Wesentliche Änderung der Biogasanlage Priborn

Bekanntmachung gemäß § 10 Absatz 3, 4, 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i. V. m. §§ 8, 9 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) Auslegung der Antragsunterlagen für das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren

Nr.AB 25/25  | 22.04.2025  | StALU MS  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte (StALU MS) vom 22.04.2025 – Az.: StALU MS 52-571/5006-2/2023

Die Alternativ-Energie Priborn Betriebs GmbH & Co. KG, Dorfstraße 68, 17209 Priborn hat mit Datum vom 06.11.2023 (PE 09.11.2023) einen Antrag gemäß § 16 BImSchG für die wesentliche Änderung der genehmigten Biogasanlage beim StALU MS gestellt. Der Standort der Biogasanlage befindet sich in 17209 Priborn, Dorfstraße 68, Gemarkung Priborn, Flur 5, auf diversen Flurstücken im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte.

Wesentliche Vorhabenmerkmale sind:

  • im Bereich der bestehenden Biogasanlage die Umrüstung des Gärrestspeichers zum Fermenter, die Installation von Tragluftdächern auf den vorhandenen Behältern, die Außerbetriebnahme eines BHKW sowie Änderungen an vorhandenen Nebenanlagen
  • die Erweiterung der Biogasanlage durch die Errichtung und den Betrieb weiterer Anlagenteile, u. a. drei gasdichte Gärrestspeicher, zwei Abfüllplätze, ein Technikgebäude, eine Notfackel, eine Separation sowie einer Anlage zur Aufbereitung von Biogas zu Biomethan
  • die Änderung der genehmigten Inputstoffe und Inputmengen
  • die Erhöhung der maximal am Anlagenstandort vorhandenen Biogaslagermenge auf ca. 99.804 kg (nach der 12. BImSchV) und damit die Einordnung als Betriebsbereich der oberen Klasse gemäß Störfall-Verordnung

Die Inbetriebnahme der geänderten Anlage ist im Jahr 2025 geplant.

Über die Zulässigkeit des Vorhabens ist in einem Genehmigungsverfahren gemäß § 10 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung zu entscheiden.

Der Antrag einschließlich der Antragsunterlagen sowie die bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung bei der Genehmigungsbehörde vorliegenden entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen werden gem. § 10 Abs. 3 S. 3 BImSchG im Zeitraum vom 29.04.2025 (erster Tag) bis 28.05.2025 (letzter Tag) auf der Internetseite des StALU MS unter der Adresse

https://www.stalu-mv.de/ms/Service/Unterlagen-BGA-Priborn

veröffentlicht.

Zusätzlich besteht gem. § 10 Abs. 3 S. 4 BImSchG auf Verlangen eines Beteiligten die Möglichkeit, eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt zu bekommen. Weitere Informationen können beim

Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt

Mecklenburgische Seenplatte

Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft

Neustrelitzer Straße 120 (Block D, 4. OG),

17033 Neubrandenburg

sowie telefonisch unter 0385 588 69 520 eingeholt werden.

Die ausgelegten Unterlagen umfassen im Wesentlichen: Antrag, Unterlagenverzeichnis, Kurzbeschreibung, zeichnerische Unterlagen mit kartographischen Darstellung des Standorts und der räumlichen Rahmenbedingungen, Anlagenbeschreibung, gutachterliche Prognosen zu möglichen Einwirkungen durch Geruch, Ammoniak und Stickstoffdeposition sowie Schall, Bauvorlagen, Unterlagen und Angaben zu den Themen Bodenschutz, Raumordnung, Arbeitsschutz, Brandschutz, Anlagentechnik und -sicherheit, Umgang mit Abfällen und wassergefährdenden Stoffen, Artenschutz, Landschaft und Umweltverträglichkeit.

 

Einwendungen gegen das Vorhaben können gem. § 10 Abs. 3 S. 8 BImSchG i. V. m. § 12 der 9. BImSchV beginnend mit der Auslegung der Unterlagen am 29.04.2025 bis einschließlich 28.06.2025 schriftlich beim StALU MS erhoben werden. Einwendungen per E-Mail sind an stalums-einwendungen-a5@stalums.mv-regierung.de, mit dem Betreff: „Einwendung BGA Priborn“ zu richten.

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind gem. § 10 Abs. 3 S. 9 BImSchG alle Einwendungen für das Genehmigungsverfahren ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Diese Einwendungen können dann im Widerspruchs- bzw. Klageverfahren erhoben werden.

Name und Anschrift der Einwenderinnen und Einwender sind in den Einwendungen vollständig und deutlich lesbar anzugeben. Einwendungen mit unleserlichen Namen oder Anschriften können im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden. Die Einwendungen werden der Antragstellerin sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereiche von den Einwendungen berührt werden, bekanntgegeben. Einwenderinnen und Einwender können verlangen, dass Namen und Anschriften vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Sofern die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen erörterungsfähig und auch erörterungsbedürftig sind, werden diese im Ermessen der Genehmigungsbehörde voraussichtlich am 17.07.2025 ab 10:00 Uhr in Form einer Video- oder Telefonkonferenz erörtert. Die Erörterung findet gem. § 10 Abs. 4 Nr. 3 BImSchG auch bei Ausbleiben des Antragsstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben, statt. Der Erörterungstermin ist gem. § 18 Abs. 1 der 9. BImSchV öffentlich. Der Zugang zu der Videokonferenz wird, sofern ein Erörterungstermin durchgeführt wird, spätestens eine Woche vor dem anberaumten Termin der Videokonferenz auf der Internetseite der Genehmigungsbehörde unter der Adresse

https://www.stalu-mv.de/ms/Service/Presse_Bekanntmachungen/

bekanntgegeben.

Die Entscheidung über die Einwendungen wird den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zugestellt. Die Zustellung der Entscheidung kann gem. § 10 Abs. 4 Nr. 4 BImSchG durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen.

Die Entscheidung über den Genehmigungsantrag nach § 16 BImSchG wird den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zugestellt. Die Zustellung der Entscheidung kann gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen.