Errichtung und Betrieb von 12 Windenergieanlagen in den Gemeinden Kruckow und Alt Tellin

Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 8 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) i. V. m. § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV)

Nr.AB 20/25  | 22.04.2025  | StALU MS  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte

Mit Bescheid G 005/25 vom 28.03.2025, Az StALU MS 51-571/1662-1/2019, wurde der Windpark Heydenhof-Neu Plötz Betriebs GmbH & Co. KG, Dorfstraße 50, 17129 Kruckow eine Genehmigung gemäß § 4 BImSchG i. V. m. Ziffer 1.6.2 „V“ des Anhang 1 der 4. BImSchV erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:

 1                 Entscheidungsumfang

  1. Der Windpark Heydenhof-Neu Plötz Betriebs GmbH & Co. KG, Dorfstraße 50, 17129 Kruckow wird die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwölf Windenergieanlagen - WEA – vom Typ Nordex N-163- 7,0 MW im Windeignungsgebiet 20/2015 Kruckow - Alt Tellin in den Gemeinden Kruckow und Alt Tellin Gemarkungen Siedenbüssow, (Flur 1, Flurstücke 41/2, 54, 63/3, 65 und Flur 2, Flurstück 33/2) Borgwall (Flur 1, Flurstück 29/2) und Kartlow (Flur 2, Flurstück 138/2) erteilt.
  2. Der Umfang der Genehmigung bestimmt sich insbesondere nach den eingereichten Antragsunterlagen vom 22.12.2018 mit PE 28.12.2018 i.d.F. vom 11.12.2024 (Posteingang der letzten Nachlieferung „Maßnahmeblatt Amphibien“) soweit in diesem Bescheid nichts abweichend geregelt ist. Dieser Antrag ist Bestandteil der Genehmigung (Anlage 1).
  3. Der durch das Vorhaben in Aussicht stehende Eingriff in Natur und Landschaft wird im beantragten Umfang genehmigt. Der Eingriff ist kompensationspflichtig.
  4. Zur Sicherstellung der Rückbauverpflichtung wird eine Bankbürgschaft zugunsten des Landkreises Vorpommern-Greifswald (bzw. dessen Rechtsnachfolgers) als Sicherheitsleistung in Höhe von 5.511.000,00 Euro festgesetzt.
  5. Die sofortige Vollziehung der Punkte 2.3.1 (Schallimmissionen), 2.3.2 (Schattenwurf) und 2.6 (Naturschutz) hier: die Nebenbestimmungen 2.6.1 bis 2.6.3 sowie 2.6.12 bis 2.6.16 der Genehmigung wird angeordnet.

 1.1              Entscheidungsinhalt

Der Gegenstand der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung beinhaltet die Errichtung und den Betrieb folgender Anlagen:

 

WEA-Nr. / Bez. der Anlage

WEA-Typ

Nennleistung

Hersteller

Standortkoordinaten nach ETRS89, UTM (6 Grad), Zone 33

Nabenhöhe

Rotordurchmesser

Gesamthöhe

 

Gemarkung

Flur

Flurstück des WEA-Fundamentes

 

WEA 1

N-163

7.0 MW

Nordex

E 384865

N 5968900

164,0 m

163 m

245,50 m

Siedenbüssow

1

33/2

 

WEA 2

N-163

7.0 MW

Nordex

E 384824

N 5969223

164,0 m

163 m

245,50 m

Borgwall

1

29/2

 

WEA 3

N-163

7.0 MW

Nordex

E 385277

N 5969658

164,0 m

163 m

245,50 m

Kartlow

2

138/2

 

WEA 4

N-163

7.0 MW

Nordex

E 385204

N 5969334

164,0 m

163 m

245,50 m

Kartlow

2

138/2

 

WEA 5

N-163

7.0 MW

Nordex

E 385262

N 5968994

164,0 m

163 m

245,50 m

Siedenbüssow

1

41/2

 

WEA 6

N-163

7.0 MW

Nordex

E 385668

N 5969784

164,0 m

163 m

245,50 m

Kartlow

2

138/2

 

WEA 7

N-163

7.0 MW

Nordex

E 385607

N 5969406

164,0 m

163 m

245,50 m

Kartlow

2

138/2

 

WEA 8

N-163

7.0 MW

Nordex

E 385671

N 5969037

164,0 m

163 m

245,50 m

Siedenbüssow

1

54

 

WEA 9

N-163

7.0 MW

Nordex

E 386046

N 5969942

164,0 m

163 m

245,50 m

Kartlow

2

138/2

 

WEA 10

N-163

7.0 MW

Nordex

E 385973

N 5969589

164,0 m

163 m

245,50 m

Kartlow

2

138/2

 

WEA 11

N-163

7.0 MW

Nordex

E 386172

N 5968840

164,0 m

163 m

245,50 m

Siedenbüssow

1

63/3

 

WEA 12

N-163

7.0 MW

Nordex

E 386499

N 5968559

164,0 m

163 m

245,50 m

Siedenbüssow

1

65

Im Einzelnen ergibt sich der Umfang der von der Genehmigung erfassten Anlagen und Betriebsweisen aus den im Anhang zu diesem Bescheid aufgeführten Unterlagen. Diese Genehmigung wird nach Maßgabe der im Anhang aufgeführten Antragsunterlagen erteilt, sofern sich nicht durch nachstehende Anforderungen Änderungen ergeben.

Die Genehmigung wurde unter Bedingungen erteilt und mit Auflagen verbunden.

1.2              Eingeschlossene Entscheidungen

In dieser Genehmigung sind insbesondere folgende Entscheidungen eingeschlossen (§ 13 BImSchG):

  • Baugenehmigung nach § 64 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)
  • Naturschutzgenehmigung gem. § 12 Abs. 6 i.V.m. § 40 NatSchAG M-V
  • Genehmigung nach § 7 Abs. 6 Denkmalschutzgesetz M-V
  • luftfahrtrechtliche Zustimmung der Luftfahrtbehörde – hier – des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit M-V
  • ersetztes gemeindliches Einvernehmen der Gemeinden Kruckow und Alt Tellin nach § 36 BauGB

 1.3              Entscheidungsunterlagen

Der Genehmigungsinhalt wird durch folgende Antragsunterlagen näher bestimmt, die als Anlagen Bestandteil des Bescheides sind, soweit der Tenor des Bescheides bzw. die zugehörigen Nebenbestimmungen nichts Abweichendes regeln.

Als Entscheidungsunterlagen zur Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen lagen gemäß §§ 3, 4, 4a, 4b, 4c, 5 der 9. BImSchV folgende Unterlagen vor:

 

Ordner 1

- Antrag                                                                             Seiten 0001 – 0007

- Kurzbeschreibung                                                           Seiten 0007 – 0009

- Kostenübernahmeerklärung                                            Seiten 0010 – 0011

- Handelsregisterauszug                                                    Seiten 0012 – 0013

- Lagepläne                                                                        Seiten 0014 – 0031

 

Ordner 2

- Anlagendaten                                                                   Seiten 0032 – 0068

- Angaben zu Emissionen und Immissionen                      Seiten 0069 – 0220

- Angaben zu Arbeitsschutz und Sicherheit                        Seiten 0221 – 0232

- Betriebseinstellung                                                           Seiten 0233 – 0245

- Abfälle                                                                              Seiten 0246 – 0248

Ordner 3

- Bauvorlagen und Unterlagen zum Brandschutz         Seiten 0249 – 0272

- Natur, Landschaft und Bodenschutz                            Seiten 0273 – 0340

- Anlagenspezifische Unterlagen                                    Seiten 0341 – 0434

- Nachgereichte Unterlagen                                             Seiten 0435 – 0451

 

2                 Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Str. 120, 17033 Neubrandenburg einzulegen. Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern haben keine aufschiebende Wirkung.

Der Widerspruch eines Dritten ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe durch den Antragsteller (Genehmigungsinhaber) ohne die Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 Abs.1 S.2 VwGO i. V. m. § 13a Nr. 1 GerStrukGAG MV Klage beim Oberverwaltungsgericht Greifswald, Domstraße 7, 17489 Greifswald erhoben werden.

Gegen die Kostenentscheidung dieses Bescheides kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Dieser Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg einzulegen.

Ein Antrag eines Dritten auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder der Anfechtungsklage nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO kann nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung der Zulassung gestellt und begründet werden.

 3                 Auslegung des Bescheids

Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides liegt in der Zeit vom 23.04.2025 (erster Tag) bis einschließlich 06.05.2025 (letzter Tag) im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft, Neustrelitzer Str. 120, Block E, 17033 Neubrandenburg während der Dienststunden in der Zeit von

     07:00 –15:30 Uhr    (dienstags bis 16:30, freitags bis 13:00 Uhr)

nach telefonischer Terminvereinbarung unter: 0385 588 69 - 540

zur Einsichtnahme aus.

Der Genehmigungsbescheid ist in der Zeit vom 23.04.2025 (erster Tag) bis einschließlich 06.05.2025 (letzter Tag) auch auf der Internetseite des Staatlichen Amts für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte unter dieser Bekanntmachung einsehbar.

Auf Verlangen eines Beteiligten kann ihm eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. In diesem Fall können Sie telefonischen Kontakt unter der Rufnummer 0385 588 69 540 aufnehmen. Alternativ schicken Sie bitte eine E-Mail an

poststelle@stalums.mv-regierung.de.

Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist gegenüber Einwendern und auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Str. 120, 17033 Neubrandenburg, (poststelle@stalums.mv-regierung.de) angefordert werden.