Bekanntmachung des Genehmigungsbescheides G 001/24

Bekanntmachung nach § 10 Absatz 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.V.m. § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV)

Nr.AB 37/24  | 28.10.2024  | StALU MS  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte

Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG i.V.m. § 21a 9. BImSchV gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte bekannt:

Mit Bescheid G 001/24 vom 15.07.2024, Az 571/1645-1/2018, wurde der PROKON Windpark Nadrensee GmbH & Co. KG, Kirchhoffstraße 3, 25524 Itzehoe, eine Genehmigung gemäß § 4 BImSchG erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:

1                 Entscheidungsumfang

  1. Der PROKON Windpark Nadrensee GmbH & CO. KG, Kirchhoffstraße 3, 25524 Itzehoe wird die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von vier Windenergieanlagen vom Typ GE 5.5 -158 im WEG „Krackow-Nadrensee“ in der Gemeinde Nadrensee, Gemarkung Nadrensee, Flur 1, Flurstücke 1/1 und 53/5 erteilt.
  1. Der durch das Vorhaben in Aussicht stehende Eingriff in Natur und Landschaft wird im beantragten Umfang genehmigt. Der Eingriff ist kompensationspflichtig.
  1. Zur Sicherstellung der Rückbauverpflichtung wird eine Bankbürgschaft zugunsten des Landkreises Vorpommern-Greifswald (bzw. dessen Rechtsnachfolgers) als Sicherheitsleistung in Höhe von 1.803.200,00 Euro festgesetzt.
  1. Für die Nebenbestimmungen 2.2.4 (Statik / Turbulenzen), 2.3.1. Schall­immissionen, 2.3.2. Schattenwurf und 2.6. Natur- und Artenschutz wird die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO angeordnet.

1.1              Entscheidungsinhalt

Der Gegenstand der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung beinhaltet die Errichtung und den Betrieb folgender Anlagen:

WEA-Nr.

WEA-Typ

Nennleistung

Standortkoordinaten nach ETRS89, UTM (6 Grad), Zone 33

Nabenhöhe

Rotordurchmesser

Gesamthöhe

Gemarkung

Flur

Flurstück des WEA-Fundamentes

WEA 01

GE 5.5 - 158

5.5 MW

E 33454226

N 5909544

161,0 m

158,0 m

240,0 m

Nadrensee

1

1/1

WEA 02

GE 5.5 - 158

5.5 MW

E 33454610

N 5909445

161,0 m

158,0 m

240,0 m

Nadrensee

1

1/1

WEA 03

GE 5.5 - 158

5.5 MW

E 33454468

N 5909043

161,0 m

158,0 m

240,0 m

Nadrensee

1

53/5

WEA 04

GE 5.5 - 158

5.5 MW

E 33454880

N 5908870

161,0 m

158,0 m

240,0 m

Nadrensee

1

53/5

Im Einzelnen ergibt sich der Umfang der von der Genehmigung erfassten Anlage und Betriebsweisen aus den im Anhang zu diesem Bescheid aufgeführten Unterlagen. Diese Genehmigung wird nach Maßgabe der im Anhang aufgeführten Antragsunterlagen erteilt, sofern sich nicht durch nachstehende Anforderungen Änderungen ergeben.

1.2.             Eingeschlossene Entscheidungen

Diese Genehmigung schließt gemäß § 13 BImSchG alle für das Vorhaben erforderlichen anlagenbezogenen Genehmigungen und Zulassungen ein, hier Baugenehmigung, Naturschutzgenehmigung, gemeindliches Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 2 Satz 3 BauGB, Genehmigung nach § 7 Abs. 6 Denkmalschutzgesetz M-V und luftfahrtbehördliche Zustimmung.

 

 2. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Str. 120, 17033 Neubrandenburg, einzulegen. Der Widerspruch eines Dritten ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe durch den Antragsteller (Genehmigungsinhaber) ohne die Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 Abs.1 S.2 VwGO i. V. m. § 13a Nr.1 GerStrukGAG MV Klage beim Oberverwaltungsgericht Greifswald, Domstraße 7, 17489 Greifswald erhoben werden.

Ein Antrag eines Dritten auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder der Anfechtungsklage nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO kann nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung der Zulassung gestellt und begründet werden.

Gegen die Kostenentscheidung dieses Bescheides kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Dieser Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg einzulegen.

 

3. Auslegung des Bescheids G 001/24

Der Genehmigungsbescheid ist in der Zeit vom 29.10.2024 (erster Tag) bis einschließlich 11.11.2024 (letzter Tag) auf der Internetseite des Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte unter folgender Adresse einsehbar:

            https://www.stalu-mv.de/ms/Service/Presse_Bekanntmachungen/

Auf Verlangen eines Beteiligten kann ihm eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. In diesem Fall nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt mit der Genehmigungsbehörde auf (Tel.: 0385 588 69 541) oder schicken eine E-Mail an poststelle@stalums.mv-regierung.de.

Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Str. 120, 17033 Neubrandenburg, (poststelle@stalums.mv-regierung.de) angefordert werden.