Errichtung von vier Windenergieanlagen (WEA) der WIND-projekt GmbH & Co. 54. Betriebs-KG am Standort Dummerstorf - Auslegung Genehmigungsbescheid

Amtliche Bekanntmachung nach § 19 Abs. 3 Satz 2 und 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz

Nr.AA-Nr.: 06/2025  | 17.01.2025  | StALU MM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg hat der WIND-projekt GmbH & Co. 54. Betriebs-KG (Am Strom 1-4, 18119 Rostock) mit Bescheid vom 11.12.2024 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von vier Windenergieanlagen am Betriebsstandort Dummerstorf (Gemarkung Dummerstorf, Flur 2, Flurstück 23) erteilt.

Der verfügende Teil des Bescheides hat folgenden Wortlaut:

  1. Auf Antrag vom 18.10.2023 (Eingang am 16.11.2023) wird der WIND-projekt GmbH & Co. 54. Betriebs-KG die Genehmigung erteilt, wie folgt vier Windenergieanlagen (WEA) zu errichten und zu betreiben.

Die Anlagen weisen folgende Merkmale auf:

ID

Typ

max. elektr. Leistung [kW]

Naben-höhe [m]

Rotor-durch-messer [m]

Gesamt-höhe ü. Grund [m]

max. Gesamt-höhe ü. NN [m]

Schallleistungs-pegel

Le, max * [dB(A)]

1240-01

Nordex N149 / 5.X (STE)

tags:

5.700

nachts:

3.920

125,40

(minus 0,5 m**)

149,1

199,95

238,75

 

tags: 107,3
(Mode 0)

nachts: 98,9
(Mode 14)

1240-02

Nordex N149 / 5.X (STE)

tags:

5.700

nachts:

3.920

104,70

149,1

179,25

220,05

tags: 107,3
(Mode 0)

nachts: 98,9
(Mode 14)

1240-03

Nordex N163 / 6.X (STE)

tags:

6.800

nachts:

5.820

118,00

163,0

199,5

236,60

tags: 108,9
(Mode 1)

nachts: 105,5
(Mode 8)

1240-04

Nordex N163 / 6.X (STE)

tags:

6.800

nachts:

5.940

118,00

163,0

199,5

236,50

 

tags: 108,9
(Mode 1)

nachts: 106,0

(Mode 7)

Tabelle 1: Technische Merkmale der WEA

* der Le,max enthält die Unsicherheit der Emissionsdaten gem. Ziff. 3b), 3c) und 4.1 der LAI-Hinweise

** Fundamentabsenkung

Die WEA werden an folgenden Standorten genehmigt:

ID

ETRS 89 UTM 6 Grad Zone 33

Gemarkung

Flur

Flurstück

1240-01

R: 33319162

H: 5986974

Dummerstorf

2

23

1240-02

R: 33319550

H: 5987104

Dummerstorf

2

23

1240-03

R: 33319439

H: 5986708

Dummerstorf

2

23

1240-04

R: 33319833

H: 5986543

Dummerstorf

2

23

Tabelle 2: Standorte der WEA

Zu den genehmigten Anlagen gehören als Nebeneinrichtungen die Kranstellplätze sowie die neu herzustellenden Zuwegungen von den WEA bis zur nächsten bestehenden öffentlichen Zuwegung (Straße oder Weg).

  1. Der Betrieb der vier WEA wird insoweit eingeschränkt, als dass die von den WEA verursachten Geräuschimmissionen im gesamten Einwirkungsbereich nicht zu einer unzulässigen Überschreitung der Immissionsrichtwerte nach Nr. 6.1 der TA Lärm beitragen dürfen. Für die maßgeblichen Immissionsorte gelten insbesondere folgende Teil-Immissionswerte für den Beurteilungszeitraum „nachts“:

          - IO Dummerstorf, Meiereiweg 39                                    35 dB(A)

          - IO Dummerstorf, Fernverkehrsstraße 8                         39 dB(A)

          - IO Schlage, Unter den Linden 11                                  30 dB(A)

          - IO Groß Potrems, Parkweg 11e                                    33 dB(A)

          - IO Prisannewitz, Am Sportplatz 1                                  30 dB(A)

          - IO Prisannewitz, Scharstorfer Straße 27                       30 dB(A)

          - IO Prisannewitz, Zu den Hufen 4                                   33 dB(A)

  1. Für die beantragten WEA ID 1240-01 bis 1240-04 wird gemäß § 16 Abs. 3 AwSV die wasserrechtliche Ausnahme für die außenliegenden Rückkühler sowie zum Verzicht auf ortsfeste Abfüll- und Umschlagsflächen, unter Beachtung entsprechender Auflagen, erteilt.
  2. Die sofortige Vollziehung der Nebenbestimmungen 7.1, 7.2, 7.3 bis 7.10, 7.11 bis 7.20, 7.21, 7.22 bis 7.34, 7.35 bis 7.51, 7.52 bis 7.55, 0 bis 7.60, 7.61 bis 7.62 sowie 7.63 bis 7.86 wird angeordnet.
  3. Die Genehmigung erlischt, wenn nicht bis zum 01.01.2028 mit dem Bau der Anlagen begonnen wurde und spätestens bis zum 01.01.2030 der bestimmungsgemäße Betrieb der Anlagen aufgenommen worden ist.
  4. Die WIND-projekt GmbH & Co. 54. Betriebs-KG hat vor Baubeginn (ab Baufeldfreimachung) eine Ersatzgeldzahlung in Höhe von 308.034,00EUR zu leisten. Die Bankverbindung und das Kassenzeichen werden der Vorhabenträgerin nach angezeigtem Baubeginn durch das StALU MM mitgeteilt.
  5. Für die Kosten des Verfahrens ergeht ein gesonderter Kostenbescheid.

 

Die Genehmigung ist mit Nebenbestimmungen verbunden.

Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides, der auch die Entscheidungsbegründung enthält, kann in der Zeit vom 11.02.2025 bis einschließlich 24.02.2025 unter www.stalu-mv.de/mm/Service/Bekanntmachungen-nach-BImSchG/Bereich-Immissionsschutz eingesehen werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine leicht zu erreichende Zugänglichmachung zur Verfügung gestellt zu bekommen (Kontakt: 0385-58867543).

Der Bescheid gilt mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Ende der Auslegungsfrist Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, An der Jägerbäk 3, 18069 Rostock erhoben werden. Der Widerspruch eines Dritten ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.

 

Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder der Anfechtungsklage nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO kann nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung der Zulassung gestellt und begründet werden.