Errichtung und den Betrieb von vier Windenergieanlagen in der Gemarkung Groß Schwiesow
Amtliche Bekanntmachung nach § 10 Abs. 7 und 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg hat der Windpark Mistorf Erweiterung GmbH & Co. KG (Hugh-Greene-Weg 2, 22529 Hamburg) mit Bescheid vom 24.04.2024 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von vier Windenergieanlagen am Betriebsstandort Mistorf (Gemarkung Groß Schwiesow, Flur 1, Flurstück 374/2, 375, 371 und 362) erteilt.
Der verfügende Teil des Bescheides hat folgenden Wortlaut:
- Auf Antrag vom 09.04.2020 (Eingang am 27.04.2020) wird der Windpark Mistorf Erweiterung GmbH & Co. KG die Genehmigung erteilt, wie folgt vier Windenergieanlagen (WEA) zu errichten und zu betreiben.
Die Anlagen weisen folgende Merkmale auf:
ID |
Typ |
max. elektr. Leistung [kW] |
Naben-höhe [m] |
Rotor-durch-messer [m] |
Gesamt-höhe ü. Grund [m] |
max. Gesamt-höhe ü. NN [m] |
Schallleistungs-pegel Le, max * [dB(A)] |
1180-01 |
Enercon E-115 EP3 E3 (STE) |
tags: 4.200 nachts: 3.500 |
149,00 (minus 1,5 m |
115,6 |
205,5
|
238,60 |
tags: 106,5 nachts: 102,7 |
1180-02 |
Enercon E-115 EP3 E3 (STE) |
tags: 4.200 nachts: 3.330 |
149,00 |
115,6 |
206,8
|
229,30
|
tags: 106,5 nachts: 101,7 |
1180-03 |
Enercon E-115 EP3 E3 (STE) |
tags: 4.200 nachts: 3.330 |
149,00 |
115,6 |
206,8 |
232,00
|
tags: 106,5 nachts: 101,7 |
1180-04 |
Enercon E-115 EP3 E3 (STE) |
tags: 4.200 nachts: 3.330 |
149,00 |
115,6 |
206,8 |
231,40
|
tags: 106,5 nachts: 101,7 [Mode BM NR 5] |
Tabelle 1: Technische Merkmale der WEA
* der Le,max enthält die Unsicherheit der Emissionsdaten gem. Ziff. 3b), 3c) und 4.1 der LAI-Hinweise
Die WEA werden an folgenden Standorten genehmigt:
ID |
ETRS 89 UTM 6 Grad Zone 33 |
Gemarkung |
Flur |
Flurstück |
|
1180-01 |
R: 33308865 |
H: 5972091 |
Groß Schwiesow |
1 |
374/2 |
1180-02 |
R: 33309205 |
H: 5971580 |
Groß Schwiesow |
1 |
375 |
1180-03 |
R:33308482 |
H: 5971493 |
Groß Schwiesow |
1 |
371 |
1180-04 |
R: 33308233 |
H: 5971183 |
Groß Schwiesow |
1 |
362 |
Tabelle 2: Standorte der WEA
Zu den genehmigten Anlagen gehören als Nebeneinrichtungen die Kranstellplätze sowie die neu herzustellenden Zuwegungen von den WEA bis zur nächsten bestehenden öffentlichen Zuwegung (Straße oder Weg).
- Der Betrieb der vier WEA wird insoweit eingeschränkt, als dass die von den WEA verursachten Geräuschimmissionen im gesamten Einwirkungsbereich nicht zu einer unzulässigen Überschreitung der Immissionsrichtwerte nach Nr. 6.1 der TA Lärm beitragen dürfen. Für die maßgeblichen Immissionsorte gelten in einer Höhe von 5,0 m insbesondere folgende Teil-Immissionswerte für den Beurteilungszeitraum „nachts“:
- IO Groß Schwiesow, Storchenweg 20 36 dB(A)
- IO Groß Schwiesow, Am Park 15 35 dB(A)
- Die sofortige Vollziehung sämtlicher Nebenbestimmungen wird angeordnet.
- Die Genehmigung erlischt, wenn nicht bis zum 30.05.2027 mit dem Bau der Anlagen begonnen wurde bzw. spätestens bis zum 30.05.2029 der bestimmungsgemäße Betrieb der Anlagen aufgenommen worden ist.
- Die Windpark Mistorf Erweiterung GmbH & Co. KG hat vor Baubeginn ein Ersatzgeld in Höhe von XXX EUR zu zahlen. Die Bankverbindung und das Kassenzeichen werden der Vorhabenträgerin nach angezeigtem Baubeginn durch das StALU MM mitgeteilt.
- Für die Kosten des Verfahrens ergeht ein gesonderter Kostenbescheid.
Die Genehmigung ist mit Nebenbestimmungen verbunden.
Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides, der auch die Entscheidungsbegründung enthält, kann in der Zeit vom 18.06.2024 bis einschließlich 01.07.2024 wie folgt eingesehen werden.
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg
An der Jägerbäk 3
18069 Rostock
Mo bis Do: 7:30 – 15:30 Uhr
Fr: 7:30 – 13:00 Uhr
Darüber hinaus ist die Einsichtnahme nach telefonischer Absprache (0385-58867543) auch außerhalb dieser Zeiten möglich.
Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich unter der vorstehenden Adresse oder elektronisch unter poststelle@stalumm.mv-regierung.de beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg angefordert werden.
Darüber hinaus wird der Genehmigungsbescheid ab dem 18.06.2024 im zentralen Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (UVP-Portal) unter https://www.uvp-verbund.de/mv veröffentlicht.
Der Bescheid gilt mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Ende der Auslegungsfrist Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, An der Jägerbäk 3, 18069 Rostock erhoben werden.