Errichtung und Betrieb von vier Windernergieanlagen des Typs Vestas V162-6.0 und einer Windernergieanlage des Typs Enercon E-115 EP3 E3 am Standort der Gemeinde Neuenkirchen, innerhalb des Windeignungsgebietes N4/2017 Neuenkirchen durch die BS Beteiligung Nr. 12 GmbH & Co. KG
Bekanntmachung nach § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 BImSchG i. V. m. § 21a der 9. BImSchV
Bekanntmachung nach § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 BImSchG i. V. m. § 21a der 9. BImSchV
Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), in der zurzeit gültigen Fassung und § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), in der zurzeit gültigen Fassung, gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern auf Antrag des Vorhabenträgers gem. § 19 Abs. 3 Satz 2 und 3 BImSchG bekannt:
Mit Bescheid Nr. 1.6.2V-60.060/22-51 vom 04.10.2024 wurde der BS Beteiligung Nr. 12 GmbH & Co. KG, Joachim-Karnatz-Allee 1, 10557 Berlin die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von fünf Windenergieanlagen (WEA) im vereinfachten Verfahren gemäß § 19 BImSchG erteilt.
Der verfügende Teil der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung hat folgenden Wortlaut:
Entscheidung
Der Firma BS Beteiligung Nr. 12 GmbH & Co. KG, Joachim-Karnatz-Allee 1, 10557 Berlin, wird unbeschadet der Rechte Dritter auf Antrag vom 26.09.2022, Posteingang am 11.10.2022, zuletzt ergänzt am 24.03.2023, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von fünf Windenergieanlagen (WEA) gemäß § 4 Abs. 1 BImSchG erteilt.
Die Genehmigung beinhaltet antragsgemäß Folgendes:
Die Errichtung und den Betrieb von vier WEA des Typs Vestas V162-6.0 und einer WEA des Typs Enercon E-115 EP3 E3 am Standort der Gemeinde Neuenkirchen, innerhalb des Windeignungs-gebietes (WEG) N4/2017 Neuenkirchen, entsprechend der nachstehenden Tabelle:
Bauliche Angaben:
WEA-Bezeichnung: |
WEA 01, 02, 03, 04 |
WEA 05 |
Typ: |
Vestas V162-6.0 |
Enercon E-115 EP3 E3 |
Nabenhöhe: |
169,0 m |
149,0 m |
Rotordurchmesser: |
162,0 m |
115,7 m |
Nennleistung: |
6.000 kW |
4.200 kW |
Tab. 1: Standortdaten der WEA
WEA |
Gemarkung |
Flur |
Flurstücke |
Rechtswerta) |
Hochwerta) |
1 |
Neuenkirchen A |
2 |
8, 9, 10 |
33404455 |
5961964 |
2 |
Neuenkirchen A |
2 |
5 |
33404207 |
5961653 |
3 |
Neuenkirchen A |
1 |
13 |
33404220 |
5961264 |
4 |
Thurow A |
1 |
143 |
33403837 |
5961692 |
5 |
Neuenkirchen A |
1 |
16 |
33404671 |
5961553 |
- a) Lagebezugssystem ETRS89, UTM
Eingeschlossen in die Genehmigung sind die zur Errichtung und zum Betrieb der zu den genehmigten WEA notwendigen Erschließungswege, Stellplätze und die windparkinterne Verkabelung.
Die Genehmigung erfolgt für den Dauerbetrieb der WEA 01 bis WEA 05, täglich von 0.00 – 24.00 Uhr, vorbehaltlich schattenwurf- und artenschutzbedingt notwendiger Abschaltungen (vgl. Punkte I.2.3 und I.1.10).
Die WEA unterliegen den folgenden Schallimmissionsbegrenzungen:
Typ Vestas V162-6.0: Le, max = 106,0 dB(A)* Mode PO6000,
Typ Enercon E-115 EP3 E3: Le, max = 106,5 dB(A)* Mode BM0s.
* inkl. Unsicherheiten der Emissionsdaten gemäß Ziffer 3b) und 3c) der Hinweise zum Schallimmissionsschutz bei WEA der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI-Schall)
Die Genehmigung schließt folgende Entscheidungen anderer Behörden mit ein (vgl. § 13 BImSchG):
- Die Baugenehmigung gemäß § 72 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V),
- die Zustimmung der zuständigen Luftfahrtbehörde des Landes Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 14 Abs. 1 i. V. m. § 12 Abs. 4 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) für die Errichtung von WEA 01, 02, 03, 04 und 05,
- die Genehmigung des Eingriffs in Natur und Landschaft nach § 12 Abs. 1 Nr. 11, 12 und 13 und Abs. 6 Naturschutzausführungsgesetz (NatSchAG M-V),
- die Ausnahmegenehmigung nach § 19 Abs. 2 Satz 1 NatSchAG M-V von den Verboten des § 29 Abs. 3 BNatSchG (Eingriff in den Alleenschutz).
Die Genehmigung wurde unter Bedingungen und Auflagen sowie nach Maßgabe der Antragsunterlagen und sonstigen Unterlagen erteilt. Diese Unterlagen sind Bestandteil des Genehmigungsbescheides und maßgebend für dessen Ausführung, soweit nicht in den Nebenbestimmungen eine abweichende Regelung getroffen ist.
Die Kosten des Genehmigungsverfahrens trägt die Antragstellerin.
Der Bescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, 18439 Stralsund erhoben werden. Der Widerspruch eines Dritten ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.
Durch den Adressaten dieses Bescheides kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe ohne die Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 Abs.1 S.2 VwGO Klage beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Domstraße 7, 17489 Greifswald, erhoben werden.
Ein Antrag eines Dritten auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder der Anfechtungsklage nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO kann nur innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe der Zulassung gestellt und begründet werden.
Die Einsicht des gesamten Genehmigungsbescheides (inkl. Begründung) kann über die Internetseite des Staatlichen Amts für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, https://www.stalu-mv.de/vp/Service/Presse_Bekanntmachungen/, in der Zeit vom 29.10.2024 bis 11.11.2024, wahrgenommen werden. Auf Verlangen eines Beteiligten wird ihm eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt.
Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Badenstraße 18, 18439 Stralsund oder elektronisch unter der Mailadresse poststelle@staluvp.mv-regierung.de bei vollständiger Namens- und Adressangabe angefordert werden.
Gemäß § 10 Absatz 8 Satz 8 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.