Wesentliche Änderung von zwei Windenergieanlagen in Kuhs - Bekanntmachung der Entscheidung
Amtliche Bekanntmachung nach § 19 Abs. 3 Satz 2 und 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg hat der mbb Bredentin 2 GmbH & Co. KG (Stephanitorsbollwerk 3, 28217 Bremen) mit Bescheid vom 03.02.2025 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 16b Abs. 8 BImSchG für die wesentliche Änderung der WEA am Betriebsstandort Kuhs (Gemarkung: Kritzkow, Flur: 2, Flurstück: 306) erteilt.
Der verfügende Teil des Bescheides hat folgenden Wortlaut:
- Auf Antrag vom 05.12.2024 (PE am 10.12.2024) wird der mbb Bredentin 2 GmbH & Co. KG die Genehmigung erteilt, die Betriebsweise der mit Bescheid vom 11.09.2023 genehmigten Windenergieanlagen (WEA) im Vorranggebiet für WEA Kuhs (72) wie folgt wesentlich zu ändern:
Die Anlagen weisen damit folgende Merkmale auf:
ID |
Typ |
max. elektr. Leistung |
Naben-höhe
[m] |
Rotor-durch-messer [m] |
Gesamt-höhe über Grund [m] |
Gesamt-höhe über NN [m] |
Schallleis-tungspegel1 Le, max [dB(A)] |
1217-01 |
VESTAS V162-5.6 |
tags und nachts: |
119,00 |
162,00 |
200,00 |
235,00 |
tags und nachts: |
1217-02 |
VESTAS V162-5.6 |
tags und nachts: |
117,002 |
162,00 |
198,00 |
236,00 |
tags und nachts: |
Tabelle 1: Technische Merkmale der WEA
1 inkl. Unsicherheit der Emissionsdaten gem. Ziff. 3b), 3c) und 4.1 der LAI-Hinweise
2 inkl. 2,0 m Fundamentabsenkung
- Die sofortige Vollziehung der Nebenbestimmungen 4.1 bis 4.4 wird angeordnet.
Die Genehmigung ist mit Nebenbestimmungen verbunden.
Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides, der auch die Entscheidungsbegründung enthält, kann in der Zeit vom 15.04.2025 bis einschließlich 28.04.2025 unter www.stalu-mv.de/mm/Service/Bekanntmachungen-nach-BImSchG/Bereich-Immissionsschutz/ eingesehen werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine leicht zu erreichende Zugänglichmachung zur Verfügung gestellt zu bekommen (Kontakt: 0385-58867544).
Der Bescheid gilt mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Ende der Auslegungsfrist Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, An der Jägerbäk 3, 18069 Rostock erhoben werden. Der Widerspruch eines Dritten ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.
Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder der Anfechtungsklage nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO kann nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung der Zulassung gestellt und begründet werden.