Errichtung von zwei Windenergieanlagen (WEA) der BS Windertrag GmbH am Standort Schlage
Amtliche Bekanntmachung nach § 19 Abs. 3 Satz 2 und 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg hat der BS Windertrag GmbH (Joachim-Karnatz-Allee 1, 10557 Berlin) mit Bescheid vom 12.12.2024 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei WEA am Betriebsstandort Schlage (Gemarkung: Schlage, Flur: 1, Flurstück: 220 / Gemarkung: Göldenitz, Flur: 1, Flurstücke: 220) erteilt.
Der verfügende Teil des Bescheides hat folgenden Wortlaut:
- Auf Antrag vom 06.01.2020 wird der BS Windertrag GmbH die Genehmigung erteilt, wie folgt zwei Windenergieanlagen (WEA) zur Forschung und Entwicklung von Windenergie zu errichten und zu betreiben.
Die Anlagen weisen folgende Merkmale auf:
ID |
Typ |
max. elektr. Leistung [MW] |
Nabenhöhe [m] |
Rotor-durch-messer [m] |
Gesamthöhe über Grund [m] |
Gesamthöhe über NN [m] |
Schallleistungs-pegel Le, max [dB(A)]* |
1179-02 |
Vestas V150-6.0 |
6,0 |
105,00 |
150,00 |
180,00 |
223,00 (inkl. 0,3 m Fundament-absenkung) |
tags/nachts: 106,6 Mode PO6000 |
1179-03 |
Vestas V150-6.0 |
6,0 |
125,00 |
150,00 |
200,00 |
239,00 (inkl. 0,1 m Fundament-absenkung) |
tags/nachts: 106,6 Mode PO6000 |
Tabelle 1: Technische Merkmale der WEA
* der Le,max enthält die Unsicherheit der Emissionsdaten gem. Ziff. 3b), 3c) und 4.1 der LAI-Hinweise
Die WEA werden an folgenden Standorten genehmigt:
ID |
ETRS 89 UTM 6 Grad Zone 33 |
Gemarkung |
Flur |
Flurstück |
|
1179-02 |
R: 33322120 |
H: 5989133 |
Schlage |
1 |
220 |
1179-03 |
R: 33322506 |
H: 5989065 |
Göldenitz |
1 |
220 |
Tabelle 2: Standort der WEA
Zu der genehmigten Anlage gehören als Nebeneinrichtungen der Kranstellplatz sowie die neu herzustellende Zuwegung von der WEA bis zur nächsten bestehenden öffentlichen Zuwegung (Straße oder Weg).
- Die von den WEA ID 1179-02 und 1179-03 verursachten Schallimmissionen dürfen im gesamten Einwirkungsbereich nicht zu einer unzulässigen Überschreitung der Immissionsrichtwerte nach Nr. 6.1 der TA Lärm beitragen. Für die folgenden maßgeblichen Immissionsorte gelten insbesondere folgende Teil-Immissionswerte für den Beurteilungszeitraum „nachts“:
- IO Göldenitz, Petschower Straße 1 37 dB(A)
- IO Göldenitz, Schlager Straße 1 37 dB(A)
- IO Lieblingshof, Tessiner Straße 6a 36 dB(A)
- IO Petschow, Am Südwesthang 25 34 dB(A)
- IO Schlage, Unter den Linden 8 38 dB(A)
- IO Schlage, Häuslerei 5 38 dB(A)
- IO Schlage, Birkenstraße 11 3 8 dB(A)
- Die sofortige Vollziehung der Nebenbestimmungen 7.1, 7.2, 7.3 bis 7.7, 7.9 bis 7.15, 7.16, 7.17 bis 7.28, 7.30 bis 7.47, 7.48 bis 7.71, 7.72 und 7.73, 7.74 und 7.75, 7.76 bis 7.78 sowie 7.79 wird angeordnet.
- Die Genehmigung erlischt, wenn nicht bis zum 15.01.2028 mit dem Bau der WEA begonnen wurde bzw. spätestens bis zum 15.01.2030 der bestimmungsgemäße Betrieb der WEA aufgenommen worden ist.
- Die BS Windertrag GmbH hat jeweils vor Baubeginn, also vor Beginn der Baufeldfreimachung, für die WEA ID 1179-02 eine Ersatzgeldzahlung in Höhe von 79.582,00 EUR und für die WEA ID 1179-03 eine Ersatzgeldzahlung in Höhe von 95.168,00 EUR zu leisten. Die Bankverbindung und das Kassenzeichen werden der Vorhabenträgerin nach angezeigtem Baubeginn durch das StALU MM mitgeteilt.
Die Genehmigung ist mit Nebenbestimmungen verbunden.
Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides, der auch die Entscheidungsbegründung enthält, kann in der Zeit vom 21.01.2025 bis einschließlich 03.02.2025 unter www.stalu-mv.de/mm/Service/Bekanntmachungen-nach-BImSchG/Bereich-Immissionsschutz eingesehen werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine leicht zu erreichende Zugänglichmachung zur Verfügung gestellt zu bekommen (Kontakt: 0385-58867541).
Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich unter der vorstehenden Adresse oder elektronisch unter poststelle@stalumm.mv-regierung.de beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg angefordert werden.
Der Genehmigungsbescheid wird zudem auf der Internetseite des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg unter http://www.stalu-mv.de/mm/Service/Bekanntmachungen-nach-BImSchG/Bereich-Immissionsschutz/ veröffentlicht.
Der Bescheid gilt mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Ende der Auslegungsfrist Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, An der Jägerbäk 3, 18069 Rostock erhoben werden. Der Widerspruch eines Dritten ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.
Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder der Anfechtungsklage nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO kann nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung der Zulassung gestellt und begründet werden.