Errichtung von fünf Windenergieanlagen (WEA) bei gleichzeitigem Rückbau von zwei WEA der eno energy GmbH am Standort Brusow

Amtliche Bekanntmachung nach § 19 Abs. 3 Satz 2 und 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz

Nr.AA-Nr.: 02/03/2025  | 20.01.2025  | StALU MM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg hat der eno energy GmbH (Straße am Zeltplatz 7, 18230 Ostseebad Rerik) mit Bescheid vom 19.12.2024 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von fünf WEA am Betriebsstandort Brusow (Gemarkung: Brusow; Flur: 1; Flurstück: 295, 297, 299) erteilt.

Der verfügende Teil des Bescheides hat folgenden Wortlaut:

           

  1. Auf Antrag vom 22.06.2023 wird der eno energy GmbH die Genehmigung erteilt, wie folgt fünf Windenergieanlagen (WEA) in der Gemarkung Brusow zu errichten und zu betreiben.

Die Anlagen weisen folgende Merkmale auf:

ID

Typ

max. elektr. Leistung [MW]

Naben-höhe [m]

Rotor-durch-messer [m]

Gesamt-höhe über Grund [m]

max. Gesamt-höhe über NN [m]

Schallleistungs-pegel

Le, max * [dB(A)]

 

1236-01

 

eno 126

tags:

4,8

nachts:

3,7

82,3

(inkl. 0,3 m Fundamenterhöhung)

 

126,0

145,3

(inkl. 0,3 m Fundamenterhöhung)

238,9

(inkl. 0,3 m Fundamenterhöhung)

tags: 105,9 mode: 4800-112

nachts: 103,8 mode: 3700-105

 

1236-02

 

eno 126

tags:

4,8

nachts:

3,7

83,5

(inkl. 1,5 m Fundamenterhöhung)

 

 

126,0

146,5

(inkl. 1,5 m Fundamenterhöhung)

237,8

(inkl. 1,5 m Fundamenterhöhung)

tags: 105,9 mode: 4800-112

nachts: 103,8 mode: 3700-105

 

1236-03

 

eno 126

tags:

4,8

nachts:

3,7

83,5

(inkl. 1,5 m Fundamenterhöhung)

 

126,0

146,5

(inkl. 1,5 m Fundamenterhöhung)

236,0

(inkl. 1,5 m Fundamenterhöhung)

tags: 105,9 mode: 4800-112

nachts: 103,8 mode: 3700-105

 

1236-04

 

eno 126

tags:

4,8

nachts:

3,7

88,5

(inkl. 1,5 m Fundamenterhöhung)

 

126,0

151,5

(inkl. 1,5 m Fundamenterhöhung)

235,9

(inkl. 1,5 m Fundamenterhöhung)

tags: 105,9 mode: 4800-112

nachts: 103,8 mode: 3700-105

 

1236-05

 

eno 126

tags:

4,8

nachts:

3,7

88,5

(inkl. 1,5 m Fundamenterhöhung)

 

126,0

151,5

(inkl. 1,5 m Fundamenterhöhung)

 

236,9

(inkl. 1,5 m Fundamenterhöhung)

tags: 105,9 mode: 4800-112

nachts: 103,8 mode: 3700-105

* der Le,max enthält die Unsicherheit der Emissionsdaten gem. Ziff. 3b), 3c) und 4.1 der LAI-Hinweise

                                                                                                Tabelle 1: Technische Merkmale der WEA

 

 Die WEA werden an folgenden Standorten genehmigt:

ID

ETRS 89 UTM 6 Grad Zone 33

Gemarkung

Flur

Flurstück

1236-01

R: 33293378

H: 5995419

Brusow

1

299

1236-02

R: 33293232

H: 5995640

Brusow

1

297

1236-03

R: 33293577

H: 5995610

Brusow

1

297

1236-04

R: 33293488

H: 5995880

Brusow

1

295

1236-05

R: 33293135

H: 5995887

Brusow

1

295

                                                                                      Tabelle 2: Standort der WEA

     Zu der genehmigten Anlage gehören als Nebeneinrichtungen der Kranstellplatz sowie die neu herzustellende Zuwegung       von den WEA bis zur nächsten bestehenden öffentlichen Zuwegung (Straße oder Weg).

  1. Die von den WEA ID 1236-01 bis -05 verursachten Schallimmissionen dürfen im gesamten Einwirkungsbereich nicht zu einer unzulässigen Überschreitung der Immissionsrichtwerte nach Nr. 6 der TA Lärm beitragen.

           Für die folgenden maßgeblichen Immissionsorte (lt. Schallgutachten) gelten insbesondere folgende Teil-                                Immissionswerte der Zusatzbelastung i. S. der TA Lärm für den Beurteilungszeitraum „nachts“:

 

  - IO Brusow, Am Gutshof 8                                       39 dB(A)

  - IO Brusow, Birkenweg 4c                                       37 dB(A)

  - IO Brusow, Zum Heidenholt 27                              39 dB(A)

  - IO Brusow, Zum Heidenholt 30                              40 dB(A)

  - IO Brusow, Brusower Chaussee 10                        38 dB(A)

  - IO Glashagen, Alte Dorfstraße 13                          36 dB(A)

  - IO Glashagen, Am Waldrand 1a                             36 dB(A)

  - IO Reddelich, An der B105 Nr. 26                          34 dB(A)

  - IO Reddelich, Glashäger Str. 1                                36 dB(A)

  - IO Kröpelin, Am Hohlweg 2                                    28 dB(A)

  - IO Kröpelin, Schulstraße 30                                    29 dB(A)

  - IO Kröpelin, B-Plan Nr. 15, Gebietsgrenze             34 dB(A)

 

  1. Die sofortige Vollziehung der Nebenbestimmungen 7.1, 7.2, 7.3, 7.4 bis 7.9, 7.11 und 7.12, 7.13 bis 7.18, 7.19 bis 7.32, 7.34 bis 7.46, 7.47 bis 7.49, 7.50 bis 7.73, 7.74 bis 7.76, 7.77 sowie 7.78 wird angeordnet.
  2. Die Genehmigung erlischt, wenn nicht bis zum 23.01.2028 mit dem Bau der Anlagen begonnen wurde und spätestens bis zum 23.01.2030 der bestimmungsgemäße Betrieb der WEA aufgenommen worden ist.
  3. Die eno energy GmbH hat vor Baubeginn eine Ersatzgeldzahlung für das Landschaftsbild in Höhe von 355.075,87 EUR auf das Konto der Landeszentralkasse Mecklenburg-Vorpommern, Bundesbank Filiale Rostock zu zahlen. Die Bankverbindung und das Kassenzeichen werden der Vorhabenträgerin nach angezeigtem Baubeginn durch das StALU MM mitgeteilt.

Die Genehmigung ist mit Nebenbestimmungen verbunden.

Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides, der auch die Entscheidungsbegründung enthält, kann in der Zeit vom 21.01.2025 bis einschließlich 03.02.2025 unter www.stalu-mv.de/mm/Service/Bekanntmachungen-nach-BImSchG/Bereich-Immissionsschutz eingesehen werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine leicht zu erreichende Zugänglichmachung zur Verfügung gestellt zu bekommen (Kontakt: 0385-58867546).

Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich unter der vorstehenden Adresse oder elektronisch unter poststelle@stalumm.mv-regierung.de beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg angefordert werden.

Der Genehmigungsbescheid wird zudem auf der Internetseite des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg unter http://www.stalu-mv.de/mm/Service/Bekanntmachungen-nach-BImSchG/Bereich-Immissionsschutz/ veröffentlicht.

Der Bescheid gilt mit dem Ende der Auslegungsfrist als zugestellt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Ende der Auslegungsfrist Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, An der Jägerbäk 3, 18069 Rostock erhoben werden. Der Widerspruch eines Dritten ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.

 

Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder der Anfechtungsklage nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO kann nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung der Zulassung gestellt und begründet werden.