Änderung von drei Windenergieanlagen der BS Windertrag Nr. 16 Co. KG am Standort Schlage - Auslegung Genehmigungsbescheid

Amtliche Bekanntmachung nach § 19 Abs. 3 Satz 2 und 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz

Nr.AA-Nr.: 41/2024  | 19.09.2024  | StALU MM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg hat der BS Windertrag Nr. 16 Co. KG mit Bescheid vom 22.08.2024 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die wesentliche Änderung von drei Windenergieanlagen am Betriebsstandort Schlage (Gemarkung Bandelstorf, Flur 4, Flurstück 6) erteilt.

Der verfügende Teil des Bescheides hat folgenden Wortlaut:

1      

Auf Antrag vom 27.03.2024 (Eingang am 05.04.2024) wird der BS Windertrag Nr. 16 GmbH & Co. KG die Genehmigung erteilt, die mit Bescheid vom 21.09.2023 genehmigten Windenergieanlagen (WEA) im Vorranggebiet für WEA Schlage (130) wie folgt zu ändern:

-       Erhöhung der Nabenhöhe der WEA ID 1152-01 und 1152-02 von 110 m auf 125,4 m

-       Änderung des Anlagentyps der WEA ID 1152-03 vom Typ Nordex N117 STE mit 120 m Nabenhöhe auf Nordex N133 STE mit 110 m Nabenhöhe mit einer Verschiebung des Standortes um ca. 13 m.

Die geänderten WEA weisen die folgenden Merkmale auf:

ID

Typ

max. elektr. Leistung [MW]

Nabenhöhe [m]

Rotor-durch-messer [m]

Gesamthöhe über Grund [m]

Gesamthöhe über NN [m]

Schallleistungs-pegel

Le, max* [dB(A)]

1152-01

Nordex N133 STE

tags:

4,80

nachts:

3,38

125,40

133,20

192,00

238,70

tags: 106,2

mode 0

nachts: 100,2

mode 9

1152-02

Nordex N133 STE

tags:

4,80

nachts:

3,38

125,40

133,20

192,00

236,90

tags: 106,2

mode 0

nachts: 100,2

mode 9

1152-03

Nordex N133 STE

tags:

4,80

nachts:

3,30

110,00

133,20

176,60

229,20

tags: 106,2

mode 0

nachts: 99,7

mode 10

Tabelle 1: technische Merkmale der WEA

* der Le,max enthält die Unsicherheit der Emissionsdaten gem. Ziff. 3b), 3c) und 4.1 der LAI-Hinweise

 

Die WEA werden an folgenden Standorten genehmigt:

ID

ETRS 89 UTM 6 Grad Zone 33

Gemarkung

Flur

Flurstück

1152-01

R: 33321018

H: 5990506

Bandelstorf

4

6

1152-02

R: 33321275

H: 5990240

Bandelstorf

4

6

1152-03

R: 33320962

H: 5990229

Bandelstorf

4

6

Tabelle 2: Standorte der WEA

 

Darüber hinaus wird die in den Antragsunterlagen dargestellte Umplanung der windparkinternen Zuwegung genehmigt.

2      

Die von den WEA ID 1152-01, 1152-02 und 1152-03 verursachten Schallimmissionen dürfen im gesamten Einwirkungsbereich nicht zu einer unzulässigen Überschreitung der Immissionsrichtwerte nach Nr. 6.1 der TA Lärm beitragen. Für den folgenden maßgeblichen Immissionsort gilt insbesondere folgender Teil-Immissionswert für den Beurteilungszeitraum „nachts“:

IO Pankelow, Alte Reihe 15b                                    30 dB(A).

3      

Die sofortige Vollziehung der Nebenbestimmungen 7.1 bis 7.18 wird angeordnet.

4      

Die Genehmigung erlischt, wenn nicht bis zum 30.09.2027 mit dem Bau der WEA begonnen wurde bzw. spätestens bis zum 30.09.2029 der bestimmungsgemäße Betrieb der WEA aufgenommen worden ist.

5      

Die Höhe des mit Bescheid vom 21.09.2023 festgesetzten Ersatzgeldes wird neu festgelegt. Damit hat die BS Windertrag Nr. 16 GmbH & Co. KG vor Baubeginn ein Ersatzgeld in Höhe von 251.147,00 € auf das Konto der Landeszentralkasse Mecklenburg-Vorpommern, Bundesbank Filiale Rostock zu zahlen. Die Bankverbindung und das Kassenzeichen werden der Vorhabenträgerin nach angezeigtem Baubeginn durch das StALU MM mitgeteilt. Der Nachweis für die erfolgte Zahlung ist vor Beginn der Bauarbeiten dem StALU MM, Dezernat 54, sowie dem StALU MM, Dezernat 45, vorzulegen.

6      

Für die Kosten des Verfahrens ergeht ein gesonderter Kostenbescheid.

Die Genehmigung ist mit Nebenbestimmungen verbunden.

Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides, der auch die Entscheidungsbegründung enthält, kann in der Zeit vom 08.10.2024 bis einschließlich 21.10.2024 unter www.stalu-mv.de/mm/Service/Bekanntmachungen-nach-BImSchG/Bereich-Immissionsschutz eingesehen werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine leicht zu erreichende Zugänglichmachung zur Verfügung gestellt zu bekommen (Kontakt: 0385-58867542).

Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich unter der vorstehenden Adresse oder elektronisch unter poststelle@stalumm.mv-regierung.de beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg angefordert werden.

Der Bescheid gilt mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Ende der Auslegungsfrist Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, An der Jägerbäk 3, 18069 Rostock erhoben werden. Der Widerspruch eines Dritten ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.

Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder der Anfechtungsklage nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO kann nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung der Zulassung gestellt und begründet werden.