Umsetzung von Maßnahmen der Managementplanung im Zuständigkeitsbereich des StALU MM

Die in den Managementplänen für Natura 2000-Gebiete ausgewiesenen Erhaltungs-, Wiederherstellungs- und Entwicklungsmaßnahmen werden unter anderem mit dem Instrument der Naturschutzförderrichtlinie NatSchFöRL M-V umgesetzt.

Das StALU MM ist als Bewilligungsbehörde für folgende Förderschwerpunkte dieser Richtlinie zuständig:

  • Renaturierung und Neuanlage von Söllen und Kleingewässern in Natura 2000-
    Gebieten,
  • Erhalt, Wiederherstellung oder Verbesserung von Lebensräumen und Arthabitaten,
  • Schaffung oder Erhöhung von Akzeptanz für geschützte Tierarten,
  • Anpflanzung von Hecken heimischer Arten.

Kontakt

Heike Winetzka
Telefon: 0381-331 67405
Susann Rekow
Telefon: 0381-331 67403