Bekanntmachung der Antragsunterlagen AST 1776 – 1 WEA im Windfeld Bartow-2
Bekanntmachung nach § 10 Absatz 3, 4, 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i. V. m. §§ 8, 9 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV)
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte (StALU MS) vom 10.02.2025 – Az: StALU MS 54-571/1776-1/2024
Die eno energy GmbH, Straße am Zeltplatz 7 in 18230 Ostseebad Rerik hat mit Posteingang vom 06.05.2024 einen Antrag gemäß § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von einer Windenergieanlage vom Typ eno160-6.0 mit einer Gesamthöhe von 245,00 m und einer Leistung von 6,0 MW beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte (StALU) gestellt. Der Standort der Anlage befindet sich in der Gemeinde Bartow, Gemarkung Bartow, Flur 3, Flurstück 84 im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Die Inbetriebnahme ist im vierten Quartal 2025 geplant.
Das Verfahren soll im förmlichen Verfahren nach § 10 BImSchG durchgeführt werden. Zudem wurde für das Vorhaben die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt.
Die Windenergieanlagen sind nach § 4 i. V. m. § 10 BImSchG in Verbindung mit Ziffer 1.6.2.V des Anhangs 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) genehmigungsbedürftig.
Der Antrag einschließlich der Antragsunterlagen sowie die bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung bei der Genehmigungsbehörde vorliegenden entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen sowie die vorliegenden Stellungnahmen der Fachbehörden werden gem. § 10 Abs. 3 S. 3 BImSchG im Zeitraum vom 17.02.2025 (erster Tag) bis 17.03.2025 (letzter Tag) auf der Internetseite des StALU MS unter der Adresse
https://www.stalu-mv.de/ms/Service/Unterlagen-Windfeld-Bartow-2
veröffentlicht.
Zusätzlich besteht gem. § 10 Abs. 3 S. 4 BImSchG auf Verlangen eines Beteiligten die Möglichkeit, eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt zu bekommen. Weitere Informationen können beim
Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt
Mecklenburgische Seenplatte
Abteilung 5
Neustrelitzer Str. 120
17033 Neubrandenburg
sowie telefonisch unter 0385 588 69 544 eingeholt werden.
Die ausgelegten Unterlagen umfassen im Wesentlichen: Antrag, Unterlagenverzeichnis, Kurzbeschreibung, zeichnerische Unterlagen mit kartographischen Darstellung des Standorts und der räumlichen Rahmenbedingungen, gutachterliche Prognosen zu möglichen Einwirkungen durch Schall und Schatten, Bauvorlagen, Unterlagen sowie Gutachten und Stellungnahmen zu den Themen Denkmalschutz, Turbulenz, Bodenschutz, Raumordnung, Arbeitsschutz, Luftverkehrssicherheit, Brandschutz, Anlagentechnik und -sicherheit, Umgang mit Abfällen und wassergefährdenden Stoffen, Unterlagen zur Sichtbarkeit und Visualisierung, Artenschutzgutachten, Landschaftspflegerischer Begleitplan mit Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung, UVP-Bericht sowie die im Genehmigungsverfahren bereits vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden.
Der vorgelegte UVP-Bericht sowie weitere entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen sind gem. § 20 UVPG während der Auslegungszeit auch im zentralen Internetportal (www.uvp-verbund.de) veröffentlicht.
Einwendungen gegen das Vorhaben können gem. § 10 Abs. 3 S. 8 BImSchG i. V. m. § 12 der 9. BImSchV beginnend mit der Auslegung der Unterlagen am 17.02.2025 bis einschließlich 17.04.2025 schriftlich beim StALU MS erhoben werden. Einwendungen per E-Mail sind an stalums-einwendungen-a5@stalums.mv-regierung.de, mit dem Betreff: „Einwendung 1 WEA Bartow-2 1776“ zu richten.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind gem. § 10 Abs. 3 S. 9 BImSchG für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Diese Einwendungen können dann im Widerspruchs- bzw. Klageverfahren erhoben werden.
Name und Anschrift der Einwenderinnen und Einwender sind in den Einwendungen vollständig und deutlich lesbar anzugeben. Einwendungen mit unleserlichen Namen oder Anschriften können im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden. Die Einwendungen werden der Antragstellerin sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereiche von den Einwendungen berührt werden, bekanntgegeben. Einwenderinnen und Einwender können verlangen, dass Namen und Anschriften vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Sofern die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen erörterungsfähig und auch erörterungsbedürftig sind, werden diese im Ermessen der Genehmigungsbehörde voraussichtlich am 22.05.2025 ab 10:00 Uhr in Form einer Video- oder Telefonkonferenz erörtert. Die Erörterung findet gem. § 10 Abs. 4 Nr. 3 BImSchG auch bei Ausbleiben des Antragsstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben, statt. Der Erörterungstermin ist gem. § 18 Abs. 1 der 9. BImSchV öffentlich. Der Zugang zu der Videokonferenz wird, sofern ein Erörterungstermin durchgeführt wird, spätestens eine Woche vor dem anberaumten Termin der Videokonferenz auf der Internetseite der Genehmigungsbehörde unter der Adresse
https://www.stalu-mv.de/ms/Service/Presse_Bekanntmachungen/
bekanntgegeben.
Die Entscheidung über die Einwendungen wird den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zugestellt. Die Zustellung der Entscheidung kann gem. § 10 Abs. 4 Nr. 4 BImSchG durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen.