Umsetzung von Maßnahmen der Managementplanung im Zuständigkeitsbereich des StALU MM
Die in den Managementplänen für Natura 2000-Gebiete ausgewiesenen Erhaltungs-, Wiederherstellungs- und Entwicklungsmaßnahmen werden unter anderem mit dem Instrument der Naturschutzförderrichtlinie NatSchFöRL M-V umgesetzt.
Das StALU MM ist als Bewilligungsbehörde für folgende Förderschwerpunkte dieser Richtlinie zuständig:
- Renaturierung und Neuanlage von Söllen und Kleingewässern in Natura 2000-
Gebieten, - Erhalt, Wiederherstellung oder Verbesserung von Lebensräumen und Arthabitaten,
- Schaffung oder Erhöhung von Akzeptanz für geschützte Tierarten,
- Anpflanzung von Hecken heimischer Arten.
Kontakt
Heike Winetzka
Susann Rekow