Antrag auf Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen Gemarkung Broderstorf (Repowering) - Auslegung Bescheid

Amtliche Bekanntmachung nach § 19 Abs. 3 Satz 2 und 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz

Nr.AA-Nr.: 43/2024  | 28.10.2024  | StALU MM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg hat der Windpark Broderstorf GmbH & Co. KG mit Bescheid vom 30.09.2024 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 16b BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen am Betriebsstandort Broderstorf (Gemarkung Neuendorf, Flur 1 Flurstücke 152 und 96/2) erteilt.

Der verfügende Teil des Bescheides hat folgenden Wortlaut:

1.

Auf Antrag vom 28.06.2023 wird Windpark Broderstorf GmbH & Co. KG die Genehmigung erteilt, wie folgt zwei Windenergieanlagen (WEA) in der Gemarkung Neuendorf zu errichten und zu betreiben.

Die Anlagen weisen folgende Merkmale auf:

ID

Typ

max. elektr. Leistung [MW]

Naben-höhe [m]

Rotor-durch-messer [m]

Gesamt-höhe über Grund [m]

max. Gesamt-höhe über NN [m]

Schallleistungs-pegel

Le, max * [dB(A)]

 

1229-01

 

Vestas V-162 mit STE & RVG

 

tags:

7,2

nachts:

5,8

 

119,00

 

 

162,00

 

203,00

(inkl. 3,0 m Fundamenterhöhung)

 

233,30

(inkl. 3,0 m Fundamenterhöhung)

 

tags: 107,2 mode: SO7200

nachts: 101,7 mode: SO4

 

1229-02

 

Vestas V-162 mit STE & RVG

 

tags:

7,20

nachts:

5,8

 

119,00

 

 

162,00

 

203,00

(inkl. 3,0 m Fundamenterhöhung)

 

231,20

(inkl. 3,0 m Fundamenterhöhung)

 

tags: 107,2 mode: SO7200

nachts: 101,7 mode: SO4

* der Le,max enthält die Unsicherheit der Emissionsdaten gem. Ziff. 3b), 3c) und 4.1 der LAI-Hinweise

Tabelle 1: Technische Merkmale der WEA

ID

ETRS 89 UTM 6 Grad Zone 33

Gemarkung

Flur

Flurstück

1229-01

R: 33318332

H: 5997754

Neuendorf

1

152

1229-02

R: 33318182

H: 5998096

Neuendorf

1

96/2

 

Tabelle 2: Standort der WEA

Zu der genehmigten Anlage gehören als Nebeneinrichtungen der Kranstellplatz sowie die neu herzustellende Zuwegung von der WEA bis zur nächsten bestehenden öffentlichen Zuwegung (Straße oder Weg).

2.

Die von den WEA ID 1229-01 und 1229-02 verursachten Schallimmissionen dürfen im gesamten Einwirkungsbereich nicht zu einer unzulässigen Überschreitung der Immissionsrichtwerte nach Nr. 6 der TA Lärm beitragen.

Für die folgenden maßgeblichen Immissionsorte gelten insbesondere folgende Teil-Immissionswerte der Zusatzbelastung i. S. der TA Lärm für den Beurteilungszeitraum „nachts“:

 

  - IO Broderstorf, An den Kastanien 28                      38 dB (A)

  - IO Neu Harmstorf 3, Bentwisch                              35 dB (A)

  - IO Bentwisch, Bachweg 20                                     36 dB (A)

  - IO IO Bentwisch, Grüner Winkel 25                        35 dB (A)

  - IO Broderstorf, Alte Schulstraße 37a                      35 dB (A)

  - IO Broderstorf, Alte Schulstraße 39b                      35 dB (A)

  - IO Broderstorf, Schmiedestraße 48a                      34 dB (A

  - IO Broderstorf, Hauptstraße 30                              35 dB (A)

3.

Die sofortige Vollziehung der Nebenbestimmungen 7.1 und 7.2, 7.3, 7.4 bis 7.9, 7.11 bis 7.18, 7.19, 7.20 bis 7.34, 7,36 bis 7.50, 7.51 bis 7.69, 7.70 bis 7.72 sowie 7.73 bis 7.74 wird angeordnet.

4.

Die Genehmigung erlischt, wenn nicht bis zum 04.11.2027 mit dem Bau der Anlage begonnen wurde und spätestens bis zum 04.11.2029 der bestimmungsgemäße Betrieb der WEA aufgenommen worden ist.

5.

Die Windpark Broderstorf GmbH & Co. KG hat vor Baubeginn, also vor Beginn der Baufeldfreimachung, eine Ersatzgeldzahlung in Höhe von 580,00 € zu leisten. Die Bankverbindung und das Kassenzeichen werden dem Vorhabenträger nach angezeigtem Baubeginn durch das StALU MM mitgeteilt.

6.

Für die Kosten des Verfahrens ergeht ein gesonderter Kostenbescheid.

 

Die Genehmigung ist mit Nebenbestimmungen verbunden.

Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides, der auch die Entscheidungsbegründung enthält, kann in der Zeit vom 29.10.2024 bis einschließlich 11.11.2024 unter www.stalu-mv.de/mm/Service/Bekanntmachungen-nach-BImSchG/Bereich-Immissionsschutz eingesehen werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine leicht zu erreichende Zugänglichmachung zur Verfügung gestellt zu bekommen (Kontakt: 0385-58867542).

Der Bescheid gilt mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Ende der Auslegungsfrist Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, An der Jägerbäk 3, 18069 Rostock erhoben werden. Der Widerspruch eines Dritten ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.

 

Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder der Anfechtungsklage nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO kann nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung der Zulassung gestellt und begründet werden.