Wesentliche Änderung der mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlage
Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.V.m. § 27 UVPG und § 21a der 9. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (9. BImSchV)
Gemäß § 10 Abs. 8 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) i. V. m. § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte hiermit bekannt:
Der Ostmecklenburgisch-Vorpommersche Abfallbehandlungs- und -entsorgungsgesellschaft mbH wird auf Antrag vom 11.07.2022 gemäß § 16 BImSchG i.V.m. den Nummern 8.6.2.1EG, 8.11.2.3EG und 8.12.2V des Anhangs 1 der 4. BImSchV die Genehmigung ÄG 009/24 erteilt. Für das Vorhaben wurde gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine Umweltverträglichkeitsprüfung als unselbstständiger Teil im Genehmigungsverfahren durchgeführt. Der Betrieb der Anlage unterliegt den Anforderungen des BVT-Merkblattes Abfallbehandlung.
Mit der Genehmigung wurde verfügt:
- Die wesentliche Änderung der mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlage in Rosenow, Zum Kranichmoor, Gemarkung Tarnow Flur 1, Flurstücke 133/1, 134/1, 135/1, 146/1, 147/1, 148/1; Gemarkung Tarnow Flur 2, Flurstücke 95/1, 96/1, 97/1, 98/1, 99/1 wird genehmigt.
- Die sofortige Vollziehung des Bescheides wird angeordnet.
- Die Genehmigung ergeht unter dem Vorbehalt, dass weitere Forderungen, die sich aus dem Betrieb der Anlage ergeben, gestellt werden können. Dies gilt insbesondere für die Anforderungen an den Lärmschutz und das Baurechtes.
- Die Kosten für das Genehmigungsverfahren zur wesentlichen Änderung hat die Ostmecklenburgisch-Vorpommersche Abfallbehandlungs- und -entsorgungsgesellschaft mbH, Zum Kranichmoor, 17091 Rosenow zu tragen.
Die Änderung umfasst:
BE 1 - Anlieferung und Aufbereitung
- Steigerung des Anlagendurchsatzes durch ausschließliche Erhöhung der vorbehandelten organischen Abfälle (Intensivrottematerial) mit direkter Anlieferung in die BE 2.1,
- Nutzungsaufgabe der Klärschlamm-Dosierung zum Rottematerial (Anbau Auf-bereitungshalle).
BE 2.1 - Intensivrotte 1 und 2
- Erweiterung der Tunnelanzahl von derzeit 14 (Intensivrotte 1) auf zukünftig 28 durch Neubau von 14 Intensivrottetunneln (separates Gebäude, Intensivrotte 2),
- Erweiterung vorhandener Förderbandtechnik in Richtung separater Intensivrotte 2 (14 Tunnel),
- Errichtung einer Direktaufgabemöglichkeit für Nativorganik bzw. Rottematerial im geplanten Gebäude (Intensivrotte 2),
- Ausstattung der 14 geplanten Rottetunnel (Intensivrotte 2) mit einem automatisierten Tunneleintragssystem, Druck-Saug-Belüftung über Spigotböden, Umluftkühlung etc.,
- Austrag von Rottematerial aus geplanten Rottetunneln mittels Radlader und Aufgabe auf Dekompaktierer und erneuter Eintrag in Rottetunnel über Tunneleintragssystem (Umtrag),
- Austrag von Rottematerial aus geplanten Rottetunneln mittels Radlader und Aufgabe auf Dekompaktierer mit anschließender Fe- und NE-Abscheidung und Materialtransport über Förderbänder zur Nachrottehalle (separater eingehauster Abwurfbereich).
BE 2.2 - Biologische Trocknung
- Reduzierung des Anlageninputs von derzeit 80.000 t/a auf 50.000 t/a (im Ergebnis bisheriger Betriebserfahrungen).
BE 3 - Nachrottehalle
- Demontage der vorhandenen Aufbereitungseinheit zur Biobrennstoffaufbereitung und Nutzung der frei gewordenen Flächen als Nachrottefläche in der vorhandenen Halle,
- Anbau Abwurfbereich Rottematerial aus der Intensivrotte 2 (nördliche Giebelseite).
BE 4 - Abluftfassung/Abgasreinigung/Ableitung
- Erweiterung des Abluftfassungssystems durch Integration der beiden geplanten Hallenbauwerke (Intensivrotte 2, Biobrennstoffaufbereitung – BE 5),
- Demontage der Absaug- und Entstaubungseinrichtungen der derzeitigen Bio-brennstoff-Aufbereitungstechnik in der Nachrottehalle,
- Anpassung der Abluftbehandlungsanlage (RTO) zur Behandlung des erhöhten Abluftvolumenstromes (Installation zusätzlicher Saurer Wäscher und 4. RTO).
BE 5 - Biobrennstoffaufbereitung
- Errichtung eines separaten Hallenbauwerkes zur Biobrennstoffaufbereitung,
- Neuinstallation der Aufbereitungseinheit (tlw. Nutzung demontierter Technik aus der Nachrottehalle),
- Errichtung einer Fördertrasse mit Nutzung der vorhandenen Aufgabeeinheit (Dekompaktierer) aus der Nachrottehalle zur geplanten Biobrennstoffaufbereitungshalle (Neubau),
- Errichtung einer Fördertrasse für Ersatzbrennstoff (EBS) aus der mechanischen Aufbereitung (BE 1),
- EBS-Verladung mittels Vorkammerpressen in Trailer,
- Bereich für losen Umschlag der Fraktion Papier/Pappe/Kartonage sowie EBS.
Die Genehmigung schließt die erforderliche Baugenehmigung gemäß § 72 Landesbauordnung Mecklenburg - Vorpommern (LBauO M-V) mit ein.
Die Genehmigung wurde unter Bedingungen und Auflagen erteilt.
Für den Bescheid gilt folgende Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg erhoben werden.
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe durch die Antragstellerin (Genehmigungsinhaberin) ohne die Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 Abs.1 S.2 VwGO i. V. m. § 13a Nr.1 GerStrukGAG MV Klage beim Oberverwaltungsgericht Greifswald, Domstraße 7a, 17489 Greifswald erhoben werden.
Gegen die Kostenentscheidung allein kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg erhoben werden.
Auslegung des Bescheids ÄG 009/24
Eine Ausfertigung des Bescheids mit den getroffenen Nebenbestimmungen einschließlich der Begründung wird in der Zeit vom 08.10.2024 bis einschließlich 22.10.2024 im Internet unter www.stalu-mv.de/ms im Bereich „Presse/Bekanntmachungen“ veröffentlicht.
Auf Verlangen eines Beteiligten kann ihm eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. In diesem Fall nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt mit der Genehmigungsbehörde auf (Tel.: 0385 588 69 530) oder schicken eine E-Mail an poststelle@stalums.mv-regierung.de.
Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Str. 120, 17033 Neubrandenburg (poststelle@stalums.mv-regierung.de) angefordert werden.
Abteilung 5, Dezernat 53