Wesentliche Änderung einer Rapsöl - Extraktionsanlage in der Gemarkung Petersdorf
Bekanntgabe nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Gemäß § 10 Abs. 8 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg bekannt:
Mit Bescheid vom 09.12.2020 wurde der Power Oil Rostock GmbH eine Genehmigung gemäß § 16 BImSchG erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:
Auf Antrag der Power Oil Rostock GmbH, Am Düngemittelkai 5 in 18147 Rostock vom 14.09.2020 und nach Vollständigkeit der Antragsunterlagen am 02.10.2020 wird die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die
- Übernahme der Betreiberschaft des am Standort befindlichen Erdgaskessels –Erdgaskessel 2- mit einer Feuerungswärmeleistung von 17,85 MW, durch die Power Oil Rostock GmbH
- Zusammenlegung der beiden Einzelanlagen (Erdgaskessel 1, Feuerungswärmeleistung 17,61 MW und Erdgaskessel 2) zu einer Anlage mit einer Gesamtfeuerungswärmeleistung von 35,5 MW
- Rücknahme der Einstufung nach Ziffer 9.3.1 (Verfahrensart G) des Anhangs 1 der 4. BImSchV
auf dem Grundstück in 18147 Rostock, Gemarkung Petersdorf, Flur 1, Flurstück 77/95 erteilt.
Die Genehmigung ist mit Auflagen verbunden.
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, An der Jägerbäk 3, 18069 Rostock erhoben werden.
Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
Eine Ausfertigung des Bescheides mit den getroffenen Auflagen einschließlich der Begründung liegt in der Zeit
vom 29.12.2020 bis einschließlich 11.01.2021
im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, Dienststelle Rostock, Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft, Zimmer 3.24, An der Jägerbäk 3, 18069 Rostock während folgender Zeiten
montags und mittwochs 08.00 – 16.00 Uhr
dienstags und donnerstags 08.00 – 17.00 Uhr
und freitags 08.00 – 13.00 Uhr
zur Einsichtnahme aus.
Darüber hinaus wird der Genehmigungsbescheid auf der Internetseite des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg unter folgendem Link:
http://www.stalu-mv.de/mm/Service/Bekanntmachungen-nach-BImSchG/Bereich-Immissionsschutz/ öffentlich bekannt gemacht.
Nach der öffentlichen Bekanntmachung kann der Bescheid bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, beim StALU MM unter der vorbezeichneten Adresse schriftlich oder elektronisch (poststelle@stalumm.mv-regierung.de) angefordert werden.
Hinweis:
In der Auslegungsstelle werden aufgrund der Corona-Pandemie Maßnahmen zum Infektionsschutz getroffen. Deshalb kann der sonst gewohnte, ungehinderte Zugang zu den Unterlagen im Amt im genannten Zeitraum unterschiedlich geregelt und auch begrenzt werden. Daher sind Terminvereinbarungen unter der Tel.-Nr. 0385-58867502 zwingend erforderlich.