Änderung der Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung G 011/23 vom 19.12.2023 auf standortgleiche Änderung des Anlagentyps von GE 6. – 164 auf Nordex N163-7.0 MW im Repoweringverfahren in der Gemeinde Bütow

Bekanntmachung nach gemäß § 10 Abs. 8 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) i. V. m. § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV)

Nr.AB 22/24  | 22.07.2024  | StALU MS  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte

Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG i. V. m. § 21a 9. BImSchV gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte bekannt:

Mit Bescheid ÄG 010/24 vom 28.06.2024, Az StALU MS 51-571/1718-2/2024, wurde der ENERTRAG SE, Gut Dauerthal, 17291 Dauerthal eine Änderungsgenehmigung gemäß § 16b Abs. 7 BImSchG i. V. m. § 6 WindBG erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:

 1.1    Entscheidungsumfang

  1. Der ENERTRAG SE, Gut Dauerthal, 17291 Dauerthal wird die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für die Errichtung und den Betrieb von sechs WEA (betriebsinterne Bezeichnung BÜ K1-K6) vom Typ Nordex N163-7.0 MW mit einer Nabenhöhe von 164 m, einem Rotordurchmesser von 163 m und einer Leistung von 7 MW im Windeignungsgebiet – WEG- Bütow im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte in der Gemeinde Bütow, Gemarkung Bütow Flur 1, Flurstücke 39/9, 39/10 und 39/11, Flur 3, Flurstücke 8/8 und 11/9 sowie Gemarkung Zepkow Flur 2, Flurstück 316/10 erteilt. Die Änderungsgenehmigung ist mit Auflagen verbunden.
  2. Der Umfang der Genehmigung bestimmt sich insbesondere nach den eingereichten Antragsunterlagen vom 19.01.2024, soweit in diesem Bescheid nichts Abweichendes geregelt wird. Der Antrag der ENERTRAG SE vom 19.01.2024 wird zum Bestandteil der Genehmigung erhoben.  

 

1.2 Entscheidungsinhalt

Der Gegenstand der immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung beinhaltet den Rückbau von 9 Windenergieanlagen des Typs DE Wind D4 (siehe Genehmigung G 011/23 vom 19.12.2023) sowie die Errichtung und den Betrieb folgender sechs Anlagen:

Neubau:

Tabelle 1: Neu zu errichtende Anlagen gem. Antragsunterlagen

WEA-Nr.

WEA-Typ

Nennleistung

Standortkoordinaten nach ETRS89, UTM (6 Grad), Zone 33

Nabenhöhe

Rotorradius

Gesamthöhe

Gemarkung

Flur

Flurstück des WEA-Fundamentes

„WEA BÜ K 1“

N163-7.0

7 MW

E 33332504

N 5912007

164 m

163 m

245,5 m

Bütow

1

39/11

WEA BÜ K 2“

N163-7.0

7 MW

E 33332948

N 5911858

164 m

163 m

245,5 m

Bütow

1

39/9

WEA BÜ K 3“

N163-7.0

7 MW

E 33332613

N 5911641

164 m

163 m

245,5 m

Bütow

1

39/10

WEA BÜ K 4“

N163-7.0

7 MW

E 33333000

N 5911473

164 m

163 m

245,5 m

Bütow

 3

11/9

WEA BÜ K 5“

N163-7.0

7 MW

E 33332530

N 5911161

164 m

163 m

245,5 m

Bütow

3

8/8

WEA BÜ K 6“

N163-7.0

7 MW

E 33332532

N 5910666

164 m

163 m

245,5 m

Zepkow

2

316/10

 

1.3 Eingeschlossene Entscheidungen

Diese Genehmigung schließt gemäß § 13 BImSchG alle für das Vorhaben erforderlichen anlagenbezogenen Zulassungen ein. 

 

1.4 Entscheidungsunterlagen

Der Genehmigungsinhalt wird durch folgende Antragsunterlagen näher bestimmt, die als Anlagen Bestandteil des Bescheides sind, soweit der Tenor des Bescheides bzw. die zugehörigen Nebenbestimmungen nichts Abweichendes regeln.

Als Entscheidungsunterlagen zur Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen lagen gemäß §§ 3, 4, 4a, 4b, 4c, 5 der 9. BImSchV folgende Unterlagen vor:

Ordner 1  

- Antrag   Blätter 001 – 030
- Lagepläne   Blätter 031 – 045
- Anlage und Betrieb     Blätter 046 – 340

- Emissionen und Immissionen im Einwirkungsbereich der Anlage

Blätter 341 – 377
- Anlagensicherheit Blätter 378 – 378
- Arbeitsschutz  Blätter 379 - 395
- Betriebseinstellung     Blätter 396 – 410
- Abfälle    Blätter 411 – 418
- Abwasser  Blätter 419 – 419
- Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Blätter 420 – 432

 

Ordner 2

 

- Bauvorlagen und Unterlagen zum Brandschutz Blätter 433 – 455
- Anlagenspezifische Antragsunterlagen

 Blätter 456 – 650

- sonstige Unterlagen    Blätter 651 – 752

 

 

2       Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Str. 120, 17033 Neubrandenburg, einzulegen.

Gegen diesen Bescheid kann durch den Antragsteller innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Oberverwaltungsgericht Greifswald, Domstraße 7, 17489 Greifswald zu erheben.

Gegen die Kostenentscheidung allein können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegen. Dieser Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg einzulegen.

 

3       Auslegung des Bescheids

Eine Ausfertigung des Änderungsgenehmigungsbescheides ÄG 010/24 liegt in der Zeit vom 23.07.2024 bis einschließlich 05.08.2024 im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft, Neustrelitzer Str. 120, Block E, 17033 Neubrandenburg während der Dienststunden in der Zeit von

Montag - Donnerstag: 09:00 –15:30 Uhr und Freitag 8:30 - 11:30 Uhr

nach telefonischer Terminvereinbarung unter: 0385 588 69 - 545

zur Einsichtnahme aus.

Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Str. 120, 17033 Neubrandenburg, (poststelle@stalums.mv-regierung.de) angefordert werden.