Öffentliche Bekanntmachung gem. § 4 Abs. 2 Satz 1, 2 IZÜV zur wasserrechtlichen Erlaubnis für die Gewässerbenutzungen des LNG-Terminals Mukran (FSRUs Energos Power und Neptune)
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern (StALU VP) vom 29.04.2024
Der Deutschen ReGas GmbH & Co. KGaA mit Sitz in 17509 Lubmin, Am Hafen 10, wurde gemäß § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 4 und den §§ 10, 12 und 57 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. § 2 Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung (IZÜV) sowie den §§ 5, 7 und 10 LNG-Beschleunigungsgesetz (LNGG) die Erlaubnis erteilt, Abwasser aus dem Betrieb zweier Floating Storage and Regasification Units (FSRUs) in die Ostsee (Hafenbecken Mukran am Liegeplatz 12) einzuleiten.
Bei den FSRU-Anlagen handelt es sich um zwei stationär schwimmende Anlagen, die FSRU EnergosPower (ehemals TransGas Power) und die FSRU Neptune, zur Lagerung und Regasifizierung von verflüssigtem Erdgas (Liquefied Natural Gas — LNG) mit einer Regasifizierungskapazität von 13,5 Mrd. m³/a. Die FSRUs sind Teil des LNG-Terminals in Mukran.
Gemäß § 4 Abs. 2 IZÜV i. V. m. § 10 Abs. 7 und 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) werden der verfügende Teil des Erlaubnisbescheides vom 09.04.2024 und die Rechtsbehelfsbelehrung als Anlage bekannt gemacht.
Eine Ausfertigung des Erlaubnisbescheides einschließlich Begründung liegt in der Zeit vom 30.04.2024 bis zum 13.05.2024 zu den angegebenen Zeiten zur Einsicht aus im
Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Dienststelle Stralsund,
Badenstraße 18, 18439 Stralsund:
Mo., Mi., Do. von 7:00 – 15:30 Uhr
Di. von 7:00 – 17:00 Uhr
Fr. von 7:00 – 12:00 Uhr
Darüber hinaus sind diese Bekanntmachung sowie der vollständige Erlaubnisbescheid auch im Internet unter der Adresse www.stalu-vorpommern.de → Unterpunkt Presse/Bekanntmachungen einsehbar.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Erlaubnisbescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist gemäß § 4 Abs. 2 IZÜV i. V. m. § 10 Abs. 7 und 8 BImSchG gegenüber Personen, die Einwendungen erhoben haben, und auch gegenüber Dritten, die keine Einwendung erhoben haben, als zugestellt gilt.
Nach der öffentlichen Bekanntmachung kann der Bescheid einschließlich seiner Begründung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Badenstraße 18, 18439 Stralsund oder bei vollständiger Namens- und Adressangabe elektronisch unter der Mailadresse poststelle@staluvp.mv-regierung.de angefordert werden.
Anlage
Entscheidung
Auf Antrag vom 22.11.2023 in der Fassung vom 14.03.2024 wurde der Deutschen ReGas GmbH & Co. KGaA, Am Hafen 10, 17509 Lubmin gemäß § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 4, §§ 10, 12, und 57 WHG i. V. m. § 2 IZÜV sowie §§ 5, 7 und 10 LNGG die wasserrechtliche Erlaubnis für die im Zusammenhang mit dem Betrieb der FSRUs Energos Power und Neptune stehenden nachfolgenden Gewässerbenutzungen erteilt:
- Zweck und Umfang der Gewässerbenutzungen
1.1 Einleitungen FSRU Energos Power
Lfd. Nr. |
Bezeichnung |
Auslass |
Einleitung |
Einleitmenge |
max. ∆T |
||||
1.1.1 Einleitung von temperaturverändertem Seewasser (Abwasser) und Abwasser aus der Wasseraufbereitung mittels Seewasser |
|||||||||
1.1.1.1 |
Heizwasser Regas-Einheiten 1 Regas-Einheiten 2 Regas-Einheiten 3 nur bei Open Loop und Combined Loop |
M18 M19 M34
|
kontinuierlich |
19.500 m³/h 468.000 m³/d 142.740.000 m³/a |
- 7 K |
||||
1.1.1.2 |
Kühlwasser Hauptkühlsystem |
M10 Backbord |
kontinuierlich |
1.600 m³/h 38.400 m³/d 14.016.000 m³/a |
+ 5 K |
||||
1.1.1.3 |
Kühlwasser Hauptgeneratoren |
M09 Backbord |
kontinuierlich |
750 m³/h 18.000 m³/d 6.570.000 m³/a |
+ 13 K |
||||
M22 Steuerbord |
kontinuierlich |
750 m³/h 18.000 m³/d 6.570.000 m³/a |
|||||||
1.1.1.3a |
Kühlwasser Hauptgeneratoren (nach Inbetriebnahme der KWK-Anlage) |
M09 Backbord |
kontinuierlich |
750 m³/h 18.000 m³/d 187.500 m³/a |
+ 13 K |
||||
M22 Steuerbord |
kontinuierlich |
750 m³/h 18.000 m³/d 187.500 m³/a |
|||||||
1.1.1.4 |
Kühlwasser Hilfsmaschinen |
M26 Steuerbord |
kontinuierlich |
550 m³/h 13.200 m³/d 4.818.000 m³/a |
+3,7 K |
||||
1.1.1.5 |
Kühlwasser Dampfkondensatoren nur bei Closed Loop und Combined Loop |
M28 Steuerbord |
kontinuierlich |
750 m³/h 18.000 m³/d 3.276.000 m³/a |
+ 8,9 K |
||||
1.1.1.6 |
Abwasser Wasseraufbereitung (jeweils ein Auslass in Betrieb) |
M08 Backbord M21 Steuerbord |
diskonti- nuierlich |
42 m³/h (für 782 h/a) 32.844 m³/a |
+ 19,8 K |
||||
1.1.2 Einleitung von nicht verändertem Seewasser |
|||||||||
1.1.2.1 |
Ballastwasser |
M11 Steuerbord
M29 Backbord |
kontinuierlich bei Regasifizierung LNG und Ausspeisung Erdgas |
600 m³/h 14.400 m³/d 5.256.000 m³/a |
keine |
||||
bei LNG- Beladung |
1.300 m³/h 31.200 m³/d 4.004.000 m³a |
||||||||
1.1.2.2 |
Wasservorhang |
20 m lange Leitung Backbord und Steuerbord |
bei LNG- Beladung |
240 m³/h 5.760 m³/d 739.200 m³/a |
keine |
||||
Ankerklüsenspülung (Druckentlastung während Speisung Wasservorhänge) |
Ankerklüsen- spülung |
bei LNG- Beladung |
60 m³/h 1.440 m³/d 184.800 m³/a |
keine |
|||||
1.1.3 Einleitung sonstiger Abwässer |
|||||||||
1.1.3.1 |
Deckwaschwasser |
über vorhandene Ablauföffnungen |
diskonti- nuierlich alle 3 Wochen |
ca. 30 m³/h alle 3 Wochen für 4 h 2.080 m³/a |
keine |
||||
1.2 Einleitungen FSRU Neptune
Lfd. Nr. |
Bezeichnung |
Auslass |
Einleitung |
Einleitmenge |
max. ∆T |
1.2.1. Einleitung von temperaturverändertem Seewasser (Abwasser) |
|||||
1.2.1.1 |
Kühlwasser Generatoren |
P 11 |
kontinuierlich |
1.300 m³/h 31.200 m³/d 11.388.000 m³/a |
+ 7 K |
1.2.1.1a |
Kühlwasser Generatoren (nach Inbetriebnahme der KWK-Anlage) |
P 11 |
kontinuierlich |
650 m³/h 15.600 m³/d 325.000 m³/a |
+ 7 K |
1.2.2 Einleitung von nicht verändertem Seewasser |
|||||
1.2.2.1 |
Ballastwasser |
P7 (Eduktor) P8 (Steuerbord) P9 (Backbord) |
kontinuierlich bei Regasifizierung LNG und Ausspeisung Erdgas |
600 m³/h 14.400 m³/d 5.256.000 m³/a |
keine |
bei LNG- Beladung |
1.300 m³/h 31.200 m³/d 4.004.000 m³/a |
||||
1.2.2.2 |
Wasservorhang |
20 m lange Leitung (einseitig) |
bei LNG- Beladung |
120 m³/h 2.880 m³/d 369.600 m³/a |
keine |
Ankerklüsenspülung (Druckentlastung während Speisung Wasservorhänge) |
Ankerklüsen- spülung |
bei LNG- Beladung |
30 m³/h 720 m³/d 92.400 m³/a |
keine |
|
1.2.3 Einleitung sonstiger Abwässer |
|||||
1.2.3.1 |
Deckwaschwasser |
über vorhandene Ablauföffnungen |
diskonti- nuierlich alle 3 Wochen |
ca. 30 m³/h alle 3 Wochen für 4 h 2.080 m³/a |
keine |
ΔT - Temperaturdifferenz (Temperaturveränderung zwischen Entnahme und Einleitung)
Örtliche Lage der Gewässerbenutzungen
Die unter Ziffer 1 genannten Gewässerbenutzungen sind nur am Liegeplatz 12 mit den nachfolgenden aufgeführten Koordinaten an den unter 1.1 und 1.2 benannten Einleitstellen zugelassen:
Land: Mecklenburg-Vorpommern
Landkreis: Vorpommern-Rügen
Ort: Sassnitz OT Mukran
Gewässer: Ostsee
Grundstück: Gemarkung Lancken bei Sassnitz, Flur 6, Teilfläche des Flurstücks 78/12
Koordinaten ETRS89 UTM Zone 33 N (zE-N)]:
- Liegeplatz FSRU Energos Power im Einzelbetrieb:
Rechtswert: 33409150
Hochwert: 6037850
- Liegeplätze FSRU Energos Power und FSRU Neptune im gemeinsamen Betrieb
FSRU Energos Power
Rechtswert: 33409100
Hochwert: 6037850
FSRU Neptune
Rechtswert: 33409150
Hochwert: 6037850
Die konkreten Entnahme- und Einleitstellen (Ein- und Auslässe) sind der Anlage 1a (alleiniger Betrieb der FSRU Energos Power) bzw. Anlage 1b (gemeinsamer Betrieb der FSRU Energos Power und FSRU Neptune) dieses Bescheides zu entnehmen.
Dauer der Erlaubnis
Diese Erlaubnis gilt befristet bis zum 31.12.2043.
Unterlagen/ Entscheidungsgrundlagen
- Antragsunterlagen
- Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis vom 22.11.2023
- Erläuterungsbericht
- Anlage 1: Lagepläne und Fließbilder
- Anlage 2: Bilanzierung Seewassermengen
- Anlage 3: Gutachten:
- Hydrodynamische Ausbreitungsstudie zur thermischen Einleitung durch den Betrieb der geplanten FSRUs (DHI Wasy, November 2023)
- Landschaftspflegerischer Begleitplan (UmweltPlan, 13.11.2023)
- Artenschutzfachbeitrag (UmweltPlan, 13.11.2023)
- Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie (UmweltPlan, 13.11.2023)
- Fachbeitrag zur Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (UmweltPlan, 13.11.2023)
- Anlage 4:
- Unanwendbarkeit des UVPG im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für das Energie-Terminal „Deutsche Ostsee“ im Fährhafen Mukran vom 26.10.2023
- Anlage 5
- Beschreibung der zum Betrieb erforderlichen technischen Einrichtungen
und Nebeneinrichtungen sowie der vorgesehenen Verfahren (26.11.2023)
- Ergänzte/überarbeitete Antragsunterlagen
- Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis vom 22.11.2023
- Antrag in der Fassung vom 14.03.2024
- Erläuterungsbericht (u.a. mit Klarstellung zum Einsatz von Ameroyal)
- Anlage 1: Lagepläne und Fließbilder
- Anlage 2: Bilanzierung Seewassermengen ohne und mit KWK-Anlage
- Anlage 3: Gutachten:
- Hydrodynamische Ausbreitungsstudie zur thermischen Einleitung durch
den Betrieb der geplanten FSRUs (DHI Wasy, November 2023)
- - Hydrodynamische Ausbreitungsstudie zur thermischen Einleitung durch den Betrieb der geplanten FSRUs Berücksichtigung der gegenwärtigen Hafentiefe von 13,25 m unter NHN) (DHI Wasy, Januar 2024)
- Landschaftspflegerischer Begleitplan (UmweltPlan, 30.01.2024)
- Artenschutzfachbeitrag (UmweltPlan, 30.01.2024)
- Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie (UmweltPlan, 30.01.2024)
- Fachbeitrag zur Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (UmweltPlan, 30.01.2024)
- Anlage 4:
- Unanwendbarkeit des UVPG im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für das Energie-Terminal „Deutsche Ostsee“ im Fährhafen Mukran vom 26.10.2023
- Anlage 5
- Beschreibung der zum Betrieb erforderlichen technischen Einrichtungen und Nebeneinrichtungen sowie der vorgesehenen Verfahren (Stand 27.03.2024)
- weitere Unterlagen
- Klarstellung zum Einsatz von Ameroyal (Mail vom 21.02.2024)
- Lageplan FSRU Energos Power mit Übersicht der Ein- und Auslässe (im Einzeltrieb) vom 27.02.2024
- Lageplan FSRUs Energos Power und Neptune mit Übersicht der Ein- und Auslässe (im gemeinsamen Betrieb) vom 11.03.2024
Kostenentscheidung
Die Erlaubnisinhaberin trägt die Kosten und Auslagen für das Erlaubnisverfahren.
Diese werden in einem gesonderten Bescheid festgesetzt.
Nebenbestimmungen
Die wasserrechtliche Erlaubnis wurde mit Nebenbestimmungen verbunden. Diese enthalten insbesondere Anforderungen an die Gewässereinleitungen, Regelungen zu Überwachungsmaßnahmen (Eigen- und behördliche Überwachung), zur Durchführung eines Monitorings sowie zum Fischschutz.
Entscheidungen über Einwendungen
Soweit den Einwendungen durch die zu dieser Erlaubnis ergangenen Nebenbestimmungen nicht Rechnung getragen werden, wurden diese zurückgewiesen.
Der Bescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern in 18439 Stralsund, Badenstraße 18, erhoben werden.
Gemäß § 11 Abs. 1 LNGG haben der Widerspruch und die Anfechtungsklage gegen diese Zulassungsentscheidung keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO kann nur innerhalb eines Monats nach Zustellung dieser Zulassungsentscheidung beim Bundesverwaltungsgericht, Simsonplatz 1, 04107 Leipzig gestellt und begründet werden.
Vor dem Bundesverwaltungsgericht müssen sich die Beteiligten, außer im Prozesskostenhilfeverfahren, durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten lassen.
Das gilt auch für Prozesshandlungen, durch die ein Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht eingeleitet wird. Welche Prozessbevollmächtigten dafür zugelassen sind, ergibt sich aus § 67 Abs. 4 VwGO.
Weitere Informationen/Hinweise
BVT-Merkblätter
In Deutschland erfolgt die Umsetzung der BVT-Merkblätter für den wasserrechtlichen Vollzug mittels entsprechender Anhänge der Abwasserverordnung (AbwV).
Innerhalb der Erlaubnis wurden die Vorgaben des u.a. auf dem „Referenzdokument über die Besten Verfügbaren Techniken bei industriellen Kühlsystemen“ (Dezember 2001) Anhangs 31 „Wasseraufbereitung, Kühlsysteme, Dampferzeugung“ der Abwasserverordnung (AbwV) berücksichtigt.
Das BVT-Merkblatt „Großfeuerungsanlagen“ [Durchführungsbeschluss (EU) 2017/1442 der Kommission vom 31. Juli 2017 über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates für Großfeuerungsanlagen] ist bzgl. der hier in Frage stehenden Gewässerbenutzungen nicht zutreffend.
Die aktuellen BVT-Merkblätter können im Internet beim Umweltbundesamt eingesehen werden.
Maßnahmen bei Einstellung des Betriebes der Anlagen oder der Gewässerbenutzungen
Die Aufnahme von Maßnahmen in die Erlaubnis, die für die endgültige Einstellung des Betriebes der Anlagen oder der Gewässerbenutzungen zu treffen waren und die Auswirkungen auf die betreffenden Gewässerbenutzungen haben, war nicht erforderlich, da mit Einstellung des Betriebes der Anlagen keine Gewässerbenutzungen mehr erfolgen.