Errichtung und Betrieb einer schwimmenden Anlage zur Speicherung und Regasifizierung von verflüssigtem Erdgas (FSRU-Anlage)
Zugänglichmachung nach § 4 Abs. 4 LNG-Beschleunigungsgesetz(LNGG)
Zugänglichmachung nach § 4 Abs. 4 LNG-Beschleunigungsgesetz (LNGG)
Entwurf der Zulassungsentscheidung nach §§ 4 und 10 BImSchG für den Betrieb einer schwimmenden Anlage zur Speicherung und Regasifizierung von verflüssigtem Erdgas (Floating Storage and Regasification Unit – FSRU) am Standort Lubmin
Antragsgegenstand
Die Firma Deutsche ReGas GmbH & Co. KGaA mit Sitz in 17509 Lubmin, Am Hafen 10, hat mit Schreiben vom 17.10.2022 in der Fassung vom 04.11.2022 beim zuständigen Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Dienststelle Stralsund, die Erteilung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer schwimmenden Anlage zur Speicherung und Regasifizierung von verflüssigtem Erdgas (FSRU-Anlage) beantragt.
Der Standort der beantragten Anlage befindet sich im Landkreis Vorpommern-Greifswald in der Gemeinde Seebad Lubmin, Gemarkung Lubmin, Flur 2, Flurstücke 2/115 (teilweise (tw.)), 52/14 (tw.), 52/16 (tw.), 52/30 (tw.), 53/14 (tw.), 53/19, 53/20, 54/3, 54/5, 54/6 (tw.), 83/13 (tw.), 83/23 (tw.) und 83/59 (tw.).
Über das LNG-Terminal sollen zukünftig LNG-Mengen zur Erzeugung von jährlich rd. 5,2 Mrd. m3 Erdgas importiert werden.
Zugänglichmachung von Informationen vor Erteilung der Zulassung
Gemäß § 4 Abs. 4 LNGG werden hiermit der Öffentlichkeit vor Erteilung der Zulassung
- der Entwurf der Zulassungsentscheidung einschließlich Begründung,
- die wesentlichen Antragsunterlagen einschließlich der Unterlagen, mit denen die wesentlichen Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt dargestellt werden und
- die Gründe für die Gewährung der Ausnahme nach § 4 Abs. 1 LNGG von den Anforderungen nach dem UVPG
für die Dauer von vier Tagen, das heißt vom 10.01.2023 bis zum 13.01.2023 bei der Zulassungsbehörde Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Dienststelle Stralsund, Ossenreyer Straße 56, 18439 Stralsund, während der Dienstzeiten
Mo., Mi., Do.: 7:00 – 15:30 Uhr
Di.: 7:00 – 17:00 Uhr
Fr.: 7:00 – 14:00 Uhr
und auf der Webseite des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern unter der Rubrik ‚Presse/Bekanntmachungen‘
unter folgendem Link
https://www.stalu-mv.de/vp/Service/Presse_Bekanntmachungen/?id=186990&processor=processor.sa.pressemitteilung
öffentlich zugänglich gemacht.
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass es mit der vorstehenden Veröffentlichung um die Zugäng-lichmachung gemäß § 4 Abs. 4 LNGG vor Erteilung der Zulassung geht und nicht um eine Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 LNGG.