Wesentliche Änderung einer Biogasanlage gem. § 16 BImSchG durch Zusammenlegung von zwei genehmigungsbedürftigen Biogasanlagen zu einer Anlage am Standort 18320 Ahrenshagen
Auslegung Antrag, Antragsunterlagen und behördliche Stellungnahmen
Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern vom 03.02.2025
Beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern als der zuständigen Genehmigungsbehörde stellte mit Antrag vom 12.11.2024, mit Eingang am 19.11.2024, die ADAP Rinderzucht GmbH mit Sitz in 18320 Ahrenshagen, Todenhäger Str. 7 einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Zusammenlegung von zwei Biogasanlagen gemäß § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), neugefasst durch Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), in der zurzeit gültigen Fassung.
Der Standort der beantragten Anlage befindet sich auf dem Betriebsgelände im Landkreis Vorpommern-Rügen in der Gemeinde Ahrenshagen, Gemarkung Ahrenshagen, Flur 14, Flurstücke 47/1 und 47/2.
Das Vorhaben ist gemäß § 16 BImSchG in Verbindung mit § 1 sowie Nr. 8.6.3.1GE des Anhangs 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV, neugefasst durch Bekanntmachung vom 31.05.2017 (BGBl. I S. 1440), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. November 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 355), genehmigungsbedürftig.
Es handelt sich zukünftig um eine Anlage zur biologischen Behandlung von Gülle (Biogasanlage) nach Nr. 8.6.3.1 (EG) des Anhangs 1 der 4. BImSchV mit einer Durchsatzleistung > 100 t/d (ca. 131 t/d)) zur Erzeugung einer Rohbiogasmenge von bis zu 4,21 Mill. Nm³ je Jahr. Mit der geplanten Durchsatzleistung befindet sich die Anlage im Anwendungsbereich der Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL).
Durch Erhöhung der störfallrelevanten Gasspeichermenge auf 23.392 kg überschreitet die geplante Anlage die Mengenschwellen gem. der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) (störfallrelevante Änderung). Dadurch ist die Anlage gem. 12. BImSchV als Betriebsbereich der unteren Klasse einzustufen.
Das Vorhaben unterliegt gemäß Nr. 1.11.2.1 Spalte 2 A der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), neugefasst durch Bekanntmachung vom 18.03.2021 (BGBl. I S. 540), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323) geändert worden ist, der Pflicht zur Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht. Die Vorprüfung wurde durchgeführt.
Das Vorhaben wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG und §§ 8, 9, 10 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV), neugefasst durch Bekanntmachung vom 29.05.1992 (BGBl. I S. 1001), in der zurzeit gültigen Fassung, im Amtlichen Anzeiger - Beilage zum Amtsblatt für M-V und auf der Internetseite des StALU Vorpommern öffentlich bekannt gemacht.
Die nach §§ 4 bis 4e der 9. BImSchV auszulegenden Unterlagen beinhalten insbesondere folgende umweltbezogene Dokumente:
Anlage Nr. |
Titel |
4 |
Emissionsbetrachtung |
4 |
Betrachtung Schallemissionen |
6 |
Konzept zur Verhinderung von Störfällen |
11 |
Lagerung wassergefährdender Stoffe |
13 |
Ausgangszustandsbericht Relevanzprüfung |
14 |
allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur Festlegung der UVP-Pflicht |
Der Antrag, die Antragsunterlagen und bisher eingegangene behördliche Stellungnahmen mit Angaben über die Auswirkungen der Anlage auf die Nachbarschaft und die Allgemeinheit oder mit enthaltenen Empfehlungen über die Begrenzung dieser Auswirkungen sind gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG in der Zeit vom 11.02.2025 bis einschließlich 11.03.2025 zur Einsichtnahme ausgelegt im:
Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Dienststelle Stralsund
Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft
Ossenreyerstraße 56
18439 Stralsund
Montag 07:00 – 15:30 Uhr
Dienstag 07:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch 07:00 – 15:30 Uhr
Donnerstag 07:00 – 15:30 Uhr
Freitag 07:00 – 14:00 Uhr
Schriftliche oder elektronische Einwendungen gegen das Vorhaben können gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG in der Zeit vom 11.02.2025 bis einschließlich 11.04.2025 im
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Dienststelle Stralsund
Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft
Badenstraße 18
18439 Stralsund
Einwendungen sollen erkennen lassen, welches Rechtsgut oder Interesse aus der Sicht des Einwenders verletzt wird. Nach Ablauf dieser Frist sind weitere Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den beteiligten Behörden bekannt gegeben, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt ist. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift (vor der Bekanntgabe) unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind
Soweit vorliegend, werden die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen gegen das Vorhaben, auch beim Fernbleiben des Antragstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben voraussichtlich,
am 22.05.2025 ab 09.30 Uhr und falls erforderlich an den Folgetagen im
Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Dienststelle Stralsund
Badenstraße 18
18439 Stralsund
in öffentlicher Sitzung erörtert.
Der Erörterungstermin wird aufgrund einer Ermessensentscheidung der Genehmigungsbehörde nach § 10 Abs. 6 BImSchG durchgeführt.
Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.
Die Entscheidung über den Antrag wird öffentlich bekannt gemacht.