Errichtung und Betrieb von 2 Windkraftanlagen (Groß Hundorf IV) Bekanntmachung des Vorhabens
Amtliche Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 22 April 2025
Die wpd Windpark Groß Hundorf GmbH & Co. KG (Stephansbollwerk 3, 28217 Bremen)
plant die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen (WEA) 1x Typ Nordex N163/6.X mit 164 m Nabenhöhe und 245,5 m Gesamthöhe und 1x Typ Nordex N149/5.X mit 164 m Nabenhöhe und 238,6 m Gesamthöhe. Die Standorte der WEA befinden sich in der Gemeinde Wedendorfersee im Landkreis Nordwestmecklenburg, im Land Mecklenburg-Vorpommern.
Die N163/6.X ist eine dreiblättrige Windenergieanlage mit einem Rotordurchmesser von 163 m und einer Nennleistung von 7.000 kW, die N149/5.X hat einen Rotordurchmesser von 149 m und eine Nennleistung von 5.700 kW.
Die Anlagen sollen voraussichtlich im Jahr 2026 in Betrieb genommen werden.
Für das Errichten und Betreiben der Anlage ist eine Genehmigung nach § 4 BImSchG beantragt. Die Durchführung des Genehmigungsverfahrens erfolgt gem. § 10 BImSchG sowie der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV).
Zuständige Behörde für das Genehmigungsverfahren ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg.
Für das Vorhaben wurde gem. § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung eine freiwillige Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Ein UVP-Bericht wurde vorgelegt.
Die entscheidungserheblichen Berichte die der Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahren vorliegen sind Fachgutachten des Antragstellers (Schall, Schatten, Turbulenz (Gutachten zur Standorteignung), Risikobeurteilung Eisfall und Bauteilversagen, Natur- und Artenschutz).
Die Auslegung des Antrages, beigefügter Unterlagen erfolgt vom 29. April 2025 bis einschließlich 28. Mai 2025 zu den angegebenen Zeiten im
- Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft
Montag bis Donnerstag: 7:30 - 15:30 Uhr
Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr
Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 0385 – 588 66512) die Einsichtnahme möglich.
- Amt Rehna, Freiheitsplatz 1, 19217 Rehna, Bauamt
Dienstag: 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 – 12:00
Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 038872 – 929-602) die Einsichtnahme möglich.
Außerdem erfolgt die Auslegung online im UVP-Portal der Länder unter dem Suchbegriff
„Groß Hundorf IV“
https://www.uvp-verbund.de/portal/
Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 29. April 2025 bis einschließlich 30. Juni 2025 schriftlich bei der o. g. Genehmigungsbehörde (StALU WM) oder per E-Mail an:
StALUWM-Einwendungen@staluwm.mv-regierung.de
unter dem Betreff: „Einwendung WKA Groß Hundorf IV“ als beigefügtes unterschriebenes Dokument (z.B. als PDF) erhoben werden. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht.
Die Anschrift der Einwender ist vollständig und deutlich lesbar anzugeben, ferner sind Einwendungen zu unterschreiben, ansonsten ist die Einwendung ungültig.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt wird, bekannt gegeben. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor dieser Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.