Antrag auf Änderungsgenehmigung bzgl. der Rapsextraktions- und Raffinationsanlage der Power Oil Rostock GmbH am Standort Rostock

Amtliche Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BIm-SchG

Nr.AA-Nr.: 12/2025  | 24.03.2025  | StALU MM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg

Die Power Oil Rostock GmbH, Am Düngemittelkai 5, 18147 Rostock plant die Änderung der Rapsextraktions- und Raffinationsanlage am Standort Rostock, Gemarkung Petersdorf, Flurstück 77/95 und hat hierzu eine Änderungsgenehmigung beantragt. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 571-7.23.1EG-001 beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (zuständige Genehmigungsbehörde) geführt. Die Inbetriebnahme der geänderten Anlage ist für das Jahr 2025 geplant.

Für das Vorhaben ist eine Genehmigung nach dem BImSchG in Verbindung mit Nr. 7.23.1 des Anhang 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG erforderlich und ein Genehmigungsverfahren nach § 10 BImSchG durchzuführen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung richtet sich nach § 10 Abs. 3 und 4 BImSchG und §§ 8ff. der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.

Antrag und Antragsunterlagen sowie die bereits vorliegenden entscheidungserheblichen behördlichen Stellungnahmen zum Vorhaben (Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschafts-pflege; Amt für Umweltschutz; Landesamt für Gesundheit und Soziales MV und ggf. weitere) können in der Zeit vom 31.03.2025 bis einschließlich 30.04.2025 unter folgender Adresse eingesehen werden.


              Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg
              An der Jägerbäk 3
             18069 Rostock
              Mo, Mi, Do: 8:00 – 16:00 Uhr
              Di: 8:00 – 17:00 Uhr
              Fr: 8:00 – 13:00 Uhr


Zusätzlich besteht die Möglichkeit, telefonisch einen gesonderten Termin zu vereinbaren (Kontakt per E-Mail an p.hesse@stalumm.mv-regierung.de oder per Telefon 0385-58867552).

Einwendungen gegen das Vorhaben können von Personen, deren Belange berührt sind, sowie von Vereinigungen, welche die Anforderungen des § 3 Abs. 1 oder des § 2 Abs. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz erfüllen, ab dem ersten Tag der Auslegung bis einschließlich 30.05.2025 schriftlich oder per E-Mail (StALUMM-Einwendungen-A5@stalumm.mv-regierung.de) beim StALU MM erhoben werden. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen für das Genehmigungsverfahren ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Name und Anschrift der Einwender sind in den Einwendungen vollständig und deutlich lesbar anzugeben. Unleserliche Namen oder Anschriften können im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden. Die Einwendungen werden der Antragstellerin sowie denjenigen im Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt ist, bekannt gegeben. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet die Genehmigungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen, ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird. Die Entscheidung wird öffentlich bekannt gegeben.

Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.