Errichtung und Betrieb einer Windenergieanlage in Bützow - Repowering - Bescheid

Amtliche Bekanntmachung nach § 19 Abs. 3 Satz 2 und 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz

Nr.AA-Nr.: 7/2025  | 17.02.2025  | StALU MM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg hat der MEG Windpark Bützow GmbH & Co. KG (Lise-Meitner-Straße 4, 24941 Flensburg) mit Bescheid vom 27.01.2025 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer WEA am Betriebsstandort Bützow (Gemarkung: Bützow, Flur: 1, Flurstücke:  327, 328) erteilt.

Der verfügende Teil des Bescheides hat folgenden Wortlaut:

           

  1. Auf Antrag vom 09.04.2024 wird der MEG Windpark Bützow GmbH & Co. KG die Genehmigung erteilt, wie folgt eine Windenergieanlage (WEA) zu errichten und zu betreiben.

Die Anlage weist folgende Merkmale auf:

ID

Typ

max. elektr. Leistung [MW]

Naben-höhe [m]

Rotor-durch-messer [m]

Gesamt-höhe über Grund [m]

max. Gesamt-höhe über NN [m]

Schallleistungs-pegel

Le, max * [dB(A)]

1248-01

VESTAS V162

tags:

6,200

nachts:

4,255

122,0

(inkl. 3,0 m Fundamenterhöhung)

162,00

203,00

 

229,50

 

tags: 106,5
[Mode PO6200]

nachts: 100,7
[Mode SO5]

* der Le,max enthält die Unsicherheit der Emissionsdaten gem. Ziff. 3b), 3c) und 4.1 der LAI-Hinweise

Tabelle 1: Technische Merkmale der WEA

Die WEA wird an folgendem Standort genehmigt:

ID

ETRS 89 UTM 6 Grad Zone 33

Gemarkung

Flur

Flurstück

1248-01

R: 33299385

H: 5973333

Bützow

1

327, 328

           

Tabelle 2: Standort der WEA

Zu der genehmigten Anlage gehören als Nebeneinrichtungen der Kranstellplatz sowie die neu herzustellende Zuwegung von der WEA bis zur nächsten bestehenden öffentlichen Zuwegung (Straße oder Weg).

  1. Die sofortige Vollziehung der Nebenbestimmungen 1 und 6.2, 6.3, 6.4 bis 6.12, 6.13 bis 6.21, 6.22, 6.23 bis 6.35, 6.36 bis 6.54, 6.55 bis 6.78, 6.79 bis 6.81, 6.83 und 6.84 wird angeordnet.
  2. Die Genehmigung erlischt, wenn nicht bis zum 01.12.2027 mit dem Bau der Anlage begonnen wurde und spätestens bis zum 01.12.2029 der bestimmungsgemäße Betrieb der WEA aufgenommen worden ist.
  3. Die MEG Windpark Bützow GmbH & Co. KG hat vor Baubeginn, also vor Beginn der Baufeldfreimachung, eine Ersatzgeldzahlung in Höhe von 41.491,50 EUR zu leisten. Die Bankverbindung und das Kassenzeichen werden der Vorhabenträgerin nach angezeigtem Baubeginn durch das StALU MM mitgeteilt.

Die Genehmigung ist mit Nebenbestimmungen verbunden.

Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides, der auch die Entscheidungsbegründung enthält, kann in der Zeit vom 18.02.2025 bis einschließlich 03.03.2025 unter www.stalu-mv.de/mm/Service/Bekanntmachungen-nach-BImSchG/Bereich-Immissionsschutz/ eingesehen werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine leicht zu erreichende Zugänglichmachung zur Verfügung gestellt zu bekommen (Kontakt: 0385-58867544).

Der Bescheid gilt mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Ende der Auslegungsfrist Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, An der Jägerbäk 3, 18069 Rostock erhoben werden. Der Widerspruch eines Dritten ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.

 

Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder der Anfechtungsklage nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO kann nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung der Zulassung gestellt und begründet werden.