Wesentliche Änderung der Biogasanlage Altentreptow

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 8a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Nr.AB 01/21  | 25.01.2021  | StALU MS  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte

Gemäß § 10 Abs. 8, 8a des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) i. V. m. § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte hiermit bekannt:

Mit dem Bescheid ÄG 012/20 vom 17.12.2020 wurde der Biogas Altentreptow GmbH & Co. KG gemäß § 16 BImSchG eine Genehmigung erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:

Der Biogas Altentreptow GmbH & Co. KG, Reutershof 3, 17087 Altentreptow, wird auf Antrag vom 27.04.2020 (Posteingang 30.04.2020) zuletzt ergänzt am 11.09.2020 gemäß § 16 BImSchG i. V. m. den Nummern 8.6.3.1 (G, E), 1.2.2.2 (V), 9.1.1.2 (V) und 9.36 (V) des Anhangs 1 der 4. BImSchV nachstehende Änderungsgenehmigung erteilt.

Diese Änderungsgenehmigung umfasst die wesentliche Änderung von Anlagenbestandteilen der mit den Bescheiden G 005/11 vom 15.02.2011 und ÄG 009/12 vom 03.04.2012 genehmigten Biogasanlage mit einem Blockheizkraftwerk (BHKW) am Standort 17087 Altentreptow, Ganzkower Weg, Gemarkung Altentreptow, Flur 4, Flurstücke 277/14, 356/3 und 361/15.

 a) Diese Genehmigung beinhaltet im Einzelnen:

- den Austausch der Flexo-Dächer auf den vorhandenen zwei Fermentern und zwei Gärrestspeichern durch jeweils gasdichte Tragluftdächer (Doppelmembranabdeckung bestehend aus einer Außen- und Innenmembran aus speziellem bi-axialen Biogasfolien aus Polyestergewebe mit beidseitiger PVC-Beschichtung, Dachhöhe jeweils ca. 9 m)

- die Erhöhung der Größe des Gaslagers der Gesamtanlage nach Nr. 9.1.1.2. (V) der 4. BImSchV von ca. 12,6 t auf ca. 23 t

- die Erhöhung der Gasspeichermenge der Anlage nach der Störfall- Verordnung (12. BImSchV) auf 43.355 kg

Die Biogasanlage dient nach der Änderung unverändert der Erzeugung von insgesamt ~8,06 Mio. Nm³/a Rohbiogas bei einer geänderten Gaslagermenge von dann maximal 43.355 kg (nach der 12. BImSchV) in der geänderten Anlage. Damit ist die Biogasanlage weiterhin als Betriebsbereich der unteren Klasse gemäß § 2 Abs. 1 der 12. BImSchV eingestuft.

 b) Nach der Änderung besteht die Anlage aus folgenden Anlagenteilen:

(Die Nummerierung der Behälter ist gemäß Lageplan, Blatt 035 der Anlage des Bescheids.)

- eine Fahrsiloanlage

- eine Fahrzeugwaage

„Anlagenstrecke 1“

- ein Schubboden (ca. 120 m³, abgedeckt) am Technikgebäude

- ein Technikgebäude mit einem BHKW (Gas-Otto-Motor, GE Jenbacher, 549 kWel, 1.351 kWFWL), ein Dissolver (Füllvolumen 3 m³), einem Schaltraum und Technikraum, einer Schmierölstation

- ein Fermenter [Fermenter I] (Vnetto = ca. 3.088 m³, Vbrutto = ca. 3.507 m³, Durchmesser 25,5 m, Höhe 7 m) mit Tragluftdach (gasdichtes Dach mit einer Höhe von ca. 9 m und einem max. Speichervermögen von 2.715 m³)

- ein Gärrestspeicher [Gärrestspeicher I] (Vnetto = ca. 4.975 m³, Vbrutto = ca. 5.283 m³, Durchmesser 31 m, Höhe 7 m) mit Tragluftdach (gasdichtes Dach mit einer Höhe von ca. 9 m und einem max. Speichervermögen von ca. 3.650 m³) und mit einer Entnahmestation

- eine Notfackel

- Rezirkulationsschacht und Kondensatstrecke

„Anlagenstrecke 2“

- ein Schubboden (ca. 120 m³, abgedeckt) am Technikgebäude

- ein Technikgebäude mit einem Dissolver (Füllvolumen 3 m³), einem Schaltraum und Technikraum

- ein Fermenter [Fermenter II] (Vnetto = ca. 5.068 m³, Vbrutto = ca. 5.647 m³, Durchmesser 31,32 m, Höhe 8 m) mit Tragluftdach (gasdichtes Dach mit einer Höhe von ca. 9 m und einem max. Speichervermögen von 3.734 m³)

- zwei Gärrestspeicher

--> Gärrestspeicher IIA (Vnetto = ca. 4.975 m³, Vbrutto = ca. 5.283 m³, Durchmesser 31 m, Höhe 7 m) mit Tragluftdach (gasdichtes Dach mit einer Höhe von ca. 9 m und einem max. Speichervermögen von ca. 3.650 m³)

--> Gärrestspeicher IIB (Vnetto = ca. 5.447 m³, Vbrutto = ca. 5.784 m³, Durchmesser ca. 33 m, Höhe 7 m) mit Tragluftdach (gasdichtes Dach mit einer Höhe von ca. 9 m und einem max. Speichervermögen von ca. 3.968 m³) und mit einer Entnahmestation

- Rezirkulationsschacht und Kondensatstrecke

Die Biogas Altentreptow GmbH & Co. KG betreibt ausgelagert drei Satelliten-BHKW.

 c) Die eingesetzte Inputmenge von 61.600 t/a (~168,8 t/d) bleibt unverändert und setzt sich wie folgt zusammen: 20.000 t/a Schweinegülle, 12.000 t/a Maissilage, 11.000 t/a Ganzpflanzensilage (GPS), 11.000 t/a Grassilage, 3.000 t/a Hühnertrockenkot, 3.000 t/a Zuckerrüben, 700 t/a Geflügelmist, 500 t/a Kartoffeln, 400 t/a Wasser

 d) Das Verfahren (Vergärung/Gasgewinnung) bleibt unverändert (entsprechend ÄG 014/18 vom 22.06.2018) bei einer mittleren hydraulischen Verweilzeit im gasdichten System von insgesamt 160 Tagen. Die Gärraumtemperatur beträgt 35 - 40°C (mesophil). 

Die Genehmigung wurde unter Bedingungen und Auflagen erteilt.

Für den Bescheid gilt folgende

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg erhoben werden.

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe durch den Antragsteller (Genehmigungsinhaber) ohne die Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 Abs.1 S.2 VwGO i. V. m. § 13a Nr.1 des Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsstrukturgesetzes M-V (GerStrukGAG MV) Klage beim Verwaltungsgericht Greifswald, Domstraße 7, 17489 Greifswald erhoben werden.

Gegen die Kostenentscheidung allein kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg erhoben werden.

Hinweis auf BVT-Merkblatt

Ein BVT-Merkblatt (Best available technique reference dokument - BREF) für Biogasanlagen liegt bisher nicht vor.

Auslegung des Bescheids

Eine Ausfertigung des Bescheids mit den getroffenen Nebenbestimmungen einschließlich der Begründung liegt in der Zeit vom 26.01.2021 bis einschließlich 08.02.2021 aufgrund der derzeitigen Situation (Pandemie Coronavirus [COVID-19])

 im Internet unter www.stalu-mv.de/ms zur Einsichtnahme aus.

Sollte eine Einsichtnahme des Bescheids im Internet nicht möglich sein, kann eine Terminabstimmung für die Einsichtnahme des Bescheids

-    beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte (STALU MS), Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft, Neustrelitzer Straße 120, Block D, 17033 Neubrandenburg unter der Tel.: 0395-38069525 

-    und zusätzlich im Amt Treptower Tollensewinkel, Rathausstraße 1, 17087 Altentreptow unter der Tel.: 03961-2551662

erfolgen.

Gemäß § 10 (8) BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Str. 120, 17033 Neubrandenburg (poststelle@stalums.mv-regierung.de) angefordert werden.

gez. Dr. Liesette Wischer

Abteilung 5, Dezernat 52