Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage (WKA) am Standort Zölkow (WKA Kladrum VII), Bekanntmachung Genehmigungsbescheid

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU WM) nach § 21a Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) vom 28.10.2024

Nr.B 79/24  | 28.10.2024  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Die naturwind Schwerin GmbH (Sitz: Schelfstraße 35 in 19055 Schwerin) erhielt mit Datum vom 30.09.2024 die Genehmigung für oben genanntes Vorhaben
(Gez.: 35/24).

 

Der verfügende Teil des Genehmigungsbescheids hat folgenden Wortlaut:

 

  1. Nach Maßgabe der geprüften Antragsunterlagen, unbeschadet der auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhenden Ansprüche Dritter, wird der naturwind schwerin gmbh zur Errichtung und Betrieb von vier Windkraftanlagen (WKA) des Typs Nordex N163/5.X mit STE[1] mit einer Nabenhöhe von 164 m, einem Rotordurchmesser von 163 m und einer Nennleistung von 5,7 MW an nachfolgend genannten Standorten

19374 Zölkow, Gemarkung Kladrum

 

mit den Standortkoordinaten[2]

Bezeichnung

Flur

Flurstück

 

Rechtswert

Hochwert

WKA 3

1

150/1

 

33287868

5937644

WKA 4

1

150/1

 

33288415

5937691

WKA 5

1

150/1

 

33288285

5937355

WKA 6

1

159

 

33287601

5937863

erteilt.

  1. Die unter „C.“ aufgeführten Nebenbestimmungen sind Bestandteil dieses Tenors.
  2. Die seitens der zuständigen Naturschutzbehörde (StALU Westmecklenburg, Dezernat 45) bestätigte Ausnahmegenehmigung für die Beseitigung eines „Mesophilen Laubgebüsches“ (389 m² des Biotops BLM) wird erteilt.
  3. Die sofortige Vollziehung der Nebenbestimmungen C.III.2., C.III.3., C.III.4., C.III.5., C.III.6., C.III.7., C.III.8., C.III.9, C.III.10. und C.III.11 wird angeordnet.

Die Genehmigung wurde mit Nebenbestimmungen verbunden.

 

Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides einschließlich seiner Begründung wird gemäß § 10 Abs. 8 Satz 3 BImSchG nach der Bekanntmachung für zwei Wochen zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Auslegung erfolgt vom 29.10.2024 bis einschließlich 12.11.2024 zu den angegebenen Zeiten im

 

Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft

 

Montag bis Donnerstag:           7:30 - 15:30 Uhr

Freitag:                                     7:30 - 12:00 Uhr

Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 0385 – 588 66512) die Einsichtnahme möglich.

 

 

Darüber hinaus erfolgt sie online im UVP-Portal der Länder unter dem Suchbegriff „WKA Kladrum VII“ auf der Homepage des StALU WM

 

https://www.uvp-verbund.de/portal/

 

Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als bekanntgemacht und zugestellt.

 

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

 

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Ende der Auslegungsfrist Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin, einzulegen. Der Widerspruch eines Dritten ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.

 

 

[1] STE – Serrations Trailing Edge

[2] Bezugssystem ETRS 89 – UTM Koordinate Zone 33.