr. Leistung [MW]

Naben-höhe [m]

Rotor-durchmesser [m]

Gesamt-höhe über Grund [m]

Gesamt-höhe über NN [m]

Schall-leistungs-pegel

 Le,max*  [dB(A)]

1219-01

eno 160 mit Serrations

tags:

6,00

nachts:

6,00

120,00

160,00

200,00

235,30

tags: 109,8

„mode6000-980“

nachts: 109,8

„mode6000-980“

1219-02

eno 160 mit Serrations

tags:

6,00

nachts:

5,45

120,00

160,00

200,00

239,00

tags: 109,8

„mode6000-980“

nachts:106,7

„mode5450-876“

Tabelle 1: Technische Merkmale der WEA

* der Le,max enthält die Unsicherheit der Emissionsdaten gem. Ziff. 3b) und 3c) der LAI-Hinweise

Die WEA werden an folgenden Standorten genehmigt:

WEA ID

ETRS 89 UTM 6 Grad Zone 33

Gemarkung

Flur

Flurstück

1219-01

R: 33325404

H: 5972094

Knegendorf

1

162

1219-02

R: 33324183

H: 5970466

Knegendorf

1

144

Tabelle 2: Standorte der WEA

  1. Der Betrieb der WEA wird insoweit eingeschränkt, als dass die von der WEA verursachten Geräuschimmissionen im gesamten Einwirkungsbereich nicht zu einer unzulässigen Überschreitung der Immissionsrichtwerte nach Nr. 6.1 der TA Lärm beitragen dürfen. Für die maßgeblichen Immissionsorte gelten insbesondere folgende Teil-Immissionswerte für den Beurteilungszeitraum „nachts“:

IO-04 Laage, Diekhof, Lerchenweg 1                         36 dB(A)

IO-05 Laage, Diekhof, Unkel-Bräsig-Weg 33c            36 dB(A)

IO-07 Laage, Knegendorf 12 (Süd)                             41 dB(A)

IO-08 Laage, Knegendorf 1                                         42 dB(A)

IO-11 Laage, Siessow, Zum Bahnhof 2                      40 dB(A)

IO-21 Plaaz, Zapkendorf 21-23 (Ostseite)                  37 dB(A)

  1. Die sofortige Vollziehung der Nebenbestimmungen 7.1 und 7.2, 7.4 bis 7.8, 7.10 bis 7.17, 7.18, 7.19 bis 7.30, 7.32 bis 7.51, 7.52 bis 7.75, 7.76 bis 7.79 sowie 7.80 bis 7.81 wird angeordnet.
  2. Die Genehmigung erlischt, wenn nicht bis zum 04.11.2027 mit dem Bau der WEA begonnen wurde bzw. spätestens bis zum 04.11.2029 der bestimmungsgemäße Betrieb der WEA aufgenommen worden ist.
  3. Die eno energy GmbH hat vor Baubeginn ein Ersatzgeld in Höhe von 829,82 € auf das Konto der Landeszentralkasse Mecklenburg-Vorpommern, Bundesbank Filiale Rostock zu zahlen. Die Bankverbindung und das Kassenzeichen werden der Vorhabenträgerin nach angezeigtem Baubeginn durch das StALU MM mitgeteilt.
  4. Für die Kosten des Verfahrens ergeht ein gesonderter Kostenbescheid.

Die Genehmigung ist mit Nebenbestimmungen verbunden.

Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides, der auch die Entscheidungsbegründung enthält, kann in der Zeit vom 22.10.2024 bis einschließlich 04.11.2024 unter www.stalu-mv.de/mm/Service/Bekanntmachungen-nach-BImSchG/Bereich-Immissionsschutz eingesehen werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine leicht zu erreichende Zugänglichmachung zur Verfügung gestellt zu bekommen (Kontakt: 0385-58867542).

Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich unter der vorstehenden Adresse oder elektronisch unter poststelle@stalumm.mv-regierung.de beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg angefordert werden.

Darüber hinaus wird der Genehmigungsbescheid ab dem 22.10.2024 im zentralen Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (UVP-Portal) unter https://www.uvp-verbund.de/mv veröffentlicht.

Der Bescheid gilt mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Ende der Auslegungsfrist Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, An der Jägerbäk 3, 18069 Rostock erhoben werden. Der Widerspruch eines Dritten ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.

 

Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder der Anfechtungsklage nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO kann nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung der Zulassung gestellt und begründet werden.