Antrag auf Genehmigung von 21 Windenergieanlagen der Windpark GmbH & Co. Diekhof-Recknitz KG am Standort Recknitz

Amtliche Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BIm-SchG)

Nr.AA-Nr.: 35/2024  | 19.08.2024  | StALU MM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg

Die Windpark GmbH & Co. Diekhof-Recknitz KG (Dreekamp 5 26605 Aurich) plant die Errichtung und den Betrieb von 21 Windenergieanlagen im Vorranggebiet für Windenergieanlagen Recknitz (Gemarkung Recknitz, Flur 2, Flurstücke 2, 3, 82, 85, 86, 88/1, 88/2; Gemarkung Rossewitz, Flur 1, Flurstücke 251/1, 291, 293/1, 293/2; Gemarkung Liessow, Flur 2 Flurstück 7; Gemarkung Knegendorf, Flur 1, Flurstück 157 sowie Gemarkung Spoitgendorf, Flur 3, Flurstück 39) und hat hierzu eine Neugenehmigung beantragt. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 571-1.6.1G-01 beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (zuständige Genehmigungsbehörde) geführt.

Für das Vorhaben ist eine Genehmigung nach dem BImSchG in Verbindung mit Nr. 1.6.1 des Anhang 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG erforderlich und ein Genehmigungsverfahren nach § 10 BImSchG sowie eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung richtet sich nach § 10 Abs. 3 und 4 BImSchG und §§ 8ff. der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.

Antrag und Antragsunterlagen (einschließlich des UVP-Berichts) sowie die bereits vorliegenden entscheidungserheblichen behördlichen Stellungnahmen zum Vorhaben (Amt für Raumordnung und Landesplanung Region Rostock; LAGuS M-V; Stadt Laage; Gemeinde Plaaz; Wasser- und Bodenverband „Nebel“; Wasser- und Bodenverband „Recknitz-Boddenkette“; Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V; Forstamt Güstrow; Landeskirchenamt M-V; Straßenbauamt Stralsund; Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr; LK Rostock: untere Baubehörde, untere Wasserbehörde, untere Bodenschutzbehörde, Amt für Kreisentwicklung) können in der Zeit vom 26.08.2024 bis einschließlich 25.09.2024 unter www.stalu-mv.de/mm/Service/Bekanntmachungen-nach-BImSchG/Bereich-Immissionsschutz eingesehen werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine leicht zu erreichende Zugänglichmachung zur Verfügung gestellt zu bekommen (Kontakt: 0385-58867542).

Darüber hinaus können die vorbezeichneten Unterlagen wie folgt eingesehen werden:

Amt Güstrow-Land

für die Gemeinde Plaaz

Haselstraße 4

18273 Güstrow

 

Mo:     9:00 – 12:00 Uhr

Di:       9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr

Do:      9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr

Fr:       9:00 – 12:00 Uhr

 

sowie im

 

Amt Laage

Am Markt 7

18299 Laage

 

Di:       9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:30 Uhr

Do:      9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

Fr:       9:00 – 12:00 Uhr

 

Die vorbezeichneten Unterlagen werden zudem ab dem 26.08.2024 im zentralen Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (UVP-Portal) unter www.uvp-verbund.de/mv veröffentlicht.

Einwendungen gegen das Vorhaben können ab dem ersten Tag der Auslegung bis einschließlich 24.10.2024 schriftlich oder per E-Mail (StALUMM-Einwendungen-A5@stalumm.mv-regierung.de) beim StALU MM erhoben werden. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen für das Genehmigungsverfahren ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Name und Anschrift der Einwender sind in den Einwendungen vollständig und deutlich lesbar anzugeben. Unleserliche Namen oder Anschriften können im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden. Die Einwendungen werden der Antragstellerin sowie denjenigen im Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt ist, bekannt gegeben. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet die Genehmigungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen, ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird. Die Entscheidung wird öffentlich bekannt gegeben.

Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.