Errichtung und Betrieb von 9 Windenergieanlagen in der Gemeinde Gültz

Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 8 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) i. V. m. § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV)

Nr.AB 17/25  | 10.03.2025  | StALU MS  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte

Gemäß § 10 Abs. 8 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) i. V. m. § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) 

gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte bekannt:

Mit Bescheid G 014/24 vom 23.12.2024, Az StALU MS 51-571/1634-1/2022, wurde der WIND-projekt GmbH & Co. 45. Betriebs- KG, Seestraße 71a, 18211 Börgerende eine Genehmigung gemäß § 4 BImSchG i. V. m. Ziffer 1.6.2 „V“ des Anhang 1 der 4. BImSchV erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:

A         Entscheidung

1. Entscheidungsumfang

  1. Der WIND-projekt GmbH & Co. 45. Betriebs- KG, Seestraße 71a, 18211 Börgerende (nachfolgend Antragsteller / AS genannt), wird die immissions-schutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von 9 Windenergieanlagen - WEA - der Typen Enercon E-138 EP3 E3 mit einer Nabenhöhe von 160 m in der Gemeinde Gültz (Standorte gem. Tabelle 1) erteilt.
  2. Die Genehmigung erlischt nach 30 Jahren, ausgehend von der freigegebenen Inbetriebnahme bzw. eingetretenen Ablauffrist nach 2.1.7 dieses Bescheides.
  3. Der Umfang der Genehmigung bestimmt sich insbesondere nach den eingereichten Antragsunterlagen vom 16.04.2021 (PE 16.04.2021), geändert mit Antrag vom 24.06.2022 (PE: 01.07.2022), zuletzt ergänzt mit PE vom 25.11.2024, soweit in diesem Bescheid nichts abweichend geregelt ist.
  4. Der Antrag vom 16.04.2021 (PE 16.04.2021), geändert mit Antrag vom 24.06.2022 (PE: 01.07.2022), zuletzt ergänzt am 21.11.2024 (PE: 25.11.2024), wird zum Bestandteil der Genehmigung erhoben.
  5. Die Ausnahme von den Verboten nach § 44 Abs. 1 BNatSchG für die Art Seeadler nach § 45 Abs. 7 i.V.m. § 45b Abs. 8 BNatSchG wird erteilt.
  6. Die Ausnahmegenehmigung vom gesetzlichen Biotopschutz nach § 20 Abs. 3 NatSchAG M-V (Naturschutzausführungsgesetz – NatSchAG M-V) vom 23. Februar 2010 (GVOBl. M-V 2010 S. 66) wird erteilt.
  7. Der durch das Vorhaben in Aussicht stehende Eingriff in Natur und Landschaft wird im beantragten Umfang gestattet. Der Eingriff ist kompensationspflichtig. Es werden 204.862 m² Eingriffsflächenäquivalente (EFÄ) festgesetzt.
  8. Der Eingriff in das Landschaftsbild ist kompensationspflichtig. Es wird ein Kompensationsbedarf i.H. von 426.200 m² EFÄ festgesetzt.
  9. Zur Sicherstellung der Rückbauverpflichtung wird eine Bankbürgschaft zugunsten des LK MSE (bzw. dessen Rechtsnachfolgers) als Sicherheitsleistung in Höhe von 4.032.000,00 € festgesetzt.
  10. Die sofortige Vollziehung der Punkte 2.2.2 (Rückbaubürgschaft), 2.3.1 bis 2.3.10 (Schall), 2.3.11 bis 2.3.14 (Schatten) sowie 2.6.1 bis 2.6.15 (Naturschutz) der Genehmigung wird angeordnet.
  11. Die luftfahrtrechtliche Genehmigung gemäß § 14 Abs. 1 i.V.m. § 12 Abs. 4 LuftVG wird für die nachstehenden Anlagen hiermit erteilt.
  12. Die Baugenehmigung nach § 64 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) wird hiermit erteilt.

 1.1. Entscheidungsinhalt

fortlaufende Nr. d. Anl. im Gebiet

 

Bez. d. Anl.

lt. Antrag

Gemarkung

Flur

Flurstück

Hersteller

Typ

Nennleistung

Höhe GOK u. NHN

Höhe WEA ü. NHN

Höhe WEA über Gelände OK

Rotordurchmesser

Koordinaten

ETRS 89, 6°

Hochwert

Rechtswert

Koordinaten WGS84

n.B.

ö.L.

 

WKA 1

Gültz

10

3

Enercon

E-138 EP3 E3

4.260 kW

71,50 m

300,63 m

229,13 m

138,25 m

5956229.000

33378938.000

53 44 26,3

13 09 51,9

 

WKA 2

Gültz

10

4

Enercon

E-138 EP3 E3

4.260 kW

71,30 m

300,43 m

229,13 m

138,25 m

5955910.000

33378995.000

53 44 16,0

13 09 55,5

 

WKA 3

Gültz

10

3

Enercon

E-138 EP3 E3

4.260 kW

65,70 m

294,83 m

229,13 m

138,25 m

5955845.000

33379339.000

53 44 14,2

13 10 14,3

 

WKA 4

Gültz

10

2

Enercon

E-138 EP3 E3

4.260 kW

67,50 m

296,63 m

229,13 m

138,25 m

5956454.000

33379233.000

53 44 33,8

13 10 07,7

 

WKA 5

Gültz

10

2

Enercon

E-138 EP3 E3

4.260 kW

63,20 m

292,33 m

229,13 m

138,25 m

5956143.000

33379486.000

53 44 23,9

13 10 21,9

 

WKA 6

Gültz

13

2

Enercon

E-138 EP3 E3

4.260 kW

61,30 m

290,43 m

229,13 m

138,25 m

5955503.000

33379391.000

53 44 03,2

13 10 17,6

 

WKA 7

Gültz

13

25

Enercon

E-138 EP3 E3

4.260 kW

56,60 m

285,73 m

229,13 m

138,25 m

5955806.000

33379900.000

53 44 13,4

13 10 45,0

 

WKA 8

Gültz

13

26

Enercon

E-138 EP3 E3

4.260 kW

59,70 m

288,83 m

229,13 m

138,25 m

5955469.000

33379756.000

53 44 02,4

13 10 37,6

 

WKA 9

Gültz

13

27

Enercon

E-138 EP3 E3

4.260 kW

51,90 m

281,03 m

229,13 m

138,25 m

5955313.350

33380069.187

53 43 57,6

13 10 54,9

Im Einzelnen ergibt sich der Umfang der von der Genehmigung erfassten Anlagen und Betriebsweise aus den im Anhang zu diesem Bescheid aufgeführten Antragsunterlagen (Anhang A1). Diese Genehmigung wird nach Maßgabe der im Anhang aufgeführten Antragsunterlagen erteilt, sofern sich nicht durch nachstehende Anforderungen Änderungen ergeben.

1.2. Eingeschlossene Entscheidungen

In dieser Genehmigung sind folgende Entscheidungen eingeschlossen (§ 13 BImSchG):

  • Baugenehmigung nach § 64 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)
  • Naturschutzgenehmigung gem. § 12 Abs. 6 i.V.m. § 40 NatSchAG M-V
  • luftfahrtrechtliche Zustimmung des Energieministeriums M-V
  • Genehmigung nach § 7 Abs. 6 DSchG M-V

1.3. Entscheidungsunterlagen

Antragsunterlagen

Als Entscheidungsunterlagen zur Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen lagen gemäß §§ 3, 4, 4a, 4b, 4c, 4e, 5 der 9. BImSchV folgende Unterlagen vor:

 A) Antrag 2021 (ab Blatt 0001)

Ordner 1

- Inhaltsverzeichnis

Seiten 0001 – 0004

- Antrag (einschl. weiterer Dokumente)

Seiten 0005 – 0020

- Kurzbeschreibung

Seiten 0021 – 0044

- Unterlagen zur Zielabweichung

Seiten 0045 – 0110

- Lagepläne

Seiten 0111 – 0132

- Datenblätter Koordinaten

Seiten 0133 – 0145

Ordner 2

- Anlage und Betrieb

Seiten 0146 – 0491

- Emissionen und Immissionen

Seiten 0492 – 0956

Ordner 3

- Messung von Emissionen und Immissionen

Seiten 0957 – 0971

- Anlagensicherheit

Seiten 0972 – 0993

- Arbeitsschutz

Seiten 0994 – 1063

- Betriebseinstellung

Seiten 1064 – 1068

- Abfälle

Seiten 1069 – 1073

- Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Seiten 1074 – 1100

- Bauvorlagen und Unterlagen zum Brandschutz

Seiten 1101 – 1839

 

Ordner 4

- Natur, Landschaft, Boden

Seiten 1840 – 2266

- Umweltverträglichkeitsprüfung

Seiten 2267 – 2448

- Anlagenspezifische Antragsunterlagen

Seiten 2449 – 2714

 

B) Änderung 2022 (ab Blatt 2715)

Ordner 1 (außer Kapitel 2; Kartenmaterial)

- geänderte Antragsunterlagen

Seiten 2715 – 2769

- Anlage und Betrieb

Seiten 2770 – 3008

- Emissionen und Immissionen

Seiten 3009 – 3286

- Messung Emission / Immission

Seiten 3287 – 3297

- Anlagensicherheit

Seiten 3298 – 3303

- Arbeitsschutz

Seiten 3304 – 3308

- Betriebseinstellung

Seiten 3309 – 3311

- Abfälle

Seiten 3312 – 3316

- wassergefährdende Stoffe

Seiten 3317 – 3329

- Unterlagen zum Bauantrag / Bauvorlagen

Seiten 3330 – 3426

- Ergänzung des UVP-Berichtes

Seiten 3427 – 3443

- Anlagenspezifische Unterlagen

Seiten 3444 – 3467

- Sonstige Unterlagen

Seiten 3568 – 3650

Ordner 2 (Kapitel 2, Kartenmaterial)

- geänderte Karten / Lagepläne

Seiten 3651 – 3678

 

C) Nachlieferungen

Ordner Nachlieferungen

- Nachgereichte Unterlagen

Seiten 3679 – 4465

 

Die Genehmigung wurde unter Bedingungen erteilt und mit Auflagen verbunden.

2                 Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Str. 120, 17033 Neubrandenburg einzulegen. Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern haben keine aufschiebende Wirkung.

Der Widerspruch eines Dritten ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe durch den Antragsteller (Genehmigungsinhaber) ohne die Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 Abs.1 S.2 VwGO i. V. m. § 13a Nr. 1 GerStrukGAG MV Klage beim Oberverwaltungsgericht Greifswald, Domstraße 7, 17489 Greifswald erhoben werden.

Gegen die Kostenentscheidung dieses Bescheides kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Dieser Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg einzulegen.

Ein Antrag eines Dritten auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder der Anfechtungsklage nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO kann nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung der Zulassung gestellt und begründet werden.

 

3                 Auslegung des Bescheids

Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides liegt in der Zeit vom 11.03.2025 (erster Tag) bis einschließlich 24.03.2025 (letzter Tag) im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft, Neustrelitzer Str. 120, Block E, 17033 Neubrandenburg während der Dienststunden in der Zeit von

     07:00 –15:30 Uhr    (dienstags bis 16:30, freitags bis 13:00 Uhr)

nach telefonischer Terminvereinbarung unter: 0385 588 69 - 540

zur Einsichtnahme aus.

Der Genehmigungsbescheid ist in der Zeit vom 11.03.2025 (erster Tag) bis einschließlich 24.03.2025 (letzter Tag) auch auf der Internetseite des Staatlichen Amts für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte unter folgender Adresse einsehbar:

https://www.stalu-mv.de/ms/Service/Presse_Bekanntmachungen/

Auf Verlangen eines Beteiligten kann ihm eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. In diesem Fall können Sie telefonischen Kontakt unter der Rufnummer 0385 588 69 540 aufnehmen. Alternativ schicken Sie bitte eine E-Mail an poststelle@stalums.mv-regierung.de.

Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist gegenüber Einwendern und auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Str. 120, 17033 Neubrandenburg, (poststelle@stalums.mv-regierung.de) angefordert werden.