Wesentliche Änderung einer genehmigungsbedürftigen Biogasanlage gem. § 16 BImSchG der Fa. GLL Velgast GmbH mit Sitz in 49456 Bakum, Kötterheide 14

Bekanntmachung nach § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 BImSchG i. V. m. § 21a der 9. BImSchV

Nr.B 535  | 21.10.2024  | StALU VP  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern

Bekanntmachung nach § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 BImSchG i. V. m. § 21a der 9. BImSchV

Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), in der zurzeit gültigen Fassung, und § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), in der zurzeit gültigen Fassung, gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern bekannt:

Mit Bescheid Nr. 8.6.3.1EG-60.057/23-51 vom 09.08.2024, zugestellt am 24.09.2024, wurde der GLL Velgast GmbH & Co. KG, Kötterheide 14, 49456 Bakum die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 16 BImSchG zur wesentlichen Änderung einer Anlage zur Erzeugung und Lagerung von Biogas i. V. m. dem Betrieb von zwei Verbrennungsmotoranlagen für den Einsatz von Biogas erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:

 I. Entscheidung

1.1 Hauptentscheidung

Der Fa. GLL Velgast GmbH & Co. KG, Kötterheide 14, 49456 Bakum, wird unbeschadet der Rechte Dritter und auf Antrag vom 22.09.2023 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die wesentliche Änderung einer Anlage zur Erzeugung und Lagerung von Biogas i. V. m. dem Betrieb von zwei Verbrennungsmotoranlagen für den Einsatz von Biogas nachstehenden Inhaltes mit Nebenbestimmungen nach Ziffer 2 ff. erteilt.

Der Anlagenstandort, genehmigte Änderungen inbegriffen, befindet sich im Landkreis Vorpommern-Rügen in 18469 Velgast in der Gemarkung Velgast, Flur 3, Flurstück 155/9, 157/6, 158/7, 159/5, 155/6, 157/2, 158/2, 162/6 und 163/6.

1.2 Genehmigungsgegenstand

Die wesentliche Änderung umfasst die Erhöhung der Biogasproduktion von 4,5 Mio Nm³/a auf 9,4 Mio. Nm³/a. Die am Standort gelagerte Biogasmenge erhöht sich von 16.698 kg auf 53.654 kg. Darüber hinaus dürfen am Standort 43.430 kg zu Erdgasqualität aufbereitetes und verflüssigtes Biogas (liquified natural gas, LNG) gelagert werden. Für die Erzeugung von Biogas sind in einer Gesamtmenge von 71.000 t pro Jahr die nachfolgend aufgeführten Stoffe zugelassen. 

Substrat

Menge in t/a

Rindergülle

30.000

Rinderfestmist

10.000

Hühnertrockenkot

4.000

Hähnchenfestmist

12.000

Maissilage/Grassilage

14.000

Futterreste

1.000

Die wesentliche Änderung umfasst weiterhin die Umnutzung der vorhandenen Lagerbehälter für Zuckerrübenmus als Gärrestebehälter 2 und 4, die im Zuge der Umnutzung mit einem gasdichten Tragluftdach nachgerüstet werden, die Umnutzung des Endlagers 3 als Gärrestebehälter 3, dessen vorhandene gasdichte Folienabdeckung gegen ein neues gasdichtes Tragluftdach getauscht wird, die Umnutzung des vorhandenen gasdicht abgedeckten Endlagers als Fermenter 2 welcher im Zuge der Umnutzung mit einem Doppelmembran-Tragluftdach ausgestattet wird, die Umnutzung des vorhandenen gasdicht abgedeckten Endlagers als Gärrestelager 1, welches im Zuge der Umnutzung mit einem neuen gasdicht verschlossenem Tragluftdach ausgestattet wird, die Errichtung der Gärrestelager 5 und 6, welche mit gasdichten Tragluftdächern ausgestattet werden, die Errichtung einer geschlossenen Halle zur Lagerung der festen Einsatzstoffe, die Errichtung von zwei baugleichen Feststoffdosierern für Fermenter 1 und 2, die Errichtung einer Not-Gasfackel, die Errichtung eines Verwaltungsgebäudes, die Errichtung einer LNG-Anlage sowie den Rückbau der Hydrolyse- und Separationsanlage als auch der Vorhandenen Fahrzeugwaage welche an einem neuen Standort verlegt wird.

Bestandteil der genehmigten LNG-Anlage sind die nachfolgenden Einrichtungen:

  • Biogas-Vorbehandlung und -Aufbereitung mit Aktivkohlefilter, Trocknung, Verdichtung und Membrananlage
  • Biomethan-Feinreinigung
  • Biomethan-Verflüssigung
  • LNG-Speichertank und -Pumpe
  • LNG-Zapfsäule
  • Regenerativ-thermische Oxidation (RTO-Anlage) zur Behandlung der Abgase
  • Instrumentenluft-Anlage
  • Steuerungsraum

einschließlich aller zwecknotwendigen Ausrüstungs-, Anschluss- und Nebeneinrichtungen entsprechend den genehmigten Antragsunterlagen, die Bestandteil (Anlagenteil) des Genehmigungsbescheides sind.

1.3 Eingeschlossene Entscheidung anderer Behörden (§ 13 BImSchG)

Diese Genehmigung schließt folgende Entscheidungen anderer Behörden mit ein oder ersetzt diese:

  • Baugenehmigung gemäß § 72 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)
  • Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Velgast „Gewerbegebiet Velgast Süd“, Nr. 4, Abs. 1 und 2, Anschluss der Grundstücksflächen an die öffentlichen Verkehrsflächen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB
  • Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Velgast „Gewerbegebiet Velgast Süd, Festsetzung Nr. 5, Abs. 4 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft und zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern gemäß § 31 Abs. 2 BauGB
  • Erlaubnis nach § 18 Abs. 1 Nr. 2 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Die Genehmigung wurde unter Bedingungen und Auflagen sowie nach Maßgabe der Antragsunterlagen und sonstigen Unterlagen erteilt. Diese Unterlagen sind Bestandteil des Genehmigungsbescheides und maßgebend für dessen Ausführung, soweit nicht durch die Nebenbestimmungen eine andere Regelung getroffen wird.

Die Kosten des Genehmigungsverfahrens trägt die Antragstellerin.

Der Bescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Badenstraße 18, 18439 Stralsund erhoben werden.

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe durch den Antragsteller (Zulassungsinhaber) ohne die Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 Abs.1 S.2 VwGO i. V. m. § 13a Nr.1 GerStrukGAG MV Klage beim Verwaltungsgericht Greifswald, Domstraße 7, 17489 Greifswald erhoben werden.

Die Einsicht des gesamten Genehmigungsbescheides (inkl. Begründung) kann über die Internetseite des Staatlichen Amts für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern unter https://www.stalu-mv.de/vp/Service/Presse_Bekanntmachungen/, in der Zeit vom 21.10.2024 bis 04.11.2024 wahrgenommen werden. Auf Verlangen eines Beteiligten wird ihm eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt.

Gemäß § 10 Absatz 8 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Badenstraße 18, 18439 Stralsund oder elektronisch unter der Mailadresse poststelle@staluvp.mv-regierung.de bei vollständiger Namens- und Adressangabe angefordert werden.