Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Vorpommern zur Festsetzung des Wasserschutzgebiets der Wasserfassung Schmarsow

Bekanntmachung des Erörterungstermins

Nr.B 544  | 11.01.2025  | StALU VP  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern

Die Stadtwerke Pasewalk GmbH hat aufgrund des § 51 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. l S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 l Nr. 409), die Festsetzung des Wasserschutzgebiets der Wasserfassung Schmarsow beantragt.

Vor der Entscheidung der Festsetzung ist gemäß § 122 Abs. 3 des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG) vom 30. November 1992 (GVOBl. M-V S. 669), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 14. Mai 2024 (GVOBl. M-V S. 154, 184), ein Anhörungsverfahren im Sinne des § 73 des Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesverwaltungsverfahrensgesetz – VwVfG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 06. Mai 2020 (GVOBl. M-V S. 410) durchzuführen, in dem das StALU Vorpommern gemäß § 107 Absatz 4 Satz 2 Buchstabe a LWaG die Anhörungsbehörde ist.

Die Antragsunterlagen haben gemäß § 73 Abs. 3 und 4 VwVfG M-V in der Zeit vom 15. Juli 2024 bis zum 14. August 2024 in der Stadt Pasewalk ausgelegen. Außerdem konnten sie gemäß § 27a VwVfG M-V zusätzlich im Internet unter der Adresse www.stalu-vorpommern.de → Unterpunkt Presse/Bekanntmachungen eingesehen werden.

Gemäß § 73 Abs. 6 VwVfG M-V hat die Anhörungsbehörde die rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen den Plan sowie die Stellungnahmen der Behörden und Vereinigungen zu dem Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, welche Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, zu erörtern.

Der Erörterungstermin findet am 22. Januar 2025 um 09:00 Uhr im

Wasserwerk Pasewalk
Straße am Wasserwerk 16
17309 Pasewalk

statt.

Das Gebäude befindet sich noch hinter der Hausnummer 12 (Trink- und Abwasserzweckver-band). Die Parkmöglichkeiten sind begrenzt.

Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich (§ 73 Abs. 6 i.V.m. § 68 Abs. 1 VwVfG M-V).
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann (§ 73 Abs. 5 Nr. 3 VwVfG M-V).