Errichtung und Betrieb von einer Windenergieanlage in Völschow

Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 8 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) i. V. m. § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV)

Nr.AB 38/23  | 30.10.2023  | StALU MS  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte

Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG i. V. m. § 21a 9. BImSchV gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte bekannt:

Mit Bescheid G 007/23 vom 04.10.2023, Az StALU MS 51-571/1684-1/2020, wurde der Peene-Wind GmbH in 18516 Süderholz OT Griebenow eine Genehmigung gemäß § 4 BImSchG erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:

1                 Entscheidungsumfang

  1. Der Peene-Wind GmbH, Schlossweg 3, 18516 Süderholz / OT Griebenow wird die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von einer Windenergieanlage - WEA - vom Typ Enercon E-147 EP5 E2 -5.0 MW im Windeignungsgebiet „Völschow“ in der Gemeinde Völschow, Flur 1, Flurstück 75/3 erteilt.
  2. Der Umfang der Genehmigung bestimmt sich insbesondere nach den eingereichten Antragsunterlagen vom 03.02.2020 i.d.F. vom 04.10.2023, soweit in diesem Bescheid nichts abweichend geregelt ist.
  3. Der Antrag der Peene-Wind GmbH vom 03.02.2020 (PE 07.02.2020), wird zum Bestandteil der Genehmigung erhoben.
  4. Der durch das Vorhaben in Aussicht stehende Eingriff in Natur und Landschaft wird im beantragten Umfang gestattet. Der Eingriff ist kompensationspflichtig. Es werden 185.977 m² Kompensationsflächenäquivalente festgesetzt.
  5. Die Erfüllung der Bedingungen für den Betrieb der Anlage sowie die Einhaltung des Genehmigungsumfangs werden behördlich bei der sog. Betriebsfreigabeprüfung geprüft und durch eine schriftliche Bestätigung der Genehmigungsbehörde freigegeben. Zur Sicherstellung der Rückbauverpflichtung wird eine Bankbürgschaft zugunsten des Landkreises Vorpommern-Greifswald (bzw. dessen Rechtsnachfolgers) als Sicherheitsleistung in Höhe von 253.000,00 Euro festgesetzt.
  6. Die sofortige Vollziehung der Punkte 2.3.1, 2.3.2 sowie 2.6.3 bis 2.6.7 der Genehmigung wird angeordnet.
  7. Das gemeindliche Einvernehmen wird hiermit ersetzt.

 1.1 Entscheidungsinhalt

 Der Gegenstand der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung beinhaltet die Errichtung und den Betrieb folgender Anlage:

WEA-Nr.

WEA-Typ

Nennleistung

Standortkoordinaten nach ETRS89, UTM (6 Grad), Zone 33

Nabenhöhe

Rotordurchmesser

Gesamthöhe

Gemarkung

Flur

Flurstück des WEA-Fundamentes

„WEA 05“

Enercon E-147 EP5 E2

5,0 MW

E 33391645

N 5972497

155,0 m

147 m

228,5 m

Völschow

1

75/3

Im Einzelnen ergibt sich der Umfang der von der Genehmigung erfassten Anlage und Betriebsweise aus den im Anhang zu diesem Bescheid aufgeführten Unterlagen. Diese Genehmigung wird nach Maßgabe der im Anhang aufgeführten Antragsunterlagen erteilt, sofern sich nicht durch nachstehende Anforderungen Änderungen ergeben.

1.2 Eingeschlossene Entscheidungen

In dieser Genehmigung sind folgende Entscheidungen eingeschlossen (§ 13 BImSchG):

  • Baugenehmigung nach § 64 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)
  • Naturschutzgenehmigung gem. § 12 Abs. 6 i.V.m. § 40 NatSchAG M-V
  • luftfahrtrechtliche Zustimmung des Energieministeriums M-V
  • ersetztes gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB
  • denkmalrechtliche Genehmigung nach § 7 Abs. 1 DSchG M-V

1.3 Entscheidungsunterlagen

Antragsunterlagen

Der Genehmigungsinhalt wird durch folgende Antragsunterlagen näher bestimmt, die als Anlagen Bestandteil des Bescheides sind, soweit der Tenor des Bescheides bzw. die zugehörigen Nebenbestimmungen nichts Abweichendes regeln.

Als Entscheidungsunterlagen zur Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen lagen gemäß §§ 3, 4, 4a, 4b, 4c, 4e, 5 der 9. BImSchV folgende Unterlagen vor:

 Ordner 1 

Antrag Seiten 0001 – 0008
Kurzbeschreibung Seiten 0009 – 0022
Lagepläne Seiten 0023 – 0033
Anlage und Betrieb Seiten 0034 – 0053
Angaben zu gehandhabten Stoffen Seiten 0054 – 0058
wassergefährdende Stoffe Seiten 0059 – 0140
 Maschinenspezifika Seiten 0141 – 0150
Angaben zu Emissionen Seiten 0151 – 0223
Angaben zu Arbeitsschutz und Sicherheit Seiten 0224 – 0270
Betriebseinstellung Seiten 0271 – 0276
Abfälle Seiten 0277 – 0284

Ordner 2

Bauvorlagen und Unterlagen zum Brandschutz Seiten 0285 – 0335
Natur, Landschaft und Bodenschutz Seiten 0336 – 0439
Umweltverträglichkeitsprüfung Seiten 0440 – 0465
Anlagenspezifische Unterlagen Seiten 0466 – 0673

 

 

2                 Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Str. 120, 17033 Neubrandenburg, einzulegen.

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe durch den Antragsteller (Genehmigungsinhaber) ohne die Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 Abs.1 S.2 VwGO i. V. m. § 13a Nr.1 GerStrukGAG MV Klage beim Oberverwaltungsgericht Greifswald, Domstraße 7, 17489 Greifswald erhoben werden.

Gegen die Kostenentscheidung dieses Bescheides kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Dieser Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg einzulegen.

  

3                 Auslegung des Bescheids

Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides G 007/23 liegt in der Zeit vom 30.10.2023 bis einschließlich 14.11.2023 im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft, Neustrelitzer Str. 120, Block D, 17033 Neubrandenburg während der Dienststunden in der Zeit von

07:00 –15:30 Uhr         (dienstags bis 16:30, freitags bis 13:00 Uhr)

nach telefonischer Terminvereinbarung unter: 0385 588 69 - 516

zur Einsichtnahme aus.

Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Str. 120, 17033 Neubrandenburg, (poststelle@stalums.mv-regierung.de) angefordert werden.