Errichtung und Betrieb von 4 Windkraftanlagen am Standort Sülte/ Lübesse Bekanntmachung des Vorhabens Lübesse VI“

Amtliche Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 17. Februar 2025

Nr.B19/25  | 27.02.2025  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Die Energiepark Sülte GmbH & Co. KG (Kronacher Straße 41, 96052 Bamberg) plant die Errichtung und den Betrieb von vier Windkraftanlagen des Typs Nordex N149/5.X mit einer Nabenhöhe von 125 m, einem Rotordurchmesser von 149,1 m und einer Nennleistung von 5,7 MW an den Standorten Gemarkung Lübesse, Flur 2, Flurstück 29/3, Gemarkung Sülte, Flur 1, Flurstück 49/3 und Gemarkung Sülte, Flur 3, Flurstücke 8 und 10.

 

Die Anlage soll voraussichtlich im Jahr 2025 in Betrieb genommen werden.

 

Für das Errichten und Betreiben der Anlagen ist eine Genehmigung nach § 4 BImSchG beantragt. Die Durchführung des Genehmigungsverfahrens erfolgt gem. § 10 BImSchG sowie der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV). Das Vorhaben unterliegt gemäß § 5 Abs. 1 i.V.m § 7 UVPG der Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung und wurde dementsprechend beantragt.

 

Zuständige Behörde für das Genehmigungsverfahren ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg.

 

Das Verfahren zur Errichtung und dem Betrieb von 4 WKA wurde am 17. Februar 2025 im Amtlichen Anzeiger M-V (AmtsBl. M-V/AAz. Nr. 53, S. 626) bekannt gegeben. Der Auslegungsbeginn des Antrags nebst Antragsunterlagen erfolgte am 25. Februar 2025 öffentlich im StALU WM und im Amt Ludwigslust-Land. Die Auslegung der Antragsunterlagen erfolgte ebenfalls online auf dem UVP-Portal der Länder. Das geplante Auslegungsende war am 24. März 2025.

Eine rechtzeitige Bekanntmachung auf der Homepage des StALU WM erfolgte nicht. Dies wird hiermit nachgeholt. Die Auslegung der Unterlagen im StALU WM, im Amt Ludwigslust-Land sowie auf dem UVP-Portal wird daher auf den 24. April 2025 verlängert.

 

Die entscheidungserheblichen Berichte und Stellungnahmen die der Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahren vorliegen sind Fachgutachten des Antragstellers (Schall, Schatten, Turbulenz, Artenschutzfachbeitrag, Landschaftspflegerischer Begleitplan, Umweltverträglichkeitsprüfung), sowie Stellungnahmen folgender Beteiligter:

 

  • Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (Stellungnahme vom 10.12.2024)
  • Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V (Stellungnahme vom 12.12.2024)
  • Landkreis Ludwigslust-Parchim, Fachdienst Brand-und Katastrophenschutz (Stellungnahme vom 13.12.2024)
  • Landkreis Ludwigslust-Parchim, Fachdienst Bauordnung (Stellungnahme vom 20.12.2024)
  • Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg (Stellungnahme vom 07.01.2025)
  • Deutscher Wetterdienst (Stellungnahme vom 02.01.2025)
  • Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V (Stellungnahme vom 14.01.2025)
  • Landkreis Ludwigslust-Parchim, Fachdienst Umwelt – Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde (Stellungnahme vom (06.01.2025)
  • Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit M-V (Stellungnahme vom 08.01.2025)
  • Landesforst (Stellungnahme vom 20.12.2024)
  • Straßenbauamt Schwerin (Stellungnahme vom 19.12.2024)
  • GDMcom GmbH (Stellungnahme vom 07.01.2025)

 

Die verlängerte Auslegung des Antrages inklusive beigefügter Unterlagen sowie der Stellungnahmen erfolgt vom 25. Februar 2025 bis einschließlich zum 24. April 2025 zu den angegebenen Zeiten im

 

Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft

 

Montag bis Donnerstag:           7:30 - 15:30 Uhr

Freitag:                                     7:30 - 12:00 Uhr

Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 0385 – 588 66570) die Einsichtnahme möglich.

 

Die Auslegung erfolgt ebenfalls im benannten Zeitraum im Amt Ludwigslust-Land (Wöbbeliner Straße 5, 19288 Ludwigslust) zu folgenden Zeiten:

 

              Dienstag                               09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

              Donnerstag                          09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr

 

         Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter      Tel.03874/4269-0) die Einsichtnahme möglich.

 

          Darüber hinaus erfolgt die Auslegung online im UVP-Portal der Länder unter dem Suchbegriff „WKA Lübesse VI“

 

https://www.uvp-verbund.de/portal/

 

Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 25. Februar 2025 bis einschließlich 26. Mai 2025 schriftlich bei der o. g. Genehmigungsbehörde oder per E-Mail an:

 

StALUWM-Einwendungen@staluwm.mv-regierung.de

 

unter dem Betreff: „Einwendung WKA Lübesse VI“ als beigefügtes unterschriebenes Dokument (z.B. als PDF) erhoben werden. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht.

 

Die Anschrift der Einwender ist vollständig und deutlich lesbar anzugeben, ferner sind Einwendungen zu unterschreiben, ansonsten ist die Einwendung ungültig.

 

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

 

Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt wird, bekannt gegeben. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor dieser Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.