Bekanntmachung des Genehmigungsbescheides G 023/24

Bekanntmachung des Genehmigungsbescheides G 023/24 gemäß § 10 Absatz 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i. V. m. § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV)

Nr.AB 12/25  | 17.02.2025  | StALU MS  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte

Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG i. V. m. § 21a der 9. BImSchV gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte bekannt:

Mit Bescheid Nr. G 023/24 vom 03.012025, AZ StALU MS 51-571/1787-1/2021, wurde der NOTUS energy Wind GmbH & Co. KG, Alt Kosenow 7 in 17398 Neu Kosenow eine Genehmigung gemäß § 4 BImSchG erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:

1     Entscheidungsumfang

  1. Der NOTUS energy Wind GmbH & Co. KG, Alt Kosenow 7, 17398 Neu Kosenow (nachfolgend Antragsteller genannt), wird die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen (WEA) vom Typ Vestas V162-7.2 MW im Windeignungsgebiet 32/2015 "Ducherow-Altwigshagen" mit einer Nabenhöhe von 169 m in der Gemeinde Altwigshagen (Standorte gem. Tabelle) erteilt.
  2. Der Umfang der Genehmigung bestimmt sich insbesondere nach den eingereichten Antragsunterlagen vom 18.09.2024 mit PE 15.10.2024 i. d. F. vom 18.12.2024 (PE der letzten Nachlieferung), soweit in diesem Bescheid nichts abweichend geregelt ist.
  3. Der Antrag vom 18.09.2024 (PE 15.10.2024), zuletzt ergänzt am 18.12.2024 (PE: 18.12.2024), wird zum Bestandteil der Genehmigung erhoben.
  4. Der durch das Vorhaben in Aussicht stehende Eingriff in Natur und Landschaft wird im beantragten Umfang gestattet. Der Eingriff ist kompensationspflichtig. Es werden 9.436 m² Eingriffsflächenäquivalente (EFÄ) festgesetzt.
  5. Der Eingriff in das Landschaftsbild ist kompensationspflichtig. Die Kompensation erfolgt durch Ersatzgeldzahlung. Es wird ein Ersatzgeld i.H. von 245.328 € festgesetzt.
  6. Zur Sicherstellung der Rückbauverpflichtung wird eine Bankbürgschaft zugunsten des Landkreises Vorpommern-Greifswald (LK VG) – bzw. dessen Rechtsnachfolgers – als Sicherheitsleistung in Höhe von 947.000,00 € festgesetzt.
  7. Die sofortige Vollziehung der Punkte 2.2.2 (Rückbaubürgschaft), 2.3.1 bis 2.3.4 (Schallimmissionen), 2.3.5 bis 2.3.8 (Schattenwurf) sowie 2.6.1 bis 2.6.11 (Naturschutz) der Genehmigung wird angeordnet.
  8. Die luftfahrtrechtliche Genehmigung gemäß § 14 Abs. 1 i. V. m. § 12 Abs. 4 LuftVG wird für die nachstehenden Anlagen hiermit erteilt.
  9. Die Baugenehmigung nach § 64 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) wird hiermit erteilt.

1.1. Entscheidungsinhalt

Der Gegenstand der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung beinhaltet die Errichtung und den Betrieb folgender Anlage:

Bez. d. Anlage

lt. Antrag

Gemarkung,

Flur,

Flurstück des WEA Fundamentes

Hersteller,

WEA-Typ,

Nennleistung

Standortkoordinaten nach

ETRS89, UTM

(6 Grad),

Zone 33

Nabenhöhe,

Rotordurchmesser,

Gesamthöhe

 

WEA03

Wietstock

1

187

Vestas

V162-7.2

7,2 MW

E 33421457

N 5953641

 

169,0 m

162,0 m

250,0 m

 

WEA04

Wietstock

1

189/2

Vestas

V162-7.2

7,2 MW

E 33421721

N 5953372

 

169,0 m

162,0 m

250,0 m

Im Einzelnen ergibt sich der Umfang der von der Genehmigung erfassten Anlagen und Betriebsweise aus den im Anhang zu diesem Bescheid aufgeführten Antragsunterlagen (Anhang A1). Diese Genehmigung wird nach Maßgabe der im Anhang aufgeführten Antragsunterlagen erteilt, sofern sich nicht durch nachstehende Anforderungen Änderungen ergeben.

 1.2. Eingeschlossene Entscheidungen

In dieser Genehmigung sind folgende Entscheidungen eingeschlossen (§ 13 BImSchG):

  • Baugenehmigung gem. § 64 LBauO M-V
  • Naturschutzgenehmigung gem. § 12 Abs. 6 i.V.m. § 40 NatSchAG M-V
  • luftfahrtrechtliche Zustimmung des Energieministeriums M-V
  • Genehmigung nach § 7 Abs. 6 DSchG M-V

 1.3. Entscheidungsunterlagen

Antragsunterlagen

Als Entscheidungsunterlagen zur Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen lagen gemäß §§ 3, 4, 4a, 4b, 4c, 4e, 5 der 9. BImSchV folgende Unterlagen vor:

Ordner 1

- Inhaltsverzeichnis                                                                            Blatt 0003 – 0004

- Antrag      Blatt 0005 – 0007

- Vollmacht                                                                                        Blatt 0008 – 0009

- Kurzbeschreibung                                                                           Blatt 0010 – 0016

- Sonstiges Blatt 0017 – 0024

- Lagepläne                                                                                        Blatt 0025 – 0047

 Ordner 2

- Anlage und Betrieb                                                                         Blatt 0048 – 0215

- Emissionen und Immissionen                                                         Blatt 0216 – 0391

Ordner 3

- Messung von Emissionen und Immissionen                                  Blatt 0392 – 0392

- Arbeitsschutz                                                                                  Blatt 0393 – 0512

- Betriebseinstellung                                                                         Blatt 0513 – 0518

- Abfälle      Blatt 0519 – 0529

- Umgang mit wassergefährdenden Stoffen                                     Blatt 0530 – 0646

- Bauvorlagen                                                                                    Blatt 0647 – 0959

- Naturschutz                                                                                     Blatt 0960 – 1213

- UVP         Blatt 1214 – 1242

- Anlagenspezifische Unterlagen                                                      Blatt 1243 – 1345

- Nachgereichte Unterlagen                                                              Blatt 1346 – 1523

 Die Genehmigung wurde unter Bedingungen erteilt und mit Auflagen verbunden.

 2     Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Str. 120, 17033 Neubrandenburg einzulegen. Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern haben keine aufschiebende Wirkung.

Der Widerspruch eines Dritten ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe durch den Antragsteller (Genehmigungsinhaber) ohne die Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 Abs.1 S.2 VwGO i. V. m. § 13a Nr.1 GerStrukGAG MV Klage beim Oberverwaltungsgericht Greifswald, Domstraße 7, 17489 Greifswald erhoben werden.

Gegen die Kostenentscheidung dieses Bescheides kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Dieser Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg einzulegen.

Ein Antrag eines Dritten auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder der Anfechtungsklage nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO kann nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung der Zulassung gestellt und begründet werden.

 

3     Auslegung des Bescheides G 023/24

Der Genehmigungsbescheid ist in der Zeit vom 18.02.2025 (erster Tag) bis einschließlich 03.03.2025 (letzter Tag) auf der Internetseite des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte (unter Anlagen) einsehbar:

https://www.stalu-mv.de/ms/Service/Presse_Bekanntmachungen/

Auf Verlangen eines Beteiligten kann ihm eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. In diesem Fall schicken Sie bitte eine E-Mail an poststelle@stalums.mv-regierung.de.

Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Str. 120, 17033 Neubrandenburg, (poststelle@stalums.mv-regierung.de) angefordert werden.