Errichtung und den Betrieb von vier Windenergieanlagen in der Gemarkung Groß Schwiesow

Amtliche Bekanntmachung nach § 10 Abs. 7 und 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz

Nr.AA-Nr.: 26/2024  | 17.06.2024  | StALU MM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg hat der Windpark Mistorf Erweiterung GmbH & Co. KG (Hugh-Greene-Weg 2, 22529 Hamburg) mit Bescheid vom 24.04.2024 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von vier Windenergieanlagen am Betriebsstandort Mistorf (Gemarkung Groß Schwiesow, Flur 1, Flurstück 374/2, 375, 371 und 362) erteilt.

Der verfügende Teil des Bescheides hat folgenden Wortlaut:

  1. Auf Antrag vom 09.04.2020 (Eingang am 27.04.2020) wird der Windpark Mistorf Erweiterung GmbH & Co. KG die Genehmigung erteilt, wie folgt vier Windenergieanlagen (WEA) zu errichten und zu betreiben.

Die Anlagen weisen folgende Merkmale auf:

ID

Typ

max. elektr. Leistung [kW]

Naben-höhe [m]

Rotor-durch-messer [m]

Gesamt-höhe ü. Grund [m]

max. Gesamt-höhe ü. NN [m]

Schallleistungs-pegel

Le, max * [dB(A)]

1180-01

Enercon E-115 EP3 E3

(STE)

tags:

4.200

nachts:

3.500

149,00 (minus 1,5 m
Fundamentabsenkung)

115,6

205,5

 

 238,60

tags: 106,5
[Mode BM 0s]

nachts: 102,7
[Mode BM NR 4]

1180-02

Enercon E-115 EP3 E3

(STE)

tags:

4.200

nachts:

3.330

149,00

115,6

206,8

 

 

229,30

 

tags: 106,5
[Mode BM 0s]

nachts: 101,7
[Mode BM NR 5]

1180-03

Enercon E-115 EP3 E3

(STE)

tags:

4.200

nachts:

3.330

149,00

115,6

206,8

232,00

 

tags: 106,5
[Mode BM 0s]

nachts: 101,7
[Mode BM NR 5]

1180-04

Enercon E-115 EP3 E3

(STE)

tags:

4.200

nachts:

3.330

149,00

115,6

206,8

231,40

 

tags: 106,5
[Mode BM 0s]

nachts: 101,7

[Mode BM NR 5]

Tabelle 1: Technische Merkmale der WEA

* der Le,max enthält die Unsicherheit der Emissionsdaten gem. Ziff. 3b), 3c) und 4.1 der LAI-Hinweise

 

Die WEA werden an folgenden Standorten genehmigt:

ID

ETRS 89 UTM 6 Grad Zone 33

Gemarkung

Flur

Flurstück

1180-01

R: 33308865

H: 5972091

Groß Schwiesow

1

374/2

1180-02

R: 33309205

H: 5971580

Groß Schwiesow

1

375

1180-03

R:33308482

H: 5971493

Groß Schwiesow

1

371

1180-04

R: 33308233

H: 5971183

Groß Schwiesow

1

362

Tabelle 2: Standorte der WEA

Zu den genehmigten Anlagen gehören als Nebeneinrichtungen die Kranstellplätze sowie die neu herzustellenden Zuwegungen von den WEA bis zur nächsten bestehenden öffentlichen Zuwegung (Straße oder Weg).

  1. Der Betrieb der vier WEA wird insoweit eingeschränkt, als dass die von den WEA verursachten Geräuschimmissionen im gesamten Einwirkungsbereich nicht zu einer unzulässigen Überschreitung der Immissionsrichtwerte nach Nr. 6.1 der TA Lärm beitragen dürfen. Für die maßgeblichen Immissionsorte gelten in einer Höhe von 5,0 m insbesondere folgende Teil-Immissionswerte für den Beurteilungszeitraum „nachts“:

     - IO Groß Schwiesow, Storchenweg 20                           36 dB(A)

     - IO Groß Schwiesow, Am Park 15                                  35 dB(A)

  1. Die sofortige Vollziehung sämtlicher Nebenbestimmungen wird angeordnet.
  2. Die Genehmigung erlischt, wenn nicht bis zum 30.05.2027 mit dem Bau der Anlagen begonnen wurde bzw. spätestens bis zum 30.05.2029 der bestimmungsgemäße Betrieb der Anlagen aufgenommen worden ist.
  3. Die Windpark Mistorf Erweiterung GmbH & Co. KG hat vor Baubeginn ein Ersatzgeld in Höhe von XXX EUR zu zahlen. Die Bankverbindung und das Kassenzeichen werden der Vorhabenträgerin nach angezeigtem Baubeginn durch das StALU MM mitgeteilt.
  4. Für die Kosten des Verfahrens ergeht ein gesonderter Kostenbescheid.

 

Die Genehmigung ist mit Nebenbestimmungen verbunden.

Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides, der auch die Entscheidungsbegründung enthält, kann in der Zeit vom 18.06.2024 bis einschließlich 01.07.2024 wie folgt eingesehen werden.

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg

An der Jägerbäk 3

18069 Rostock

Mo bis Do:      7:30 – 15:30 Uhr

Fr:                   7:30 – 13:00 Uhr

Darüber hinaus ist die Einsichtnahme nach telefonischer Absprache (0385-58867543) auch außerhalb dieser Zeiten möglich.

Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich unter der vorstehenden Adresse oder elektronisch unter poststelle@stalumm.mv-regierung.de beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg angefordert werden.

Darüber hinaus wird der Genehmigungsbescheid ab dem 18.06.2024 im zentralen Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (UVP-Portal) unter https://www.uvp-verbund.de/mv veröffentlicht.

Der Bescheid gilt mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Ende der Auslegungsfrist Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, An der Jägerbäk 3, 18069 Rostock erhoben werden.