Errichtung und Betrieb von 2 WEA des Typs Vestas V 162 am Standort der Gemeinde Ducherow, innerhalb des Windeignungsgebietes (WEG) 32/2015 Ducherow-Altwigshagen
Bekanntmachung nach § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 BImSchG i. V. m. § 21a der 9. BImSchV
Bekanntmachung nach § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 BImSchG i. V. m. § 21a der 9. BImSchV auf Antrag des Vorhabenträgers gem. § 19 Abs. 3 Satz 2 und 3 BImSchG
Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), in der zurzeit gültigen Fassung und § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), in der zurzeit gültigen Fassung, gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern bekannt:
Mit Bescheid Nr. 1.6.2V-60.025/23-51 vom 19.12.2024 wurde der Notus energy Wind GmbH & Co. KG, Alt Kosenow 7, 17398 Kosenow die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Windenergieanlagen (WEA) erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:
I. Entscheidung
Der Notus energy Wind GmbH & Co. KG
Alt Kosenow 7
17398 Kosenow
wird unbeschadet der Rechte Dritter auf Antrag vom 07.03.2023, Posteingang am 20.04.2023, zuletzt ergänzt am 01.11.2023, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von 2 Windenergieanlagen (WEA) gemäß § 4 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erteilt.
1. Genehmigungsgegenstand
Die Genehmigung beinhaltet antragsgemäß Folgendes:
Die Errichtung und den Betrieb von 2 WEA des Typs Vestas V 162 am Standort der Gemeinde Ducherow, innerhalb des Windeignungsgebietes (WEG) 32/2015 Ducherow-Altwigshagen, entsprechend der nachstehenden Tabelle:
Bauliche Angaben:
WEA-Bezeichnung: WEA 1, 2
Typ: VESTAS V162-7.2 MW
Nabenhöhe: 169,00 m
Rotordurchmesser: 162,00 m
Gesamthöhe über Grund: 250,00 m
Nennleistung: 7,2 MW
Tab. 1: Standortdaten der WEA
WEA-Nr. |
Gemarkung |
Flur |
Flurstück |
Rechtswert a) |
Hochwert a) |
1 |
Rathebur |
1 |
140 |
33.421.491 |
5.954.103 |
2 |
Rathebur |
1 |
147 |
33.421.114 |
5.953.992 |
- a) Lagebezugssystem ETRS89, UTM
Eingeschlossen in die Genehmigung sind die zur Errichtung und zum Betrieb der zu den genehmigten WEA notwendigen Erschließungswege, Stellplätze und der windparkinternen Verkabelung.
Die Genehmigung schließt folgende Entscheidungen anderer Behörden mit ein (§ 13 BImSchG):
- Die Baugenehmigung gemäß § 72 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)
- Zustimmung der zuständigen Luftfahrtbehörde des Landes Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 14 Abs. 1 i. V. m. § 12 Abs. 4 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) für die Errichtung von WEA 1 und 2
- Sondernutzungserlaubnis nach § 8 Abs. 1 Bundesfernstraßengesetz
- Genehmigung des Eingriffs in Natur und Landschaft nach § 12 Abs. 6 NatSchAG M-V (Naturschutzausführungsgesetz – NatSchAG M-V) vom 23. Februar 2010 (GVOBl. M-V, S. 66)
Die Genehmigung wurde unter Bedingungen und Auflagen sowie nach Maßgabe der Antragsunterlagen und sonstigen Unterlagen erteilt. Diese Unterlagen sind Bestandteil des Genehmigungsbescheides und maßgebend für dessen Ausführung, soweit nicht durch die Nebenbestimmungen eine andere Regelung getroffen wird.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Notus energy Wind GmbH & Co. KG.
Der Bescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, 18439 Stralsund erhoben werden. Der Widerspruch eines Dritten ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.
Durch den Adressaten dieses Bescheides kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe ohne die Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 Abs.1 S.2 VwGO Klage beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Domstraße 7, 17489 Greifswald, erhoben werden.
Ein Antrag eines Dritten auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder der Anfechtungsklage nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO kann nur innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe der Zulassung gestellt und begründet werden.
Die Einsicht des gesamten Genehmigungsbescheides (inkl. Begründung) kann über die Internetseite des Staatlichen Amts für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, https://www.stalu-mv.de/vp/Service/Presse_Bekanntmachungen/, in der Zeit vom 25.03.2025 bis 07.04.2025, wahrgenommen werden. Auf Verlangen eines Beteiligten wird ihm eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt.
Gemäß § 10 Absatz 8 Satz 8 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.