Errichtung und Betrieb einer schwimmenden Anlage zur Speicherung und Regasifizierung von verflüssigtem Erdgas (FSRU-Anlage)

Zugänglichmachung nach § 4 Abs. 4 LNG-Beschleunigungsgesetz(LNGG)

Nr.B 452  | 09.01.2023  | StALU VP  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern

Zugänglichmachung nach § 4 Abs. 4 LNG-Beschleunigungsgesetz (LNGG)

Entwurf der Zulassungsentscheidung nach §§ 4 und 10 BImSchG für den Betrieb einer schwimmenden Anlage zur Speicherung und Regasifizierung von verflüssigtem Erdgas (Floating Storage and Regasification Unit – FSRU) am Standort Lubmin

Antragsgegenstand

Die Firma Deutsche ReGas GmbH & Co. KGaA mit Sitz in 17509 Lubmin, Am Hafen 10, hat mit Schrei­ben vom 17.10.2022 in der Fassung vom 04.11.2022 beim zuständigen Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Dienststelle Stralsund, die Er­teilung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer schwimmenden Anlage zur Speicherung und Regasifizierung von verflüssigtem Erdgas (FSRU-Anlage) beantragt.

Der Standort der beantragten Anlage befindet sich im Landkreis Vorpommern-Greifswald in der Gemeinde Seebad Lubmin, Gemarkung Lubmin, Flur 2, Flurstücke 2/115 (teilweise (tw.)), 52/14 (tw.), 52/16 (tw.), 52/30 (tw.), 53/14 (tw.), 53/19, 53/20, 54/3, 54/5, 54/6 (tw.), 83/13 (tw.), 83/23 (tw.) und 83/59 (tw.).

Über das LNG-Terminal sollen zukünftig LNG-Mengen zur Erzeugung von jährlich rd. 5,2 Mrd. m3 Erdgas importiert werden.

Zugänglichmachung von Informationen vor Erteilung der Zulassung

Gemäß § 4 Abs. 4 LNGG werden hiermit der Öffentlichkeit vor Erteilung der Zulassung

  1. der Entwurf der Zulassungsentscheidung einschließlich Begründung,
  2. die wesentlichen Antragsunterlagen einschließlich der Unterlagen, mit denen die we­sentlichen Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt dargestellt werden und
  3. die Gründe für die Gewährung der Ausnahme nach § 4 Abs. 1 LNGG von den Anforde­rungen nach dem UVPG

für die Dauer von vier Tagen, das heißt vom 10.01.2023 bis zum 13.01.2023 bei der Zulas­sungsbehörde Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Dienststelle Stralsund, Ossenreyer Straße 56, 18439 Stralsund, während der Dienstzeiten

Mo., Mi., Do.:  7:00 – 15:30 Uhr
Di.:                   7:00 – 17:00 Uhr
Fr.:                   7:00 – 14:00 Uhr

und auf der Webseite des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern unter der Rubrik ‚Presse/Bekanntmachungen‘

unter folgendem Link
https://www.stalu-mv.de/vp/Service/Presse_Bekanntmachungen/?id=186990&processor=processor.sa.pressemitteilung

öffentlich zugänglich gemacht.

Hinweis:

Es wird darauf hingewiesen, dass es mit der vorstehenden Veröffentlichung um die Zugäng-lichmachung gemäß § 4 Abs. 4 LNGG vor Erteilung der Zulassung geht und nicht um eine Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 LNGG.