Zulassung einer Befreiung nach § 30 Absatz 5 Satz 2 und von Ausnahmen gemäß § 23 Abs. 1 der 13. BImSchV für die Anlage zur Herstellung von Salpetersäure, hier Anfahrdampferzeuger (ADE), der YARA GmbH & Co. KG am Standort Poppendorf

Bekanntmachung nach § 10 Abs. 8a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Nr.14/2025  | 07.04.2025  | StALU MM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg

Gemäß § 10 Abs. 8a BImSchG wird hiermit der Zulassungsbescheid unter Hinweis auf die Bezeichnung des für die betreffende Anlage maßgeblichen BVT-Merkblattes im Internet öffentlich bekannt gemacht.

BVT-Merkblatt: Großfeuerungsanlagen