Errichtung und Betrieb von 3 Windenergieanlagen des Typs Vestas V150-4.2 im Windpark Rubkow

Bekanntmachung nach § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 BImSchG i. V. m. § 21a der 9. BImSchV

Nr.B 538  | 28.10.2024  | StALU VP  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern

Bekanntmachung nach § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 BImSchG i. V. m. § 21a der 9. BImSchV

Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), in der zurzeit gültigen Fassung und § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), in der zurzeit gültigen Fassung, gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern auf Antrag des Vorhabenträgers bekannt:

Mit Bescheid Nr. 1.6.2V-60.036/18-51 vom 04.10.2024 wurde der Naturwind Schwerin GmbH, Schelfstraße 35, 19055 Schwerin die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von drei Windenergieanlagen (WEA) erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:

I. Entscheidung
1. Entscheidungsinhalt
1.1 Der Naturwind Schwerin GmbH, Schelfstraße 35, 19055 Schwerin wird unbeschadet der Rechte Dritter auf Antrag vom 14.05.2018 mit Änderung vom 23.10.2019 und naturschutzrechtlichen Antrag vom 30.01.2023 nach § 74 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen (WEA) gemäß § 4 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erteilt.

 1.2 Die Genehmigung beinhaltet antragsgemäß Folgendes:

Die Errichtung und den Betrieb von drei WEA des Typs Vestas V150-4.0/4.2 MW STE entsprechend der nachstehenden Angaben.

 Bauliche Angaben:

WEA-Bezeichnung:                WEA 1, WEA 2, WEA 5

Typ:                                        Vestas V150-4.0/4.2 MW STE

Nabenhöhe:                           166 m  

Rotordurchmesser:                150 m     

Gesamthöhe über Grund:      241 m  

Nennleistung:                         4.200 kW

Tab. 1:  Standortdaten der WEA 

WEA-Nr.

antragsinterne

Bezeichnung

Gemarkung

Flur

Flurstück

Standortkoordinaten nach Koordinatensystem

(1) ETRS 89, Zone 33  
(2) Lagebezugssystem WGS 84

WEA 1

Klitschendorf

3

9

(1)  Rechtswert                      Hochwert

      33413726                 5975965

(2)  Länge                              Breite       

      13°41’10,0‘‘ O         53°55’29,0‘‘ N   

WEA 2

Daugzin

9

2

(1)  Rechtswert                      Hochwert

      33414246                 5976450

(2)  Länge                              Breite       

      13°41’38,0‘‘ O         53°55‘45,0‘‘ N   

WEA 5

Daugzin

10

1

(1)  Rechtswert                      Hochwert

      33414397                 5975931

(2)  Länge                              Breite       

      13°41’47,0‘‘ O         53°55‘28,0‘‘ N   

Eingeschlossen in die Genehmigung sind die zur Errichtung und zum Betrieb der zu den genehmigten WEA notwendigen Erschließungswege, Stellplätze und windparkinternen Verkabelung.

1.3 Die Genehmigung erfolgt für den Dauerbetrieb der WEA 1, WEA 2 und WEA 5, täglich von 0.00 – 24.00 Uhr mit Einschränkungen entsprechend den modifizierten Nebenbestimmungen zum Immissions- und Artenschutz.

1.4 Die Genehmigung schließt folgende Entscheidungen anderer Behörden mit ein § 13 BImSchG):

  • Baugenehmigung gemäß § 72 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)
  • Zustimmung der Luftfahrtbehörde des Landes Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 14 Abs. 1 i. V. m. § 12 Abs. 4 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
  • Genehmigung des Eingriffs in Natur und Landschaft nach § 12 Abs. 6 Naturschutz-ausführungsgesetz (NatSchAG M-V)

Die Genehmigung wurde unter Bedingungen und Auflagen sowie nach Maßgabe der Antragsunterlagen und sonstigen Unterlagen erteilt. Diese Unterlagen sind Bestandteil des Genehmigungsbescheides und maßgebend für dessen Ausführung, soweit nicht durch die Nebenbestimmungen eine andere Regelung getroffen wird.

Die Kosten des Genehmigungsverfahrens trägt der Antragsteller.

Der Bescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, 18439 Stralsund erhoben werden.

Der Widerspruch ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe durch den Antragsteller (Genehmigungsinhaber) ohne die Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 Abs.1 S.2 VwGO Klage beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Domstraße 7, 17489 Greifswald erhoben werden.

Ein Antrag eines Dritten auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder der Anfechtungsklage nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO kann nur innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe der Zulassung gestellt und begründet werden.

Die Einsicht des gesamten Genehmigungsbescheides (inkl. Begründung) kann über die Internetseite des Staatlichen Amts für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern https://www.stalu-mv.de/vp/Service/Presse_Bekanntmachungen/
in der Zeit vom 29.10.2024 bis 11.11.2024, wahrgenommen werden. Auf Verlangen eines Beteiligten wird ihm eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt.

Gemäß § 10 Absatz 8 Satz 8 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.