Errichtung und Betrieb von zwei Windkraftanlagen Typ Vestas V150 und sieben Windkraftanlagen Typ Vestas V162 im Windpark Richtenberg/Zandershagen

Bekanntmachung nach § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 BImSchG i. V. m. § 21a der 9. BImSchV

Nr.B 541  | 25.11.2024  | StALU VP  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern

Bekanntmachung nach § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 BImSchG i. V. m. § 21a der 9. BImSchV auf Antrag des Vorhabenträgers gem. § 19 Abs. 3 Satz 2 und 3 BImSchG

Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), in der zurzeit gültigen Fassung und § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), in der zurzeit gültigen Fassung, gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern bekannt:

Mit Bescheid Nr. 1.6.2V-60.073/22-51 vom 26.09.2024 wurde der Fa. Windpark Grünkordshagen-Zandershagen GmbH & Co.KG, Hauptstraße 11a, 18442 Jakobsdorf die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von neun Windenergieanlagen (WEA) erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:

 I. Entscheidung

Der Fa. Windpark Grünkordshagen-Zandershagen GmbH & Co.KG, Hauptstraße 11a, 18442 Jakobsdorf wird unbeschadet der Rechte Dritter auf Antrag vom 08.12.2022, Posteingang am 09.12.2022, zuletzt ergänzt am 18.04.2023, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von 9 Windenergieanlagen (WEA) gemäß § 4 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erteilt.

1. Genehmigungsgegenstand

Die Genehmigung beinhaltet antragsgemäß Folgendes:

Die Errichtung und den Betrieb von 7 WEA des Typs VESTAS V162 6,2 MW und 2 WEA des Typs VESTAS V150 6 MW am Standort der Gemeinden Jakobsdorf und Stadt Richtenberg, innerhalb des Windeignungsgebietes (WEG) N2/2019 Richtenberg/Zandershagen, entsprechend der nachstehenden Tabelle:

Bauliche Angaben:

WEA-Bezeichnung:                WEA  02, 03, 04, 05, 06, 07, 08

Typ:                                        VESTAS V162-6,2 MW

Nabenhöhe:                           169,00 m  

Rotordurchmesser:                162,00 m     

Gesamthöhe über Grund:      250,00 m  

Nennleistung:                         6,2 MW    

 

WEA-Bezeichnung:                WEA  01, 09

Typ:                                        VESTAS V150-6 MW

Nabenhöhe:                           169,00 m  

Rotordurchmesser:                150,00 m     

Gesamthöhe über Grund:      244,00 m  

Nennleistung:                         6 MW    

 

Tab. 1:            Standortdaten der WEA 

WEA-Nr.

Gemarkung

Flur

Flurstück

Rechtswert a)

Hochwert a)

01

Grün Kordshagen

2

21

367386

6007822

02

Grün Kordshagen

2

24

367178

6007568

03

Grün Kordshagen

2

29

366790

6007499

04

Grün Kordshagen

2

31

366448

6007600

05

Grün Kordshagen

2

36

366133

6007463

06

Grün Kordshagen

2

3

366013

6007826

07

Zandershagen

2

105, 106

365799

6008130

08

Zandershagen

3

20/4

365570

6007891

09

Zandershagen

3

19

365662

6007573

a) Lagebezugssystem ETRS89, UTM, Zone 33

Eingeschlossen in die Genehmigung sind die zur Errichtung und zum Betrieb der zu den genehmigten WEA notwendigen Erschließungswege, Stellplätze und der windparkinternen Verkabelung.

Die Genehmigung schließt folgende Entscheidungen anderer Behörden mit ein (§ 13 BImSchG):

  • die Baugenehmigung gemäß § 72 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)
  • die Zustimmung der zuständigen Luftfahrtbehörde des Landes Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 14 Abs. 1 i. V. m. § 12 Abs. 4 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) für die Errichtung von WEA 1, 2,3, 4, 5, 6, 7, 8, und 9
  • die Genehmigung des Eingriffs in Natur und Landschaft nach § 12 Abs. 6 NatSchAG M-V (Naturschutzausführungsgesetz – NatSchAG M-V) vom 23. Februar 2010 (GVOBl. M-V 2016, S. 66)

Die Genehmigung wurde unter Bedingungen und Auflagen sowie nach Maßgabe der Antragsunterlagen und sonstigen Unterlagen erteilt. Diese Unterlagen sind Bestandteil des Genehmigungsbescheides und maßgebend für dessen Ausführung, soweit nicht durch die Nebenbestimmungen eine andere Regelung getroffen wird.

Die Kosten des Genehmigungsverfahrens trägt die Antragstellerin.

Der Bescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, 18439 Stralsund erhoben werden. Der Widerspruch eines Dritten ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.

Durch den Adressaten dieses Bescheides kann innerhalb eines Monats nach Zustellung ohne die Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 Abs.1 S.2 VwGO Klage beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Domstraße 7, 17489 Greifswald, erhoben werden.

Ein Antrag eines Dritten auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder der Anfechtungsklage nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO kann nur innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe der Zulassung gestellt und begründet werden.

Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern haben keine aufschiebende Wirkung. Der Widerspruch ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen. Die Begründung ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, 18439 Stralsund einzureichen. Wird der Widerspruch nicht binnen eines Monats nach seiner Erhebung begründet, soll die Behörde den Widerspruch zurückweisen.

Die Einsicht des gesamten Genehmigungsbescheides (inkl. Begründung) kann über die Internetseite des Staatlichen Amts für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, https://www.stalu-mv.de/vp/Service/Presse_Bekanntmachungen/, in der Zeit vom 25.11.2024 bis 09.12.2024, wahrgenommen werden. Auf Verlangen eines Beteiligten wird ihm eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt.

Gemäß § 10 Absatz 8 Satz 8 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.