Antrag auf Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von vier Windenergieanlagen der Windpark Neubukow GmbH & Co. Betriebs-KG in der Gemarkung Buschmühlen, Auslegung Genehmigungsbescheid

Amtliche Bekanntmachung nach 10 Abs. 7 und 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz

Nr.AA-Nr.: 43/2024  | 29.10.2024  | StALU MM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg hat der Windpark Neubukow GmbH & Co. Betriebs KG (Seestraße 71a, 18211 Börgerende) mit Bescheid vom 01.10.2024 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von vier WEA am Standort Neubukow (Gemarkung: Buschmühlen, Flur: 1, Flurstücke: 157, 158, 161/2, 163, 167/1, 167/2, 168/2)  erteilt.

Der verfügende Teil des Bescheides hat folgenden Wortlaut:

1.

Auf Antrag vom 07.12.2020 (PE 08.12.2020) wird der Windpark Neubukow GmbH & Co. Betriebs KG die Genehmigung erteilt, im Rahmen eines Repowerings wie folgt vier Windenergieanlagen (WEA) zu errichten und zu betreiben.

Die Anlagen weisen folgende Merkmale auf:

ID

Typ

max. elektr. Leistung [MW]

Naben-höhe [m]

Rotor-durch-messer [m]

Gesamt-höhe über Grund [m]

Gesamt-höhe über NN [m]

Schallleistungs-pegel

Le, max * [dB(A)]

1194-01

Vestas V150 5,6 STE

tags:

5,600

nachts:

4,434

125,0

150,0

200,00

242,80

tags: 106,6
[mode PO5600]

nachts: 101,7

[mode SO4]

1194-02

Vestas V150 5,6 STE

tags:

5,600

nachts:

4,434

125,0

150,0

200,00

240,40

tags: 106,6
[mode PO5600]

nachts: 101,7

[mode SO4]

1194-03

Vestas V150 5,6 STE

tags:

5,600

nachts:

4,951

125,0

150,0

200,00

244,50

tags: 106,6
[mode PO5600]

nachts: 103,7

[mode SO2]

1194-04

Vestas V150 5,6 STE

tags:

5,600

nachts:

4,951

125,0

150,0

200,00

241,00

tags: 106,6
[mode PO5600]

nachts: 103,7

[mode SO2]

* der Le,max enthält die Unsicherheit der Emissionsdaten gem. Ziff. 3b), 3c) und 4.1 der LAI-Hinweise

Tabelle 1: Technische Merkmale der WEA

Die WEA werden an folgenden Standorten genehmigt:

ID

ETRS 89 UTM 6 Grad Zone 33

Gemarkung

Flur

Flurstück

1194-01

R: 33279894

H: 5991465

Buschmühlen

1

157

1194-02

R: 33279793

H: 5991761

Buschmühlen

1

163, 168/2

1194-03

R: 33279510

H: 5991527

Buschmühlen

1

161/2, 158

1194-04

R: 33279500

H: 5991879

Buschmühlen

1

167/2, 167/1

Tabelle 2: Standorte der WEA

Zu den genehmigten Anlagen gehören als Nebeneinrichtungen die Kranstellplätze sowie die neu herzustellenden Zuwegungen von den WEA bis zur nächsten bestehenden öffentlichen Zuwegung (Straße oder Weg) sowie parkinterne Kabeltrassen.

2.

Der Betrieb der WEA wird insoweit eingeschränkt, als dass die von den WEA verursachten Geräuschimmissionen im gesamten Einwirkungsbereich nicht zu einer unzulässigen Überschreitung der Immissionsrichtwerte nach Nr. 6.1 der TA Lärm beitragen dürfen. Für die maßgeblichen Immissionsorte gelten insbesondere folgende Teil-Immissionswerte für den Beurteilungszeitraum „nachts“:

- IO Rakow, Questiner Str. 15                                          36 dB(A)

- IO Rakow, B-Plan SO-Gebiet Hotel                               35 dB(A)

     - IO Rakow, Lindenallee 8                                                34 dB(A)

     - IO Buschmühlen, Hauptstr. 19/20                                  37 dB(A)

     - IO Buschmühlen, Hauptstr. 21                                       38 dB(A)

     - IO Buschmühlen, Grüner Weg 6                                    37 dB(A)

     - IO Neubukow, Kiefernweg 18                                        33 dB(A)

     - IO Neubukow, Flächennutzungsplan Grenze                35 dB(A)

     - IO Questin, Waldweg 12                                                34 dB(A)

3.

Die sofortige Vollziehung der Nebenbestimmungen 7.1, 7.2, 7.3 bis 7.7, 7.9 bis 7.18, 7.19 bis 7.20, 7.21, 7.22 bis 7.33, 7.35 bis 7.47, 7.48 bis 7.65 und 7.66 bis 7.67 wird angeordnet.

4.

Die Genehmigung erlischt, wenn nicht bis zum 04.11.2027 mit dem Bau der WEA begonnen wurde bzw. spätestens bis zum 04.11.2030 der bestimmungsgemäße Betrieb der WEA aufgenommen worden ist.

5.

Die Windpark Neubukow GmbH & Co. Betriebs KG hat vor Baubeginn ein Ersatzgeld für das Landschaftsbild in Höhe von 181.463,69 € auf das Konto der Landeszentralkasse Mecklenburg-Vorpommern, Bundesbank Filiale Rostock zu zahlen. Die Bankverbindung und das Kassenzeichen werden der Vorhabenträgerin nach angezeigtem Baubeginn durch das StALU MM mitgeteilt.

Die Genehmigung ist mit Nebenbestimmungen verbunden.

Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides, der auch die Entscheidungsbegründung enthält, kann in der Zeit vom 29.10.2024 bis einschließlich 11.11.2024 unter www.stalu-mv.de/mm/Service/Bekanntmachungen-nach-BImSchG/Bereich-Immissionsschutz eingesehen werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine leicht zu erreichende Zugänglichmachung zur Verfügung gestellt zu bekommen (Kontakt: 0385-58867545).

Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich unter der vorstehenden Adresse oder elektronisch unter poststelle@stalumm.mv-regierung.de beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg angefordert werden.

Darüber hinaus wird der Genehmigungsbescheid ab dem 29.10.2024 im zentralen Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (UVP-Portal) unter https://www.uvp-verbund.de/mv veröffentlicht.

Der Bescheid gilt mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Ende der Auslegungsfrist Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, An der Jägerbäk 3, 18069 Rostock erhoben werden. Der Widerspruch eines Dritten ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.

 

Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder der Anfechtungsklage nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO kann nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung der Zulassung gestellt und begründet werden.