Errichtung und Betrieb von 3 Windkraftanlagen am Standort Santow/Rolofshagen Bekanntmachung des Vorhabens „Grevesmühlen V“
Amtliche Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 17. Februar 2025
Die WIND-projekt GmbH & Co. 57. Betriebs-KG plant die Errichtung und den Betrieb von drei Windkraftanlagen (eine WKA des Typs Nordex N163/6.X. mit einer Nabenhöhe von 164 m, einem Rotordurchmesser von 163 m, einer Gesamthöhe von 245,5 m und einer Nennleistung von 7,0 MW; zwei WKA des Typs Nordex 175/6.X. mit einer Nabenhöhe von 179 m, einem Rotordurchmesser von 175 m, einer Gesamthöhe von 266,5 m und einer Nennleistung von 6,8 MW) an den Standorten Gemarkung Rolofshagen, Flur 1, Flurstück 108/1 und Gemarkung Santow, Flur 1, Flurstücke 69 und 63.
Die Anlage soll voraussichtlich im Jahr 2026 in Betrieb genommen werden.
Für das Errichten und Betreiben der Anlagen ist eine Genehmigung nach § 4 BImSchG beantragt. Die Durchführung des Genehmigungsverfahrens erfolgt gem. § 10 BImSchG sowie der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV).
Zuständige Behörde für das Genehmigungsverfahren ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg.
Für das Vorhaben wurde gem. § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine UVP-Vorprüfung durchgeführt. Das Vorhaben unterliegt gemäß § 5 Abs. 1 i.V.m § 7 UVPG der Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Es wurde eine allgemeine Vorprüfung gem. § 7 Abs. 1 UVPG durchgeführt. Im Ergebnis der allgemeinen Vorprüfung war festzustellen, dass das Vorhaben der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt. Ein UVP Bericht wurde anschließend vom Antragssteller vorgelegt.
Die entscheidungserheblichen Berichte und Stellungnahmen die der Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahren vorliegen sind Fachgutachten des Antragstellers (Schall, Schatten, Turbulenz, Artenschutzfachbeitrag, Landschaftspflegerischer Begleitplan, Umweltverträglichkeitsprüfung), sowie Stellungnahmen folgender Beteiligter:
- Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V (Stellungnahme vom 15.01.2025)
- Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg (Stellungnahme vom 06.01.2025)
- Straßenbauamt Schwerin (Stellungnahme vom 08.01.2025)
- Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung (Stellungnahme vom 18.12.2024)
- Landesforstanstalt (Stellungnahme vom 15.01.2025)
- Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V (Stellungnahme vom 17.01.2025)
Die Auslegung des Antrages inklusive beigefügter Unterlagen sowie der Stellungnahmen erfolgt vom 25. Februar 2025 bis einschließlich zum 24. März 2025 zu den angegebenen Zeiten im
Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft
Montag bis Donnerstag: 7:30 - 15:30 Uhr
Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr
Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 0385 – 588 66570) die Einsichtnahme möglich.
Sowie im Amt Klützer Winkel (Schloßstraße 1, 23948 Klütz)
Dienstag bis Freitag 9:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 13:30 – 16:00 Uhr
Donnerstag 13:30 – 18:00 Uhr
Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 038825/ 393-0) die Einsichtnahme möglich.
sowie bei der Stadt Grevesmühlen (Rathausplatz 1, 23936 Grevesmühlen, Haus 2, 1.OG)
Dienstag: 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Mittwoch: 9:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 03881/ 723-0) die Einsichtnahme möglich.
Darüber hinaus erfolgt die Auslegung online im UVP-Portal der Länder unter dem Suchbegriff „WKA Grevesmühlen V“
https://www.uvp-verbund.de/portal/
Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 25. Februar 2025 bis einschließlich 24. April 2025 schriftlich bei der o. g. Genehmigungsbehörde oder per E-Mail an:
StALUWM-Einwendungen@staluwm.mv-regierung.de
unter dem Betreff: „Einwendung WKA Grevesmühlen V“ als beigefügtes unterschriebenes Dokument (z.B. als PDF) erhoben werden. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht.
Die Anschrift der Einwender ist vollständig und deutlich lesbar anzugeben, ferner sind Einwendungen zu unterschreiben, ansonsten ist die Einwendung ungültig.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt wird, bekannt gegeben. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor dieser Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.